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Tagesordnung
- 1Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Bestellung eines Schriftführers für die Fertigung der NiederschriftenZur Vorlage · 08/0416 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 08/0416 des Amtes für Schule, Sport und Integration regelt die Neubesetzung der Schriftführung für den Schulausschuss. Hintergrund der Vorlage ist der personelle Wechsel des bisherigen Schriftführers, der in das Amt für Immobilienwirtschaft gewechselt ist.
Um die Fortführung der Protokollführung für die Sitzungen des Schulausschusses zu gewährleisten, wird die Bestellung neuer Verantwortlicher vorgeschlagen. Der Entwurf sieht vor, einen Stadtamtsrat als Schriftführer und eine Stadtamtfrau als stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften zu bestellen. Die Vorlage wurde durch den zuständigen Beigeordneten zur Beratung im Schulausschuss vorgelegt.
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- 6Besetzung von SchulleitungsstellenZur Vorlage · 08/0414 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0414 des Amtes für Schule, Sport und Integration befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung des Schulträgers bei der Wahl von Schulleitungen. Gemäß der Gemeindeordnung ist der Rat der Stadt Gladbeck dazu befugt, die Vertretung des Schulträgers in den Schulkonferenzen zu bestimmen.
Aufgrund einer neuen Dezernatsverteilung ist eine Neubesetzung des Gremiums erforderlich. Bisher wurde der Erste Beigeordnete als Mitglied ohne Stimmrecht in den Schulkonferenzen zur Wahl von Schulleitungen benannt. Die Verwaltung schlägt nun vor, den neu gewählten Beigeordneten als Nachfolger für diese Funktion zu bestimmen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Beigeordneten als Vertreter der Stadt Gladbeck in den Schulkonferenzen ohne Stimmrecht zu benennen, um die Position des bisherigen Ersten Beigeordneten einzunehmen. Die Entscheidung über diese Benennung liegt beim Rat der Stadt Gladbeck.
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- 7Ergänzende ProjektberichterstattungZur Vorlage · 08/0421 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0421 des Amtes für Schule, Sport und Integration dient der ergänzenden Projektberichterstattung im Schulausschuss. Gegenstand der Vorlage ist die Darstellung der aktuellen Kostensituation für die Wilhelmschule sowie für die Erich-Fried-Schule.
Diese Berichterstattung knüpft an die Informationen an, die die Verwaltung bereits in der Sitzung des Schulausschusses am 9. Juni 2008 im Rahmen der Vorlage 08/0229 zu verschiedenen Projekten vorgelegt hatte. Die vorliegende Vorlage ergänzt diese Angaben um die spezifischen finanziellen Entwicklungen der genannten Schulstandorte.
Für die Vorlage sind keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen im Sinne einer neuen Belastung oder eines neuen Ertrags in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan ausgewiesen. Die entsprechenden Details zu den Kosten werden in den bereits bestehenden Projektberichten der Vorlage 08/0229 aufgeführt. Die für den Haushalt 2009 gemeldeten Haushaltsmittel stehen für die Umsetzung der Vorlagen zur Verfügung.
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- 8.1Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I Ergebnis der BedarfsabfragenZur Vorlage · 08/0422 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat die Ergebnisse der Bedarfsabfragen zur Ganztagsoffensive in der Sekundarstufe I vorgelegt. Im Rahmen der Untersuchung zur Umwandlung von Gymnasien und Realschulen in gebundene Ganztagsschulen ergab die Befragung der Schulleitungen kein Interesse an einer solchen Umwandlung. An den Gymnasien wurde seitens der Schulleitungen und der Elternschaft kein Bedarf festgestellt, während an den Realschulen eine Umsetzung aufgrund bestehender Angebote an der Erich Kästner-Realschule als nicht zweckmäßig bewertet wurde.
