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Tagesordnung
- 1Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 3Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 4Genehmigung der Tagesordnung
- 5Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 6Neue Galerie - Bericht und Rückschau 2014 - Programm und Ausblick 2015Zur Vorlage · 14/0415 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0415 des Kulturamtes dient der Information des Kulturausschusses über die Entwicklungen in der Neuen Galerie Gladbeck. Der Bericht umfasst eine Rückschau auf das Ausstellungsjahr 2014 sowie einen Ausblick auf das kommende Jahr 2015.
Im Jahr 2014 fand im Januar ein Festakt anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Fördervereins der Galerie statt, der mit einer Benefiz-Kunstauktion verbunden war. An dieser Auktion beteiligten sich über 50 Künstler. Im weiteren Verlauf des Jahres wurden verschiedene Ausstellungen gezeigt, darunter die Doppelausstellung „Doll vs Havekost“, die Gruppenschau „Fürchtet Euch Nicht!“ sowie die Einzelpräsentation „Die ganze große Zahl“. Laut der Vorlage konnte die Doppelausstellung einen neuen Besucherrekord verzeichnen. Zudem wird auf die Berichterstattung in der regionalen und überregionalen Presse verwiesen.
Für das Ausstellungsjahr 2015 ist die Präsentation internationaler Künstler vorgesehen. Die Vorlage sieht keine finanziellen Auswirkungen vor. Die zuständige Beigeordnete legte das Dokument zur Kenntnisnahme für die Sitzung des Kulturausschusses am 3. November 2014 vor.
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- 7Gladbecker Lesetage 2014Zur Vorlage · 14/0412 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0412 des Kulturamtes informiert den Kulturausschuss über die Durchführung der dritten Ausgabe der „Gladbecker Lesetage“. Das Lesefestival findet im Zeitraum vom 2. bis 9. November statt und umfasst verschiedene Programmpunkte an unterschiedlichen Orten im Stadtgebiet, darunter die Stadtbücherei Gladbeck sowie verschiedene Grundschulen.
Das Programm beinhaltet unter anderem eine Lesung in englischer Sprache, eine Veranstaltung mit mehreren Schriftstellern sowie Vorleseaktionen von Eltern in Grundschulen. Zudem sind weitere Veranstaltungen für Kinder in der Stadtbücherei geplant. Ein weiterer Programmpunkt ist eine Lesung einer ehemaligen Bundestagsabgeordneten in der Stadtbücherei. Die Schirmherrschaft für die Veranstaltung übernimmt der Bürgermeister.
Initiator des Festivals ist der Alevitische Kulturverein Gladbeck e.V. Ziel der Veranstaltung ist es, Menschen unterschiedlicher Herkunft zusammenzubringen, die Bedeutung der Mehrsprachigkeit hervorzuheben und die Förderung der Lesekultur über verschiedene Altersgruppen hinweg zu unterstützen. An dem Projekt sind neben dem Alevitischen Kulturverein e.V. auch das Internationale Mädchenzentrum, der DGB, das LiteraturBüro Ruhr e.V., die Rosenhügelschule, die Uhlandschule und die Stadtbücherei Gladbeck beteiligt. Die Förderung des Festivals erfolgt durch den Integrationsrat der Stadt Gladbeck sowie durch das Literatur-Büro Ruhr e.V. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden nicht ausgewiesen.
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- 8Bericht der Jugendkunstschule über das 1. Halbjahr 2014Zur Vorlage · 14/0410 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0410 des Kulturamtes informiert den Kulturausschuss über die Aktivitäten der Jugendkunstschule im ersten Halbjahr 2014. In diesem Zeitraum verzeichnete die Einrichtung insgesamt 1028 Nutzerinnen und Nutzer. Das Semester begann mit einer Ausstellung in der Stadtbücherei, die Arbeiten aus dem vorangegangenen Herbstsemester präsentierte. Ein weiteres Ereignis war die Lange Nacht der Jugendkunstschule im Februar, die unter dem Motto „Nacht’s im (Kunst-) Museum“ stattfand.
Die Angebote während der Osterferien, darunter ein Nähatelier, ein Landart-Projekt im Wittringer Wald, ein Malatelier sowie Workshops zu Schauspiel, Bauwerkstatt und Graffiti, waren vollständig ausgebucht. Im Bereich der Stadtteilangebote wurden in Butendorf und Ellinghorst zusätzliche Kurse eingerichtet, während sich die Etablierung von Bauwerkstätten in Brauck weiterhin schwierig gestaltet.
