Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Einrichtung eines bilingualen Zweiges im Fach Englisch am Riesener-Gymnasium zum Schuljahr 2008/09Zur Vorlage · 08/0142 · Beschlussvorlage
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Das Riesener-Gymnasium hat die Einrichtung eines bilingualen Zweiges im Fach Englisch beantragt, der zum Schuljahr 2008/09 mit einer Klasse in der Jahrgangsstufe 5 beginnen soll. Die Vorlage der Verwaltung zum Schulausschuss führt aus, dass in Gladbeck bislang kein Gymnasium über ein solches Angebot in Englisch verfügt, während vergleichbare Profile in Gelsenkirchen und Essen existieren.
Die Einrichtung des bilingualen Zweiges soll das bestehende Profil der Gladbecker Gymnasien ergänzen. Während das Heisenberg-Gymnasium ein MINT-Profil aufweist und das Ratsgymnasium eine gesellschaftswissenschaftliche sowie musische Ausrichtung anstrebt, fokussiert sich das Riesener-Gymnasium durch den beantragten Zweig auf die sprachliche Ausrichtung. Das Sprachangebot der Schule umfasst neben Englisch auch Latein, Französisch und Spanisch sowie eine Arbeitsgemeinschaft für Italienisch.
Die Schulkonferenz des Riesener-Gymnasiums hat der Einrichtung bereits zugestimmt. Im Rahmen des Verfahrens wurden das Heisenberg- und das Ratsgymnasium gemäß den gesetzlichen Vorgaben beteiligt, wobei seitens dieser Schulen keine Bedenken geäußert wurden. Die Bezirksregierung in Münster hat die Genehmigung des Vorhabens unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Schulträger in Aussicht gestellt. Für die Umsetzung der Maßnahme sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Der Beschlussentwurf sieht die Zustimmung zur Einrichtung des bilingualen Zweiges vor.
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- 6Gestaltung des Schulhofes der VinzenzschuleZur Vorlage · 08/0160 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0160 des Amtes für Schule und Sport sieht eine Neugestaltung des Schulhofes der Vinzenzschule vor. Der Entwurf umfasst verschiedene bauliche Maßnahmen zur Erweiterung und Neugliederung der Spielflächen. Im nördlichen Bereich des Schulhofes soll der bestehende Spielbereich durch eine Kletterwand sowie einen Kletterparcours ergänzt werden. Ein weiterer Bereich im Norden ist als Ballspielbereich mit einem Streetballkorb und Minitoren geplant.
An der Stirnseite des Schulgebäudes sollen zwei Basketballkörbe in einer Höhe von zwei Metern für jüngere Schüler installiert werden. Im südlichen Zugangsbereich ist die Schaffung eines Treffpunkts durch eine Pflasterintarsie aus Naturstein vorgesehen. Zudem soll an der Stirnseite des Pavillons ein neuer Sitzbereich entstehen. Ein Sandspielbereich, der mit Stämmen und Wackelschafern ausgestattet ist, wird im südlichen Teil des Hofes platziert. Zur Abgrenzung und Raumbildung der einzelnen Zonen sind die Verwendung von Bambus sowie ein farbiger Spielzaun vorgesehen.
Der vorliegende Entwurf wurde in Zusammenarbeit mit der Schule und den Schülerinnen und Schülern entwickelt. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind einmalige Auszahlungen in Höhe von 187.000 Euro vorgesehen, die durch entsprechende Zuschüsse gedeckt werden. Der Beschlussentwurf sieht die Umsetzung der Planung auf Grundlage der vorgestellten Entwürfe vor.
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- 7Gestaltung des Schulhofes der JosefschuleZur Vorlage · 08/0161 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0161 des Amtes für Schule und Sport sieht eine umfassende Neugestaltung des Schulhofes der Josefschule vor. Die Planung umfasst sowohl den Nord- als auch den Südteil des Hofgeländes, wobei der Nordhof für den Ganztagsschulbetrieb genutzt wird.
Im Südhof ist die Ergänzung des Spielbereichs durch farbige Balancierstämme und Wackelplateaus vorgesehen. Zudem soll im südwestlichen Bereich ein Kommunikations- und Bewegungsraum mit Sitz- und Balancierbaumstämmen entstehen. Im westlichen Bereich, auf einer wassergebundenen Decke, ist die Installation eines sogenannten Zahlenwaldes aus farbigen, nummerierten Stämmen geplant. Eine Rutsche soll in die Böschung zum ehemaligen Toiletteneingang integriert werden, ergänzt durch die Markierung eines Ballspielfeldes.
