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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Ombudschaft Jugendhilfe NRWZur Vorlage · 14/0405 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 14/0405 des Amts für Jugend und Familie dient der Information des Jugendhilfeausschusses über die Tätigkeit der Ombudschaft Jugendhilfe NRW. Die Ombudschaft fungiert als externe und unabhängige Beschwerdestelle für Kinder, Jugendliche sowie Erwachsene, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) beanspruchen.
Die Einrichtung bietet Unterstützung, Beratung und Begleitung bei der Formulierung von Beschwerden an. Dies betrifft Personen, die sich bei der Leistungsgewährung durch öffentliche Jugendhilfeträger oder bei der Leistungserbringung durch freie Träger nicht ausreichend beteiligt, beraten oder betreut fühlen. Ein wesentliches Ziel der Beschwerdeabteilung ist die konstruktive Konfliktlösung. Die Ombudschaft informiert zudem über die bestehenden Rechte auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Ombudsstelle wird unter anderem mit der UN-Kinderschutzkonvention, dem Grundgesetz sowie den einschlägigen Regelungen des SGB VIII begründet, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie die Sicherung von Rechten in Einrichtungen.
Die örtliche Vertretung der Ombudschaft in Gladbeck wird durch eine zuständige Person wahrgenommen. Eine Vertreterin der Geschäftsstelle der Ombudschaft Jugendhilfe NRW e.V. aus Wuppertal wird dem Jugendhilfeausschuss Bericht erstatten. Für die Stadt Gladbeck entstehen durch diese Mitteilung keine finanziellen Auswirkungen. Der Jugendhilfeausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 6Erfahrungsbericht zum Angebot 'Beratung von Geheimnisträgern nach dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)Zur Vorlage · 14/0403 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0403 des Amts für Jugend und Familie legt einen Erfahrungsbericht zum Beratungsangebot für Geheimnisträger im Bereich der Kindeswohlgefährdung vor. Das Angebot wurde nach den Anforderungen des Bundeskinderschutzgesetzes eingerichtet, welches am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Die Umsetzung erfolgte durch die Verwaltung in Kooperation mit verschiedenen freien Trägern der Jugendhilfe, darunter die AWO, der Caritasverband Gladbeck, junikum, die gemeinnützige Jugendhilfe Gladbeck und der Evangelische Dienst für Erziehung Gladbeck.
Im Berichtszeitraum von Juni 2013 bis Oktober 2014 fanden insgesamt elf offene Beratungstermine statt, die jeweils am ersten Donnerstag im Monat in den Räumlichkeiten des Deutschen Kinderschutzbundes Gladbeck durchgeführt wurden. Zusätzlich fanden fünf außerordentliche Beratungen auf telefonische Anfrage statt, die direkt in den jeweiligen Einrichtungen vor Ort stattfanden. Ein weiterer vereinbarter Termin wurde von der ratsuchenden Person nicht wahrgenommen.
Die Beratungen verteilten sich auf verschiedene Arbeitsfelder, darunter Schule, offene Ganztagsschulen (OGS), Kindergärten, Kindertagesstätten und die Frühförderung. Die zeitliche Verteilung der Termine zeigt eine Konzentration auf die Monate Dezember 2013, März 2014 und Oktober 2014. Der Deutsche Kinderschutzbund übernimmt dabei die Koordination der außerordentlichen Termine. Für das Angebot sind jährliche Haushaltsmittel in Höhe von 3.000 Euro vorgesehen. Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
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- 7Audit - Familiengerechte KommuneZur Vorlage · 14/0424 · Mitteilungsvorlage
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Die Stadt Gladbeck strebt die erneute Zertifizierung als „Familiengerechte Kommune“ an. Nach einem ersten Audit im Jahr 2010 wird nun der Prozess der Re-Auditierung eingeleitet. Die Koordination dieses Vorhabens übernimmt das Amt für Jugend und Familie unter Einbeziehung verschiedener Teile der Verwaltung, der örtlichen Wohlfahrtsverbände, der Träger der freien Jugendhilfe sowie Akteuren aus der Wirtschaft.
