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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am 06.06.2016
- 5Kultursekretariat GüterslohZur Vorlage · 16/0270 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 16/0270 des Kulturamtes dient der Information des Kulturausschusses über das Kultursekretariat NRW Gütersloh. Der seit 1980 bestehende Zusammenschluss umfasst aktuell 74 Städte und Gemeinden Nordrhein-Westfalens sowie den Landschaftsverband Westfalen-Lippe und den Landesverband Lippe auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Ziel der Kooperation ist die Intensivierung der Zusammenarbeit in der kommunalen Kulturarbeit sowie die Qualifizierung kultureller Angebote.
Die Finanzierung des Sekretariats erfolgt durch jährliche Zuwendungen aus dem Kulturetat des Landes NRW, wobei die Mittel primär als Projekt- und Veranstaltungskostenzuschüsse für ausgewählte Themen und Verbundprojekte an kommunale sowie freie Träger fließen. Die Stadt Gladbeck ist seit 1984 Mitglied in diesem Verbund.
Die Vorlage führt verschiedene Projektbeteiligungen im Bereich der kulturellen Bildung auf, darunter der SommerLeseClub, die Kulturstrolche, Fidolino Kinderkonzerte sowie Angebote für Kindertheater und Kabarett. Für das Jahr 2016 werden zudem die Teilnahme der Jugendkunstschule am Projekt „(D)ein Ding“, welches Jugendliche aus Gladbeck und Geflüchtete umfasst, sowie die Beteiligung des Kulturamtes am Sinfonischen Programm „Miss Marple meets Rocky“ mit der Neuen Philharmonie Westfalen angeführt. Die Geschäftsführerin des Kultursekretariats wird in der Sitzung am 05.09.2016 anwesend sein, um die Arbeit des Sekretariats vorzustellen. Es ergeben sich aus der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt.
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- 6KulturPott.Ruhr - Bericht über die Entwicklung in Gladbeck -Zur Vorlage · 16/0272 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 16/0272 des Kulturamtes informiert den Kulturausschuss über die Entwicklung des Vereins KulturPott.Ruhr in Gladbeck. Das Projekt, das im April 2015 unter dem ursprünglichen Namen Kulturloge Ruhr in der Stadt startete, verfolgt das Ziel, Menschen mit geringem Einkommen den kostenlosen Zugang zu kulturellen Veranstaltungen zu ermöglichen. Anspruchsberechtigt sind Personen, die staatliche Transferleistungen beziehen oder deren monatliches Einkommen unter der OECD-Armutsgrenze von 980 Euro liegt. Die Berechtigung wird durch Sozialpartner wie das Jobcenter, die Tafel oder die Caritas bestätigt.
Die Gladbecker Zweigstelle des Vereins ist in der Stadtbücherei untergebracht und wird von ehrenamtlichen Helfern betrieben. Mithilfe von Notebooks und Telefonen werden nicht verkaufte Eintrittskarten für Veranstaltungen im gesamten Ruhrgebiet vermittelt. Zu den beteiligten lokalen Einrichtungen gehören unter anderem das Kommunale Kino, die Mathias-Jakobs-Stadthalle, die Stadtbücherei sowie die Volkshochschule.
Seit dem Projektstart konnten in Gladbeck bereits 1.056 Tickets an registrierte Gäste vermittelt werden. Dabei wurden 626 Eintrittskarten an 45 eingetragene Bürgerinnen und Bürger ausgegeben, was insgesamt 1.252 Besuche ermöglichte. Besonders häufig wurden Angebote aus den Bereichen Komödie, Theater, Konzerte und Multivisions-Shows genutzt. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch den Kulturausschuss; finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 7Museum der Stadt Gladbeck - Rückblick Ende 2015 / 1. Halbjahr 2016 und Ausblick 2. Halbjahr 2016 -Zur Vorlage · 16/0271 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 16/0271 des Kulturamtes bietet einen Rückblick auf die Tätigkeit des Museums der Stadt Gladbeck für das Ende des Jahres 2015 sowie das erste Halbjahr 2016 und gibt einen Ausblick auf das zweite Halbjahr 2016.
