Bestellung einer Schriftführung inklusive Stellvertretung für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Wahlausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 19/0309 des Wahlausschusses befasst sich mit der Bestellung einer Schriftführung sowie einer Stellvertretung für die Erstellung der Niederschriften über die Sitzungen des Wahlausschusses. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche die Aufnahme von Niederschriften über die Beschlüsse der Ausschüsse vorschreibt.
Die Verwaltung schlägt vor, zwei Personen für diese Aufgaben zu bestellen: eine Schriftführerin sowie eine stellvertretende Schriftführerin. Mit der Umsetzung der Vorlage sind laut den Angaben in der Beschlussvorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden. Ebenso werden keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen festgestellt. Der Entwurf sieht die formale Bestellung der vorgeschlagenen Personen für die Fertigung der Protokolle vor.
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