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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Ausschusses
- 5Arbeit des Internationalen MädchenzentrumsZur Vorlage · 14/0014 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28. Januar 2014 wird eine Mitteilungsvorlage des Amtes für Jugend und Familie zur Arbeit des Internationalen Mädchenzentrums vorgelegt. Die Einrichtung, die als Träger der Jugendförderung in Gladbeck agiert, konzentriert sich in ihrem Angebot auf Mädchen und junge Frauen.
Der Bericht umfasst einen Überblick über die aktuelle Struktur der Einrichtung sowie Informationen zu einem neuen Projekt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge mit dem Titel „Mädchen und Frauen wie du – wie möchte ich werden? – Mädchen und Frauen suchen Vorbilder vor Ort“. Zudem wird auf das seit Oktober 2011 laufende Projekt „Bildung(s)gestalten“ der Arbeitsgemeinschaft Offene Türen Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Dieses Projekt bietet im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit Lernwege zur Vermittlung sozialer Kompetenzen und zur persönlichen Entwicklung an. Das Internationale Mädchenzentrum ist dabei einer von fünf Standorten in Nordrhein-Westfalen, die an der Gestaltung der kommunalen Bildungslandschaften beteiligt sind.
Als Ergebnis der partizipativen Arbeit im Projekt „Bildungsgestalten“ wird dem Ausschuss der Film „Braucker Street“ präsentiert. Die Mitarbeiterinnen der Einrichtung berichten über die Arbeit der Einrichtung und des Projektes. Der Ausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen. Für die laufenden Maßnahmen sind jährliche Aufwendungen in Höhe von 25.000 Euro im Haushalt vorgesehen.
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- 6SchLAu Gladbeck (schwul lesbisch bi trans* Schulaufklärung in Gladbeck)Zur Vorlage · 14/0029 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0029 des Amtes für Jugend und Familie informiert den Jugendhilfeausschuss über die Entwicklung der SchLAu-Gruppe in Gladbeck. Nachdem der Ausschuss bereits im November 2012 den Aufbau einer lokalen Gruppe in Zusammenarbeit mit einem freien Jugendhilfeträger beauftragt hatte, wurde hierfür eine Summe von 6.000 Euro aus dem Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft bereitgestellt.
Seit Mitte 2013 existiert eine SchLAu-Gruppe in der Jugendfreizeiteinrichtung Maxus. Die bisherigen Aktivitäten umfassen den Aufbau eines ehrenamtlichen Teams sowie die Bekanntmachung des Projektangebots. Aktuell absolvieren drei Ehrenamtliche Schulungen in Duisburg, während das fünfköpfige Team im laufenden Jahr Hospitanzen in Bochum durchführt. Für das laufende Jahr sind zudem Workshops an Gladbecker Schulen geplant.
Die Stadtverwaltung beabsichtigt, die Unterstützung dieses Bereichs der Jugendförderung künftig als verstetigte Aufgabe mit jährlich 6.000 Euro aus dem Budget des Amtes für Jugend und Familie zu finanzieren. Parallel dazu wird der Verein zur Förderung der Jugendpflege e.V. Mittel aus dem Landesjugendförderplan beantragen. Der Bericht über die bisherigen Aktivitäten der Gruppe dient der Kenntnahme durch den Ausschuss.
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- 7Spielplatz BloomshofZur Vorlage · 14/0049 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0049 des Amtes für Jugend und Familie befasst sich mit der Gestaltung der Spielplätze im Bereich Bloomshof. Der seit 1997 rechtsgültige Bebauungsplan 29 a Bloomshof sieht die Errichtung von zwei Spielplätzen vor. Gemäß einem städtebaulichen Vertrag ist ein Investor für die Umsetzung eines Spielplatzes für die Altersgruppe der 6- bis 11-Jährigen verantwortlich, während die Stadt Gladbeck die Errichtung eines Spielplatzes für die Altersgruppe der 1- bis 5-Jährigen übernimmt. Der Bau beider Anlagen war bis spätestens 2014 vorgesehen.