Hinsichtlich der Inanspruchnahme von Mitteln und Lehrerstellenanteilen aus dem Landesprogramm „Geld oder Stelle“ haben verschiedene Schulen einen Bedarf für pädagogische Übermittagbetreuung oder offene Ganztagsangebote angemeldet. Betroffen sind unter anderem die Fröbelschule Mitte, die Roßheideschule, die Willy-Brandt-Schule sowie die Anne-Frank-Realschule, die Werner-von-Siemens-Realschule, das Ratsgymnasium, das Heisenberg-Gymnasium und das Riesener-Gymnasium. Die schulischen Konzepte werden derzeit unter Einbeziehung von Kooperationspartnern erarbeitet.
Bezüglich der Nutzung des „1.000-Schulen-Programms“ zur Erweiterung von Mensen und Aufenthaltsräumen wurde festgestellt, dass die Fördermittel für die Gladbecker Schulen nicht ausreichen. Während an Schulen wie dem Ratsgymnasium oder der Roßheideschule Anpassungen im vorhandenen Bestand möglich erscheinen, ist an Standorten wie der Anne-Frank-Realschule oder dem Heisenberg-Gymnasium ein Neubau erforderlich. Eine Nutzung des Investitionsprogramms ist nach aktuellem Stand aufgrund fehlender Haushaltsmittel für 2008 und 2009 sowie zeitlicher Fristen nicht möglich.
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- 8.2Ganztagsoffensive der LandesregierungZur Vorlage · 08/0437 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0437 des Amtes für Schule, Sport und Integration befasst sich mit der Umsetzung der Ganztagsoffensive der Landesregierung in Gladbeck. Da die bereitgestellten Fördermittel des Landes sowie die Ausführungszeiträume als gering bemessen eingestuft werden und die aktuelle Haushaltslage sowie die anfallenden Investitionskosten eine gleichzeitige Ausstattung aller Schulformen verhindern, schlägt die Verwaltung ein gestuftes Vorgehen vor.
Ziel des ersten Schrittes ist es, die pädagogische Übermittagsbetreuung sowie ein Ganztagsangebot für alle Schulformen des Sekundarstufe-I-Bereiches zu realisieren. Hierfür sollen entsprechende Mittel in den Haushalt 2009 eingestellt werden. Die Umsetzung soll durch Umbaumaßnahmen im Bestand an drei spezifischen Standorten erfolgen: dem Riesener-Gymnasium mit geschätzten Kosten von etwa 377.000 Euro, der Fröbelschule Mitte mit etwa 59.000 Euro und der Roßheideschule mit etwa 45.000 Euro. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um grobe Kostenschätzungen für Umbau und Ersteinrichtung.
Die weitere Ausstattung der verbleibenden Schulen ist für zukünftige Jahre vorgesehen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Schulausschuss der Empfehlung der Verwaltung folgt und die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Förderanträge bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.
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- 9Müllentsorgung - Mülltrennung an den Gladbecker SchulenZur Vorlage · 08/0415 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0415 des Amtes für Schule, Sport und Integration befasst sich mit der Mülltrennung an den Gladbecker Schulen. Hintergrund der Vorlage ist ein Auftrag des Umweltausschusses aus dem Mai 2008, ein Konzept zur Mülltrennung für alle Schulen der Stadt zu erstellen und dessen Umsetzung zu gewährleisten.
Die Verwaltung verweist auf ein bestehendes Müllkonzept aus den 1990er-Jahren, das nach der Einführung des Dualen Systems erstellt wurde. Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass die Entwicklung der Mülltrennung an den Schulen in den Folgejahren unterschiedlich verlaufen ist. Im Rahmen einer Schulleiterdienstkonferenz im September 2008 wurden verschiedene Handlungsmöglichkeiten erörtert.