Im Bereich der Sammlung wurden verschiedene Neuzugänge durch Schenkungen dokumentiert, darunter ein Ölgemälde aus dem Jahr 1950, historische Textilien sowie Objekte aus dem Bereich der Kinowerbung. Zur Bewahrung der Exponate wird die Restaurierung einer historischen Fahne mit Fördermitteln des LWL-Museumsamtes für Westfalen durchgeführt. Die wissenschaftliche Arbeit umfasst die Erschließung von Objekten sowie die Durchführung von Interviews, die als digitale Quellenbasis für zukünftige Ausstellungen dienen.
An Ausstellungen wurden im Berichtszeitraum unter anderem die Wanderausstellung zum 25. Jubiläum der Gemeindepartnerschaft mit Wandlitz, die Kabinettausstellung „Rockt die Fifties“ sowie die Sonderausstellung „Wasser für den Bach“ gezeigt. Ergänzt wurde das Programm durch Veranstaltungsreihen wie die „Winterabende“ und „Frühling in Wittringen“ sowie Kooperationen mit der Jugendkunstschule und der Stadtbücherei.
Für das zweite Halbjahr 2016 ist die Fortsetzung der Modernisierung der Dauerausstellung geplant, wobei die Vorbereitungen für Raum 3 im Fokus stehen. Zudem wird Ende November die Sonderausstellung „Frauenhände ruhen nicht“ eröffnet, die sich mit Textilarbeiten und dem Wandel des Frauenbildes befasst. Die Besucherzahlen im ersten Halbjahr 2016 beliefen sich auf 3.621 Personen, wobei der Mai mit 902 Gästen der stärkste Monat war.
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- 8Kulturstatistik für die Spielzeit 2015 / 2016Zur Vorlage · 16/0273 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 16/0273 des Kulturamtes dient der Information des Kulturausschusses über die Kulturstatistik für die Spielzeit 2015/2016. Der Bericht wurde im Rahmen der Sitzung am 5. September 2016 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Vorlage enthält die entsprechenden statistischen Daten als Anlage. Ergänzende Erläuterungen zu den Inhalten der Statistik wurden für die Sitzung als mündliche Ausführungen vorgesehen. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Kulturausschuss den Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Kulturamt.
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- 9Denkmalliste der Stadt Gladbeck hier: Eintragung „Haus Küster“, Buersche Straße 35, 45964 GladbeckZur Vorlage · 16/0274 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 16/0274 des Kulturamtes befasst sich mit der Eintragung des Objekts „Haus Küster“ in der Buersche Straße 35 in die Denkmalliste der Stadt Gladbeck. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat die Stadtverwaltung im Mai 2016 mit der Bitte kontaktiert, das Gebäude gemäß den Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen als Baudenkmal einzustufen.
Das betreffende Gebäude befindet sich im Eigentum der Stadt Gladbeck und wird derzeit von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) als Tagespflegeeinrichtung für pflegebedürftige Senioren genutzt. Die fachliche Bewertung des Denkmalwertes liegt der Vorlage bei. Seitens des Amtes für Soziales und Wohnen sowie des Amtes für Immobilienwirtschaft bestehen keine Einwände gegen die Einstufung als Denkmal.
Da die Entscheidung über die Eintragung in die Denkmalliste als Aufgabe der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Gladbeck erfolgt, wurde die Entscheidungskompetenz hierfür dem Kulturausschuss übertragen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dem fachlichen Urteil des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zu folgen und das Objekt offiziell als Baudenkmal in die städtische Denkmalliste aufzunehmen. Finanzielle Auswirkungen durch diese Entscheidung werden nicht ausgewiesen.
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- 10Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Ehrenmal in WittringenZur Vorlage · 16/0275 · Mitteilungsvorlage
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In der Sitzung des Kulturausschusses der Stadt Gladbeck am 5. September 2016 liegt die Mitteilungsvorlage 16/0275 zur Kenntnisnahme vor. Der Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag, der von der SPD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse gestellt wurde.
Der inhaltliche Fokus des Antrags liegt auf dem Thema eines Ehrenmals im Stadtteil Wittringen. Die Vorlage wurde durch das Kulturamt als federführendes Stadtamt erstellt. Die zuständige Beigeordnete hat die Vorlage zur Information des Ausschusses vorgelegt, um über die im Antrag enthaltenen Anliegen oder Fragestellungen zum genannten Ehrenmal Bericht zu erstatten. Eine detaillierte inhaltliche Ausführung der Antragsgründe ist der vorliegenden Mitteilungsvorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechende Anlage verwiesen wird.
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- 11Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 12Mitteilungen der Dezernentin