Die Jugendkunstschule agierte zudem als Kooperationspartner für verschiedene Gruppen, darunter Vorschulgruppen, die Offene Ganztagsschule der Lambertischule, Teilnehmer des Schulersatzprogramms sowie Firmlinge der Gemeinde St. Lamberti. Im Mai präsentierte die Theaterwerkstatt für Kinder das Stück „Inselabenteuer“. Durch die Nutzung zusätzlicher Landesmittel konnte ein erweitertes Sommerferienangebot mit rund 100 Teilnehmern in Bereichen wie Airbrush, Bauwerkstatt und Pappmaché realisiert werden. Darüber hinaus beteiligte sich die Jugendkunstschule mit kreativen Aktionen an Stadtfesten in Butendorf und beim Appeltatenfest sowie an Kooperationen mit der Werbegemeinschaft im Citycenter.
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- 9Grundzüge des Programms der Jugendkunstschule für das 1. Halbjahr 2015Zur Vorlage · 14/0411 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0411 des Kulturamtes legt die Grundzüge des Programms der Jugendkunstschule für das erste Halbjahr 2015 dar. Der Kulturausschuss wird gebeten, die Verwaltung mit der Umsetzung dieser Grundzüge zu beauftragen.
Das geplante Programm umfasst eine Vielzahl an künstlerischen Angeboten für verschiedene Altersgruppen. Für Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren sind unter anderem Vorschulangebote zur Einführung in verschiedene Materialien und Techniken wie Malen, Töpfern und Werken vorgesehen. Weitere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Malen und Zeichnen für Grundschüler sowie für Schüler weiterführender Schulen in der Stadtmitte. Das Spektrum reicht zudem von Airbrush und Comic-Zeichnen bis hin zu plastischem Gestalten in Ton-, Bau- und Holzwerkstätten sowie Textilkunst in Filz- und Nähateliers.
Neben Angeboten in der Stadtmitte sind Kurse in den Stadtteilen Butendorf, Ellinghorst und Brauck geplant. Das Programm beinhaltet zudem Theatergruppen für die Altersspanne von sieben bis zwanzig Jahren, Wochenendworkshops, Familienwochenenden sowie spezielle Angebote für die Osterferien, wie etwa Graffiti oder Trickfilmprojekte. Die Sommerferienangebote stehen unter dem Vorbehalt der Zusage des Landesprojekts „Kulturrucksack NRW“.
Der zeitliche Ablauf sieht die Veröffentlichung des Programmhefts für den 5. Januar 2015 vor, wobei der Anmeldestart am 24. Januar im Rahmen einer Ausstellungseröffnung in der Stadtbücherei erfolgt. Das Semester beginnt am 23. Februar und endet Mitte Juni. Für die Durchführung werden jährliche Erträge von 36.000 Euro und Aufwendungen von 40.000 Euro veranschlagt.
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- 10Bericht der Volkshochschule über das 1. Halbjahr 2014Zur Vorlage · 14/0408 · Mitteilungsvorlage
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Die Mitteilungsvorlage 14/0408 des Kulturamtes dient der Information des Kulturausschusses über die Tätigkeiten der Volkshochschule im ersten Halbjahr 2014. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung am 3. November 2014 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Der Inhalt der Mitteilung umfasst den Bericht der Volkshochschule über das erste Halbjahr des Jahres 2014. Die zuständige Beigeordnete legte die Unterlagen vor, um den aktuellen Stand der Aktivitäten der Einrichtung darzustellen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Berichterstattung keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Gladbeck entstehen. Die detaillierten Informationen zum Bericht sind in der der Vorlage beigefügten Anlage enthalten.
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- 11Grundzüge des Programms der Volkshochschule für das 1. Halbjahr 2015Zur Vorlage · 14/0409 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 14/0409 des Kulturausschusses behandelt die Grundzüge des Programms der Volkshochschule (VHS) für das erste Halbjahr 2015. Für den Zeitraum von Januar bis Juli 2015 sind etwa 450 Veranstaltungen geplant, wobei eine Teilnehmerzahl von rund 6.400 Personen erwartet wird. Die Veröffentlichung des Programms erfolgt im Dezember 2<0xE2><0x80><0xAF>014 in einer Auflage von 7.000 Exemplaren sowie über digitale Kanäle wie die Website, eine App, Facebook und einen Newsletter.
