Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat dem Wahlausschuss eine Beschlussvorlage zur Einteilung der Stadt in Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2020 vorgelegt. Basierend auf der aktuellen Ratsentscheidung, die Anzahl der Sitze im Rat auf 44 zu begrenzen, sind 22 Wahlbezirke zu bilden. Die Grundlage für die Berechnung der Einwohnerzahlen bildet der Stand des Melderegisters zum 30. April 2019, wobei gemäß den gesetzlichen Vorgaben Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates unberücksichtigt bleiben.
Die vorliegende Planung sieht vor, die bestehende Bezirkseinteilung aus dem Jahr 2014 weitgehend beizubehalten, um die Kontinuität der Wahlbezirke zu wahren. Eine Prüfung der Einwohnerzahlen ergab jedoch Anpassungsbedarf in drei Wahlbezirken. In den Wahlbezirken 13 und 15 ist eine Verringerung der Fläche durch Grenzverschiebungen vorgesehen, wobei Teile der Kirchhellener Straße, des Steigerwegs, des Hauerwegs und der Röttgersbank anderen Bezirken zugeordnet werden sollen. Im Gegensatz dazu soll der Wahlbezirk 22 durch die Aufnahme von Teilen der Nelkenstraße und der Vehrenbergstraße aufgestockt werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen berücksichtigen die zulässige Abweichung von maximal 25 Prozent von der durchschnittlichen Einwohnerzahl sowie das Ziel, die Wege zu den Wahllokalen für die Bürgerinnen und Bürger kurz zu halten. Durch die Anpassungen entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen. Der Beschlussentwurf sieht die Einteilung der Stadt in 22 Wahlbezirke gemäß dem beiliegenden Straßenverzeichnis vor.