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Beschlussvorlage

Spielplatz Bloomshof

14/0049 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 14/0049 des Amtes für Jugend und Familie befasst sich mit der Gestaltung der Spielplätze im Bereich Bloomshof. Der seit 1997 rechtsgültige Bebauungsplan 29 a Bloomshof sieht die Errichtung von zwei Spielplätzen vor. Gemäß einem städtebaulichen Vertrag ist ein Investor für die Umsetzung eines Spielplatzes für die Altersgruppe der 6- bis 11-Jährigen verantwortlich, während die Stadt Gladbeck die Errichtung eines Spielplatzes für die Altersgruppe der 1- bis 5-Jährigen übernimmt. Der Bau beider Anlagen war bis spätestens 2014 vorgesehen.

Im Rahmen einer durch das Ingenieuramt durchgeführten Bürgerbeteiligung im November 2013 wurde der Wunsch geäußert, die beiden Spielplätze zusammenzulegen. Ziel dieser Zusammenlegung ist es, das gemeinsame Spiel von Geschwistern zu ermöglichen und die elterliche Aufsicht bei Kindern unterschiedlicher Altersgruppen zu vereinfachen. Da die vorgesehene Grünfläche für die ältere Altersgruppe ausreichend groß ist, kann ein gemeinsamer Spielplatz realisiert werden. Als Grundlage für die Planung dient ein Konzept eines Landschaftsarchitektenbüros aus Essen, welches mit der Gesamtplanung beauftragt ist.

Für die Umsetzung der Maßnahme sind im investiven Finanzplan Einzahlungen in Höhe von 50.000 Euro vorgesehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss der vorgestellten Planung zustimmt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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