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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Schulentwicklungsplan der Stadt Gladbeck für die Schuljahre 2007/08 bis 2013/14 - Teilplan Grundschule -Zur Vorlage · 08/0341 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0341 des Amtes für Schule und Sport befasst sich mit dem Schulentwicklungsplan der Stadt Gladbeck für die Schuljahre 2007/08 bis 2013/14, konkret mit dem Teilplan Grundschule. Der Entwurf wurde dem Schulausschuss bereits im April 2008 vorgelegt.
Im Rahmen des Verfahrens hat die Verwaltung die Schulen gemäß den Vorgaben des Schulgesetzes NRW angehört. Alle Gladbecker Schulen erhielten den Entwurf mit der Bitte um Kenntnisnahme und etwaige schriftliche Stellungnahmen. Parallel dazu fand ein Abstimmungsprozess mit verschiedenen Institutionen statt. Dazu zählen Kirchen, Interessensverbände, freie Träger der Jugendhilfe, Schulen in privater oder sonstiger Trägerschaft sowie kommunale Dienststellen. Auch das Schulamt für den Kreis Recklinghausen und benachbarte Schulträger wurden einbezogen. Das Abstimmungsverfahren wurde im Zeitraum vom 21. April bis zum 16. Juni 2008 durchgeführt.
Es liegen Stellungnahmen von verschiedenen Grundschulen, kirchlichen Trägern sowie dem Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht vor, die der Vorlage als Anlagen beigefügt sind. In einer weiteren Anlage bewertet das Amt für Schule, Sport und Integration die eingegangenen Rückmeldungen und enthält Vorschläge für mögliche Ergänzungen oder Änderungen am Plan. Für die Umsetzung des Schulentwicklungsplans sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung des Teilplans Grundschule vor.
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- 6Ganztagsoffensive der LandesregierungZur Vorlage · 08/0339 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0339 des Amts für Schule und Sport befasst sich mit der Ganztagsoffensive der Landesregierung Nordrhein-Westfalen. Durch Erlasse vom 31. Juli 2008 wurden Strukturen für die Einführung gebundener Ganztagsgymnasien und Ganztagsrealschulen sowie für die pädagogische Übermittagsbetreuung in Halbtagsschulen der Sekundarstufe I geschaffen. Das Programm „Geld oder Stelle“ ermöglicht Schulen die Wahl zwischen finanziellen Mitteln oder Lehrerstellenanteilen für die Mittagsbetreuung. Parallel dazu sieht das „Tausend-Schulen-Programm“ Investitionsmittel für den Ausbau von Mensen und Aufenthaltsräumen vor, wobei eine Kofinanzierung durch die Schulträger vorgesehen ist.
Da im Haushalt 2008 und in der Planung für 2009 keine investiven Mittel für diese Offensive eingestellt sind, ist eine frühzeitige Ermittlung der Bedarfe und der Auswirkungen auf den städtischen Haushalt erforderlich. Der Schulausschuss soll die Verwaltung beauftragen, an Gymnasien und Realschulen die Bereitschaft zur Umwandlung in gebundene Ganztagsschulen abzufragen. Zudem soll bei allen Schulen der Sekundarstufe I geprüft werden, inwieweit Bedarf an Mitteln oder Lehrerstellenanteilen für die pädagogische Übermittagsbetreuung ab dem 1. Februar 2009 besteht. Des Weiteren ist festzustellen, in welchem Umfang das „Tausend-Schulen-Programm“ für den Ausbau der Schulstrukturen genutzt werden kann.
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- 7LernmittelfreiheitZur Vorlage · 08/0350 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0350 des Amts für Schule und Sport befasst sich mit der Regelung zur Lernmittelfreiheit an den städtischen Schulen in Gladbeck. Grundlage der Vorlage sind die Bestimmungen des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder sowie der § 96 des Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach den geltenden Regelungen stellt der Schulträger Lernmittel, wie Schulbücher und spezifische Medien für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, zum befristeten Gebrauch unentgeltlich zur Verfügung. Die Kostenübernahme erfolgt auf Basis eines Durchschnittsbetrages, von dem ein Eigenanteil der Eltern abgezogen wird. Dieser Eigenanteil darf ein Drittel des Durchschnittsbetrages nicht überschreiten. Die Vorlage führt für die Primarstufe einen Durchschnittsbetrag von bis zu 36,00 Euro mit einem Eigenanteil von 12,00 Euro auf. In der Sekundarstufe I liegt der Betrag bei bis zu 78,00 Euro mit einem Eigenanteil von 26,00 Euro, während für die gymnasiale Oberstufe ein Durchschnittsbetrag von bis zu 71,00 Euro und ein Eigenanteil von 23,67 Euro festgesetzt sind.
Der Eigenanteil entfällt für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII. Ergänzend zur gesetzlichen Regelung wurde durch einen Beschluss des Rates der Stadt Gladbeck vom 14. Februar 2008 die Befreiung vom Eigenanteil auf weitere Personengruppen ausgeweitet. Dies umfasst neben den Empfängern von Leistungen nach dem SGB II auch Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag. Lernmittel im Sinne der Vorlage umfassen keine allgemeinen Gebrauchs- oder Übungsmaterialien wie Hefte, Schreibgeräte oder technische Hilfsmittel, die von den Eltern als Teil der persönlichen Ausstattung zu beschaffen sind.
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- 8Berichtswesen Beschluss-Controlling - Beschlussliste 1. Halbjahr 2008 - Beschlüsse in öffentlicher SitzungZur Vorlage · 08/0280 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0280 des Amtes für Schule und Sport dient der Berichterstattung über die Beschlusskontrolle für das erste Halbjahr 2008. Grundlage für diese Vorlage ist ein Vorschlag gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse. Dieser Vorschlag wurde bereits am 15. September 1997 im Haupt- und Finanzausschuss verabschiedet.
Ziel der Maßnahme ist es, als Bestandteil des Berichtswesens eine stichwortartige Kontrolle der Beschlüsse für den Rat sowie alle Fachausschüsse zweimal jährlich vorzulegen. Die vorliegende Vorlage enthält die entsprechende Beschlussliste für das erste Halbjahr 2008, welche die in öffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse zusammenfasst.
Die Vorlage wurde durch den zuständigen Beigeordneten erstellt. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch diese Berichterstattung ausgewiesen. Die Vorlage liegt dem Schulausschuss zur Kenntnisnahme vor.
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- 9Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 10Mitteilungen des Dezernenten