Das Kursangebot gliedert sich in zwölf Fachbereiche, darunter Sprachen, Gesundheit, Fitness, EDV, Exkursionen, Integrationskurse sowie Alphabetisierungskurse. Im Bereich Gesundheit und Fitness sind über 70 Angebote vorgesehen. Im Bereich EDV wird eine PC-Pauschale von 0,50 Euro pro Unterrichtsstunde erhoben. Ein thematischer Schwerpunkt liegt auf dem Länderschwerpunkt Frankreich anlässlich des 50-jährigen Partnerschaftsjubiläums. Zu den Serviceleistungen der VHS gehören Teilnehmerberatung, Prüfungsabnahmen sowie Entgeltermäßigungen und Gutscheine für Inhaber der Gladbeck-Card und Schulabgänger. Zudem werden Auftragskurse für die Stadtverwaltung, das St. Barbara-Hospital, die Feuerwehr und Erzieher durchgeführt.
Die Vorlage führt zudem Kennzahlen für das Jahr 2014 auf, darunter eine Zielgröße von 11.600 Teilnehmern und ein Kostendeckungsgrad von 127 %. Die jährlichen Erträge belaufen sich auf 415.000 Euro bei Aufwendungen von 350.000 Euro. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Kulturausschuss die Verwaltung mit der Umsetzung der beschriebenen Programmgrundzüge beauftragt.
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- 12Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Gladbeck - Umsetzung der HSP-Maßnahme 29.5 -Zur Vorlage · 14/0417 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat mit der Vorlage 14/0417 eine Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule (VHS) vorgeschlagen, die zum ersten Halbjahr 2015 in Kraft treten soll. Ziel der Anpassung ist es, die allgemeine Preisentwicklung abzubilden, zur Haushaltskonsolidierung beizutragen und die wirtschaftliche Flexibilität der VHS zu erhöhen. Dabei wird auch der Preisvergleich mit anderen Volkshochschulen in der Region berücksichtigt.
Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen verschiedene Kursbereiche. Im Bereich Deutsch als Zweitsprache oder Fremdsprache soll der Entgeltkorridor für Aufbaukurse ohne BAMF-Förderung von bisher maximal 1,50 Euro auf bis zu 2,20 Euro pro Unterrichtsstunde angehoben werden. Die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Integrationskurse bleiben bei einem Satz von 1,20 Euro. Im Bereich der Datenverarbeitung wird eine Ausweitung des Korridors von 2,50 bis 4,00 Euro auf 2,70 bis 4,20 Euro angestrebt.
Für übrige Kurse, Lehrgänge und Seminare sieht die Vorlage eine Erhöhung der Standardentgelte vor, wobei der Korridor von 1,90 bis 2,50 Euro auf 2,30 bis 3,30 Euro pro Unterrichtsstunde erweitert werden soll. Auch bei Einzelveranstaltungen und Vorträgen ist eine Anhebung der Preisspanne von 5,00 bis 10,00 Euro auf 6,00 bis 12,00 Euro vorgesehen. Für das Kommunale Kino sollen die Preise für Einzelkarten auf 6,00 Euro und für Viererkarten auf 20,00 Euro angepasst werden.
Unverändert bleiben die Regelungen für entgeltfreie Veranstaltungen, wie etwa Alphabetisierungskurse, sowie die bestehenden Ermäßigungen für verschiedene Zielgruppen. Durch die Anpassungen wird eine Mehreinnahme von 12.000 Euro pro Haushaltsjahr erwartet. Der Entwurf wurde zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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Hauptdokument|20141024125522|20141024125548|20141024125625|20141024125644
- 13Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Gladbeck - Umsetzung der Teil-HSP-Maßnahme 31 -Zur Vorlage · 14/0418 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei vorgelegt. Die Anpassung der Gebührensätze ist Teil des Haushaltsanierungsplans und soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.
Im Rahmen der Neuregelung wird die Gebühr für den Leseausweis für Nutzer ab 18 Jahren von 14,00 Euro auf 16,00 Euro angehoben. Für Personen in ermäßigten Kategorien, wie Schüler, Auszubildende oder Personen im Bundesfreiwilligendienst, steigt die Gebühr auf 8,00 Euro. Inhaber der Gladbeck-Card oder vergleichbarer Dokumente anderer Kommunen zahlen bei einer Ermäßigung von 75 Prozent künftig 4,00 Euro. Bei Nutzung des Lastschrifteneinzugsverfahrens beläuft sich die Gebühr auf 14,00 Euro.