Im Rahmen einer durch das Ingenieuramt durchgeführten Bürgerbeteiligung im November 2013 wurde der Wunsch geäußert, die beiden Spielplätze zusammenzulegen. Ziel dieser Zusammenlegung ist es, das gemeinsame Spiel von Geschwistern zu ermöglichen und die elterliche Aufsicht bei Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zu vereinfachen. Da die vorgesehene Grünfläche für die ältere Altersgruppe ausreichend groß ist, kann ein gemeinsamer Spielplatz realisiert werden. Als Grundlage für die Planung dient ein Konzept eines Landschaftsarchitektenbüros aus Essen, welches mit der Gesamtplanung beauftragt ist.
Für die Umsetzung der Maßnahme sind im investiven Finanzplan Einzahlungen in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss der vorgestellten Planung zustimmt.
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- 8KindergartenbedarfsplanungZur Vorlage · 14/0039 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0039 des Jugendhilfeausschusses umfasst die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2014/2015. Die Planung basiert auf einer angehobenen Geburtenzahl für das Jahr 2013 von etwa 630 Kindern und einer festgesetzten Nachfragequote von 98 % für drei- bis sechsjährige Kinder. Für Kinder unter drei Jahren sind zum 01.08.2014 insgesamt 430 Plätze in Tageseinrichtungen vorgesehen, was einer Versorgungsquote von etwa 32 bis 33,5 % entspricht.
Die Kapazitätsplanung zeigt für verschiedene Wohnbereiche unterschiedliche Versorgungslagen. Während in den Gebieten Mitte I, Mitte II und Zweckel die Kinderzahlen den verfügbaren Plätzen gegenübergestellt werden, weist beispielsweise der Bereich Ellinghorst bei den Zweijährigen einen Fehlbedarf aus. In den Wohnbereichen Butendorf, Brauck und Rosenhügel besteht ein planerischer Engpass von 46 Plätzen, wobei insbesondere bei den ein- und zweijährigen Kindern ein Bedarf an zusätzlichen Plätzen besteht. Stadtweit liegt der Versorgungsgrad für Dreijährige bei 97,1 %, während für Zweijährige eine Versorgungsquote von 55,2 % ausgewiesen wird. Das Angebot für Einjährige wurde auf 67 Plätze erhöht, was bei 618 Kindern einer Quote von 10,8 % entspricht.
Die Finanzierung erfolgt über das KiBiz-Modell mit gruppenbezogenen Pauschalen. Die geplanten Betriebskosten steigen von rund 12,7 Millionen Euro im Zeitraum 2010/11 auf etwa 15,4 Millionen Euro für 2014/2015. Der Landeszuschuss zu den Personalkosten für die Betreuung unter Dreijährigen sowie der Konnexitätsanteil des Landes werden ebenfalls ausgewiesen. Der Ausschuss soll der dargestellten Planung zustimmen.
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- 9Beschlusscontrolling 2. Halbjahr 2013Zur Vorlage · 14/0013 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0013 des Amtes für Jugend und Familie dient der Information des Jugendhilfeausschusses über das Beschlusscontrolling für das zweite Halbjahr 2013. Der Bericht wurde dem Ersten Beigeordneten zur Kenntnisnahme vorgelegt und ist als Tagesordnungspunkt für die Sitzung am 28. Januar 2014 vorgesehen.
Aus den Inhalten der Vorlage geht hervor, dass im betreffenden Zeitraum, dem zweiten Halbjahr 2013, keine neuen Beschlüsse gefasst wurden. Zudem liegen keine älteren, noch nicht erledigten Beschlüsse vor. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden, da weder Erträge noch Aufwendungen oder Auswirkungen auf den investiven Finanzplan zu verzeichnen sind. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeusschuss den vorliegenden Bericht lediglich zur Kenntnis nimmt.
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- 10Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 11Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 12Mitteilungen des Dezernenten