Auf Basis der Beteiligung der Schülerschaft sollen zudem farbige Mosaik-Hinkelkästchen auf beiden Hofteilen, eine Murmelbahn sowie Sinnesspielgeräte und Tierskulpturen auf der nördlichen Rindenmulchfläche realisiert werden. Ein grünes Klassenzimmer im Nordostbereich rundet den Entwurf ab. Bauliche Maßnahmen umfassen zudem die Erneuerung des Asphaltüberzugs sowie die Anpassung der Stufenhöhe der Gebäudetreppen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf eine einmalige Auszahlung von 188.000 Euro, wobei dieser Betrag durch entsprechende Zuschüsse gedeckt wird. Der Entwurf sieht die Umsetzung der Planung auf Grundlage der vorgestellten Entwürfe vor.
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- 8Gestaltung des Schulhofes der PestalozzischuleZur Vorlage · 08/0162 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0162 des Amtes für Schule und Sport sieht die Neugestaltung des Schulhofes der Pestalozzischule vor. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist die Wiederherstellung einer 50 Meter langen Laufbahn sowie der Anlaufbahn der Sprunggrube. Der südöstlich gelegene Spielhügel soll durch ein System aus Aufgängen und Holzpodesten überarbeitet werden, wobei eine bestehende Rutsche integriert wird. Ergänzt werden die Spielbereiche durch Felsen, Baumstämme, eine Wackelbrücke und einen Gurtsteg.
Die bauliche Gestaltung umfasst zudem die Abgrenzung der Spielbereiche durch farbige Pflasterbänder sowie die Ausstattung der Hochbeete mit Klinkern und einer Bepflanzung mit verschiedenen Sträuchern. Im östlichen Bereich des Schulhofes ist ein sogenanntes „Grünes Klassenzimmer“ mit Sitzwürfeln und einem sechseckigen Hängegerüst vorgesehen. Weitere Maßnahmen umfassen die Erneuerung des Asphaltüberzugs sowie die Sanierung einer Mauer und eines Metallzaunes im Süden und Osten der Anlage.
Der Entwurf wurde in Abstimmung mit der Schule und unter Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler erarbeitet. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind einmalige Auszahlungen in Höhe von 246.400 Euro vorgesehen, die durch entsprechende Zuschüsse finanziert werden. Der Beschlussentwurf sieht die Umgestaltung des Schulhofes auf Grundlage der vorgestellten Planung vor.
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- 9Gestaltung des Schulhofes der Willy-Brandt-SchuleZur Vorlage · 08/0163 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0163 des Amtes für Schule und Sport sieht die Umgestaltung des Schulhofes der Willy-Brandt-Schule vor. Grundlage für den vorliegenden Gestaltungsentwurf ist ein Beteiligungsverfahren, an dem Schülerinnen, Schüler sowie Lehrkräfte der Schule teilgenommen haben.
Im Zentrum der Planung stehen eine Streetballanlage sowie Minitore, die als mobile Elemente konzipiert sind. Diese können bei Bedarf, etwa während der Schulferien oder an Wochenenden, zur Reduktion von Immissionen eingelagert werden. Zur Schaffung von Aufenthaltsbereichen sind Sitznetze, Sitzecken sowie Felsen zur Begrenzung eines Fallschutzbereichs aus Rindenmulch vorgesehen. In diesem Bereich sollen zudem Reckkombinationen, ein Kletter- und Balancierparcours sowie Wirbel installiert werden.
Weitere bauliche Maßnahmen umfassen die vollständige Erneuerung des Stahlmattenzauns und des Tores an der Feldhauser Straße, wobei der Zaun mit Bambus bepflanzt werden soll. Die Asphaltfläche der Anlage erhält einen neuen Überzug. Zudem werden die vorhandenen Fahrradständer erneuert und an einen neuen Standort verlegt, sodass am ursprünglichen Platz ein „Grünes Klassenzimmer“ entstehen kann.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme belaufen sich auf eine einmalige Auszahlung in Höhe von 157.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt vollständig durch Zuschüsse in gleicher Höhe. Der Entwurf sieht vor, die Umgestaltung des Schulhofes auf Basis der vorgestellten Planung durchzuführen.
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- 10Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule der Stadt Gladbeck vom 12.12.1997Zur Vorlage · 08/0144 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0144 des Amtes für Schule und Sport sieht eine Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule vor. Hintergrund der Anpassung sind Neuregelungen zur Gladbeck-Card, die der Rat der Stadt Gladbeck in seiner Sitzung am 14. Februar 2008 beschlossen hat.