Zudem sieht die Vorlage Änderungen bei den Einzelleistungen vor. Die Ausleihe eines Kunstgegenstandes aus der Artothek inklusive Versicherungsgebühr soll 10,00 Euro kosten. Die Gebühren für die Anschriftenermittlung bei Mahnschreiben sowie für den Ersatz verlorener Medien werden auf 2,50 Euro festgesetzt. Bei gebührenpflichtigen DVDs und Software kann eine Einzelgebühr von bis zu 4,00 Euro erhoben werden.
Die Bearbeitungsgebühren für Mahnungen werden ebenfalls angepasst. Die Kosten für die erste bis vierte Mahnung steigen jeweils um 0,10 Euro bis 1,00 Euro im Vergleich zu den bisherigen Sätzen. Durch diese Änderungen wird eine Mehreinnahme von 1.500 Euro erwartet. Die Vorlage wurde zur Vorberatung an den Kulturausschuss und zur Entscheidung an den Rat übermittelt.
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- 14Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für städtische Kulturveranstaltungen (Veranstaltungs-Entgeltordnung) - Umsetzung der HSP-Maßnahme 28.2 -Zur Vorlage · 14/0419 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0419 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für städtische Kulturveranstaltungen vor. Die letzte tarifliche Anpassung der Veranstaltungs-Entgeltordnung erfolgte im Juli 2010. Die Neuregelung wird mit der städtischen Finanzsituation sowie gestiegenen Preisen beim Einkauf kultureller Veranstaltungen und den damit verbundenen Nebenkosten begründet.
Im Bereich der Tarif I-Abonnements ist eine Erhöhung der Normalpreise vorgesehen. Für das Kindertheater steigen die Preise um 2,00 Euro, während die weiteren Abonnement-Preise um jeweils 5,00 Euro angehoben werden sollen. Für die Tarif II-Einzelkarten sieht die Vorlage eine Preisanpassung vor, bei der die Preise für das Kinder-, Jugend- und Schultheater um 1,00 Euro und die übrigen Preisgruppen um jeweils 2,00 Euro steigen. Die bestehenden Ermäßigungen von 50 % bzw. 75 % für Inhaber der Gladbeck-Card bleiben von dieser Änderung unberührt.
Durch die Anpassungen wird eine Mehreinnahme in Höhe von 2.000 Euro erwartet. Die Vorlage wurde zur Vorberatung an den Kulturausschuss und zur Entscheidung an den Rat der Stadt Gladbeck übermittelt.
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- 15Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle (Stadthallen-Entgeltordnung) - Umsetzung der HSP-Maßnahme 34.3 -Zur Vorlage · 14/0420 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Ordnung über die Entgelte für die Vermietung der Mathias-Jakobs-Stadthalle vorgelegt. Ziel der Änderung ist die Anpassung der Stadthallen-Entgeltordnung, die zuletzt im Dezember 2010 in ihrer aktuellen Fassung beschlossen wurde. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der Umsetzung einer Maßnahme des Haushaltsplans.
Der Entwurf sieht eine einheitliche Erhöhung der bisherigen Mietkosten um jeweils 50 Euro vor. Im Bereich der Grundtarife steigt das Entgelt für die Nutzung des Foyers von 250 Euro auf 300 Euro und das Entgelt für den Saal mit Foyer von 850 Euro auf 900 Euro. Für die Kurstarife erhöht sich der Preis für das Foyer von 150 Euro auf 200 Euro, während die Nutzung des Saals mit Foyer von 550 Euro auf 600 Euro steigt.
Die Entgelte für die Nutzung von Außenbereichen sowie die Gebühren bei einer Überschreitung der vereinbarten Nutzungsdauer sollen unverändert bleiben. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Neuregelung Mehreinnahmen in Höhe von 3.000 Euro erzielt werden. Die Vorlage liegt dem Kulturausschuss zur Vorberatung und Empfehlung sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 16Konzeption für die Planung kultureller Veranstaltungen für die Spielzeit 2015 / 2016Zur Vorlage · 14/0414 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0414 des Kulturamtes befasst sich mit der Konzeption für die Planung kultureller Veranstaltungen für die Spielzeit 2015/2016. Die Kulturverwaltung schlägt vor, die bestehenden Programmstrukturen beizubehalten.