Im Rahmen der Vereinbarung mit dem Verein Audit-Familiengerechte Kommune werden die Handlungsfelder aus dem Jahr 2010 fortgeführt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Bereich „Familie, Arbeitswelt, Betreuung“, wobei die Verwaltung die lokale Wirtschaft zur Auseinandersetzung mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf anregt. Als neues Handlungsfeld wird das Thema „Prävention“ hinzugefügt, wobei die Ziele und Messkriterien mit dem Projekt „Kein Kind zurücklassen“ koordiniert werden.
In vorangegangenen Workshops haben der Verwaltungsvorstand, die Amtsleitungen, die Ratsfraktionen und die Wohlfahrtsverbände die Zielerreichung des ersten Prozesses reflektiert und die Erreichung der damaligen Messkriterien bestätigt. Die neuen Zielvereinbarungen, die am 26. September 2014 unter Beteiligung von Vertretern der Ratsfraktionen, der Verwaltung, der Wohlfahrtsverbände und lokaler Arbeitgeber diskutiert wurden, liegen der Vorlage bei. Für die Erlangung des Zertifikats ist ein Beschluss der Ratsversammlung über diese Ziele, Maßnahmen und Messkriterien erforderlich. Die Verwaltung gibt hierzu einen mündlichen Bericht. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 8Haushalt 2015Zur Vorlage · 14/0446 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0446 des Amts für Jugend und Familie befasst sich mit dem Haushalt 2015 für die im Amt verwalteten Produkte. Der Entwurf umfasst die Bereiche Frühe Bildung und Betreuung, Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie Hilfen zur Erziehung und Prävention.
Im Bereich der Frühe Bildung und Betreuung werden im Vergleich zum Vorjahr Mehraufwendungen bei den Personalkosten sowie bei den Transferaufwendungen und Sach- und Dienstleistungen ausgewiesen, die den Anstieg der Landeszuweisungen übersteigen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass erwartete Kostensteigerungen im Rahmen der Inklusion aufgrund schwieriger Schätzbarkeit noch nicht in die Haushaltsansätze eingerechnet sind. In den Produkten Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sowie Hilfen zur Erziehung und Prävention bewegen sich die Ergebnisse und Salden der laufenden Verwaltungstätigkeit auf einem weitgehend konstanten Niveau zum Vorjahr.
Für das Produkt Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sieht der Entwurf die Gewährung von Zuschüssen im Rahmen des Jugendförderplanes vor. Dies umfasst jeweils 2.000 Euro pro TOT-Einrichtung, 3.500 Euro für Ferienfreizeitmaßnahmen des BDKJ, 500 Euro für die Ferienfreizeitmaßnahmen der Falken – Unterbezirk Recklinghausen sowie insgesamt 20.000 Euro für Stadtranderholungen. Der investive Finanzplan ist durch den Ausbau der U3-Plätze sowie kleinere wiederkehrende Beschaffungen geprägt. Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und der Gewährung der genannten Zuschüsse zuzustimmen.
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- 9Beschlusscontrolling 1. Halbjahr 2014Zur Vorlage · 14/0437 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0437 des Amtes für Jugend und Familie dient der Information des Jugendhilfeausschusses über das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2014. Der Bericht, der im Rahmen der Sitzung am 11. November 2014 zur Kenntnis gebracht wurde, umfasst die Dokumentation der im betreffenden Zeitraum gefassten Beschlüsse.
Die Vorlage enthält als Anlage die entsprechende Beschlussliste für das erste Halbjahr 2014. Aus den Angaben der Verwaltung geht hervor, dass durch die vorliegende Mitteilung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Veränderungen bei Erträgen oder Aufwendungen, weder im Bereich des Personalaufwands noch bei Sach- und Dienstleistungen oder Transferaufwand, zu verzeichnen. Ebenso sind keine Auswirkungen auf den investiven Finanzplan durch Ein- oder Auszahlungen ersichtlich.
Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde durch den Ersten Beigeordneten vorgelegt.
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- 10Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 11Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 12Mitteilungen des Dezernenten