Die Schulleitungen lehnten die Einführung eines einheitlichen, verpflichtenden Konzepts überwiegend ab. Als Begründung gaben die Schulleitungen an, dass sich die jeweils schulspezifischen Systeme bereits bewährt hätten und die Umsetzung der vorhandenen Konzepte als ausreichend erachtet wird. Schulen, die bisher kein flächendeckendes Trennsystem nutzen, verwiesen auf negative Erfahrungen bei der Einführung solcher Systeme.
Aufgrund der Ergebnisse der Schulleiterdienstbesprechung schlägt die Verwaltung vor, kein einheitliches Müllkonzept verpflichtend einzuführen. Die Verwaltung bietet den Schulen jedoch an, bei Bedarf Unterstützung bei der Einführung von Trennsystemen zu leisten. Der Entwurf sieht vor, dass der Schulausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 10Familienbericht Gladbeck 2007 - Lebenslage und Zufriedenheit von FamilienZur Vorlage · 08/0425 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0425 des Amtes für Schule und Sport befasst sich mit dem Familienbericht Gladbeck 2007, der die Lebenslage und Zufriedenheit von Familien in der Stadt dokumentiert. Der Bericht basiert auf dem Familienstatistischen Informationssystem sowie einer im Frühjahr 2007 durchgeführten Familienbefragung. Die Erstellung des Berichts wurde zuvor vom Haupt- und Finanzausschuss in Auftrag gegeben, um eine detaillierte Situationsbeschreibung zu erstellen und Handlungsempfehlungen für eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu entwickeln.
Der Bericht thematisiert verschiedene Aspekte, die den Schulausschuss unmittelbar betreffen. Ein zentraler Punkt ist die Familienförderung, die als gemeinsames Ziel der gesamten Stadtgesellschaft und als Zusammenspiel verschiedener lokaler Akteure definiert wird. In Bezug auf das Bildungswesen zeigt der Bericht auf, dass der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen in Gladbeck maßgeblich von der familiären Situation, der sozialen Herkunft sowie der Staatsangehörigkeit beeinflusst wird.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Übergangsquoten von der Grundschule auf weiterführende Schulen sowie auf den Bildungsabschlüssen. Dabei werden Unterschiede in der Bildungsbeteiligung zwischen deutschen und nichtdeutschen Schülerinnen und Schülern sowie die Bedeutung der deutschen Alltagssprache für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund angeführt. Die Vorlage dient dazu, die Ergebnisse des Berichts im Ausschuss zu erläutern. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 11Jedem Kind ein Instrument - AusblickZur Vorlage · 08/0424 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0424 des Amtes für Schule, Sport und Integration informiert den Schulausschuss über den aktuellen Stand und die Entwicklung des Landesprogramms „Jedem Kind ein Instrument“. Nachdem der Schulausschuss bereits im März 2007 die Umsetzung des Programms beschlossen hatte, wurde im August 2007 der Projektstart mit 92 Kindern aus drei Grundschulen vollzogen.
Seit Beginn des aktuellen Schuljahres hat sich der Umfang des Programms erweitert. Zu den ursprünglich beteiligten Schulen sind die Lambertischule, die Lutherschule, die Aloysiusschule, die Antoniusschule sowie die Schule am Rosenhügel hinzugekommen. Insgesamt nehmen nun an acht Grundschulen rund 380 Kinder im ersten Schuljahr am Unterricht teil.
Die Vorlage legt zudem die Kostenstruktur für die Teilnahme am Unterricht fest. Während die Teilnahme im ersten Schuljahr kostenfrei ist, belaufen sich die Beiträge im zweiten Schuljahr auf 20 Euro pro Monat. Für das dritte und vierte Schuljahr wird ein monatlicher Beitrag von 35 Euro pro Kind erhoben. Von der Beitragspflicht sind Kinder aus Familien befreit, die Leistungen nach ALG II oder Sozialhilfe beziehen. Die Leitung der Musikschule wird in der Sitzung über den weiteren Projektverlauf sowie über zukünftige Perspektiven berichten. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 12Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 13Mitteilungen des Dezernenten