Die Verwaltung berichtet über die Entwicklung der bisherigen Angebote. Die Abonnements in der Mathias-Jakobs-Stadthalle, darunter das gemischte Abonnement, das Komödien-Abonnement sowie die Kindertheater-Abonnements, werden weiterhin genutzt. Das Kabarett-Abonnement weist eine stabile Teilnehmerzahl auf. Bei den Sonderveranstaltungen werden die Nachfrage nach Kabarett, Comedy, Musicals, Klassikkonzerten und dem Irish Folk Festival durch Einmietungen abgedeckt. Zudem werden die Reihen „Forum Deutscher Musikhochschulen“, „Oldies but Goldies“ am Kotten Nie sowie die Kleinkunstreihe „Intermezzo“ als etablierte Formate aufgeführt. Das Sommerprogramm KUSSS sowie die Konzertreihe FIDO-LINO werden ebenfalls als Bestandteil des Programms genannt.
Hinsichtlich der künftigen Planung wird auf die aktuelle Finanzsituation verwiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen kein Spielraum für neue Angebote oder Experimente besteht, sofern die Finanzierung nicht durch Sponsoren oder Kooperationspartner gesichert ist. Die bestehenden Angebote sollen an die Nachfrage angepasst werden. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Verwaltung mit der Planung der kulturellen Veranstaltungen für die Spielzeit 2015/2016 gemäß der vorgelegten Konzeption zu beauftragen. Das endgültige Programm ist dem Kulturausschuss im Frühjahr 2015 zur Kenntnis vorzulegen.
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- 17Gedenken für die Opfer der NS-'Euthanasie'Zur Vorlage · 14/0416 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 14/0416 des Kulturamtes sieht die Errichtung eines Gedenkortes für die Opfer der NS-„Euthanasie“ in Gladbeck vor. Der Vorschlag geht auf einen Anregungsprozess aus dem November 2013 zurück, der durch ein gemeinsames Zusammenwirken von Vertretern des „Bündnis für Courage“ und der Verwaltung entwickelt wurde.
Als Standort wurde das Grundstück des heutigen Neuen Rathauses ausgewählt, da sich dort das ehemalige Gesundheitsamt befand. Die gewählte Stelle innerhalb der Arkadenbögen zur Bottroper Straße soll als geschützter Raum zum Innehalten dienen. Die Gestaltung des Gedenkortes sieht die Anbringung von 50 einzelnen Namenstafeln aus Plexiglas oder Metall vor. Diese Tafeln sollen die Vor- und Nachnamen sowie die Geburts- und Todesjahre der bisher namentlich bekannten Opfer enthalten. Die unregelmäßige Anordnung der Tafeln soll die Individualität der Betroffenen wahren und eine rein bildliche Interpretation vermeiden. Ergänzend soll eine Informationstafel die historischen Hintergründe erläutern und die Wandfläche durch Beleuchtung hervorgehoben werden. Eine Erweiterung des Gedenkortes ist möglich, sofern weitere Opfer durch Recherchen identifiziert werden.
Die Umsetzung der Maßnahme ist im Haushalt 2015 mit einem einmaligen Aufwand von 3.700 Euro vorgesehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Kulturausschuss die Verwaltung mit der Realisierung des Gedenkortes beauftragt.
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- 18Haushalt 2015: Produktplan-Entwurf für den KulturbereichZur Vorlage · 14/0413 · Mitteilungsvorlage
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Die vorliegende Mitteilungsvorlage 14/0413 des Kulturamtes dient der Kenntnahme des Entwurfs für den Produktplan des Kulturbereichs im Haushalt 2015. Der Entwurf umfasst die detaillierten Planungen in den Bänden I und II des Haushaltsplans.
Der Plan beinhaltet verschiedene Produkte der städtischen Kulturverwaltung und deren finanzielle Ausgestaltung. Zu den aufgeführten Bereichen gehören das zentrale Verwaltungsarchiv, die Kultur- und Stadtmarketingveranstaltungen sowie die Kulturförderung. Des Weiteren sind die Planungsgrundlagen für die Volkshochschule, die Jugendkunstschule und die Stadtbücherei Bestandteil des Entwurfs.
Der Haushaltsplan deckt zudem die Bereiche Museum, die städtische Galerie sowie das Historische Archiv ab. Ein weiterer Schwerpunkt des Produktplans liegt auf dem Denkmalschutz. Darüber hinaus sind die finanziellen Planungen für die Mathias-Jakobs-Stadthalle und das Bürgerhaus Gladbeck-Ost in den vorliegenden Unterlagen enthalten. Laut der Vorlage ergeben sich aus der Vorlage keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen. Die Vorlage wurde dem Kulturausschuss zur Kenntnisnahme für die Sitzung am 3. November 2014 vorgelegt.
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- 19Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 20Mitteilungen des Dezernenten