Im Rahmen dieser Neuregelungen wird der Kreis der Berechtigten für Rabatte erweitert. Neu in diesen Kreis sollen Empfänger von Wohngeld sowie Empfänger des Kinderzuschlages nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz aufgenommen werden. Zudem ist vorgesehen, die Rabatte auf generell 75 Prozent anzuheben, wobei Ausnahmen für die Hundesteuer und das Hallenbad bestehen bleiben. Die Entgeltordnung der Musikschule soll analog zu diesen Beschlüssen angepasst werden, wobei eine Umsetzung ab dem 1. Juli 2008 angestrebt wird.
Die Änderung der Entgeltordnung führt laut den Angaben in der Vorlage zu einer jährlichen Einnahmenminderung von 9.300 Euro im Haushalt. Für diese Entwicklung stehen keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, die beigefügte Änderung der Ordnung in der derzeit gültigen Fassung zu beschließen.
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- 11Ergebnisse des Anmeldeverfahrens zu den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2008/09Zur Vorlage · 08/0143 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0143 des Amtes für Schule und Sport legt die Ergebnisse des Anmeldeverfahrens für die weiterführenden städtischen Schulen des Schuljahres 2008/09 vor. Insgesamt wurden an den weiterführenden Schulen der Stadt Gladbeck 899 Kinder angemeldet. Während die Anmeldezahlen für die Gesamtschule sowie für die Gymnasien und Realschulen als stabil bezeichnet werden, zeigt sich an den Hauptschulen eine differenzierte Situation.
An der Erich-Fried-Schule ist die Bildung von mindestens zwei Eingangsklassen vorgesehen, um den Schulbetrieb sicherzustellen. Bei den übrigen drei Hauptschulen werden die nach der Schulgesetzverordnung erforderlichen Schülerzahlen für eine eigenständige Klassenbildung nicht erreicht. Eine ausreichende Schülerzahl für zwei Parallelklassen pro Jahrgang lässt sich lediglich durch die Zusammenrechnung der Anmeldezahlen der Hauptschulen Butendorf, Elsa-Brändström-Schule und Willy-Brandt-Schule realisieren.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die zwei daraus resultierenden Eingangsklassen an der Elsa-Brändström-Schule einzurichten. Hintergrund dieser Entscheidung ist die angekündigte Genehmigung für einen Ganztagsbetrieb durch die Bezirksregierung Münster, für die eine entsprechende Schülerzahlprognose über zwei Eingangsklassen als Voraussetzung gilt. Für die Umsetzung der Maßnahme sind keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt vorgesehen.
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- 12Entwurf des Schulentwicklungsplanes der Stadt Gladbeck für die Schuljahre 2007/08 bis 2013/14 - Teilplan Grundschule -Zur Vorlage · 08/0141 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0141 des Amts für Schule und Sport stellt den Entwurf des Schulentwicklungsplanes der Stadt Gladbeck für die Schuljahre 2007/08 bis 2013/14 vor, der sich spezifisch auf den Teilplan Grundschule bezieht. Die Planung basiert auf den aktuellen schulrechtlichen Vorgaben sowie einer Prognose, wonach die Zahl der Grundschüler im genannten Zeitraum von etwa 3.000 auf 2.650 sinken wird.
Um einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten, strebt die Verwaltung zweizügige Systeme mit mindestens 192 Schülerinnen und Schülern an. Im Rahmen der Novellierung des Schulgesetzes von 2006 sollen einzügige Schulen nach Möglichkeit durch Schulverbundlösungen ersetzt werden. Als geplante Schulverbünde sind die Kombinationen Wilhelmschule mit der Albert-Schweitzer-Schule, die Pestalozzischule mit der Hermannschule sowie mittelfristig die Schule am Rosenhügel mit der Schillerschule vorgesehen. Zudem wird vorgeschlagen, die Aloysiusschule und die Lutherschule durch eine Zusammenlegung zu einer neuen Schule zu vereinen. Weitere Handlungsfelder umfassen den Ausbau offener Ganztagsschulen im Primarbereich sowie die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe.
Nach der Kenntnisnahme des Entwurfs durch den Schulausschuss soll ein Beteiligungsverfahren eingeleitet werden. Hierbei werden Schulen, Kirchenverbände, bildungspolitische Interessensverbände, freie Träger, kommunale Dienststellen, die Schulaufsicht sowie benachbarte Schulträger einbezogen. Die Stellungnahmen hierzu werden bis zum 16. Juni 2008 erwartet, sodass der endgültige Plan in der Sitzung am 25. August 2008 zur Verabschiedung vorgelegt werden kann. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 13Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 14Mitteilungen des Dezernenten
- 15Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 16Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 17Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Ausschussesnicht öffentlich
- 18Mitteilungen des Ausschussvorsitzendennicht öffentlich
- 19Mitteilungen des Dezernentennicht öffentlich