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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Statistische Auswertung des Fragebogens „Schule aus und jetzt“Zur Vorlage · 12/0035 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss wird die statistische Auswertung des Fragebogens „Schule aus und jetzt“ zur Kenntnis genommen. Die Erhebung befasst sich mit dem Verbleib der Schülerinnen und Schüler des Entlassjahrgangs 2011 in Gladbeck nach der Erfüllung der Schulpflicht.
Die Entwicklung des zweiseitigen Fragebogens erfolgte in Kooperation zwischen dem Amt für Sport und Integration (RAA) sowie dem Amt für Bildung und Erziehung (Anstoßbüro). Ziel der Datenerhebung ist es, den Beratungsbedarf der Schülerinnen und Schüler zu ermitteln, die bisher nicht durch entsprechende Angebote versorgt sind. Auf dieser Grundlage sollen gezielte Maßnahmen für den Übergang von der Schule in das Berufsleben entwickelt werden. Zudem liefert die Auswertung der Daten Informationen über die Situation der Gladbecker Schullandschaft.
Die Ergebnisse der statistischen Auswertung werden im Rahmen der Sitzung durch die zuständigen Fachkräfte aus dem Anstoßbüro und der RAA vorgestellt. Für die Durchführung der Erhebung entstehen keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt.
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- 6Sommerspielaktion 2011Zur Vorlage · 12/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Jugend und Familie hat dem Jugendhilfeausschuss einen Bericht über die im Zeitraum vom 25. Juli bis zum 6. September 2011 durchgeführte stadtteilorientierte Sommerspielaktion vorgelegt. In enger Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe wurden verschiedene Projekte für Mädchen und Jungen im Alter von etwa 6 bis 17 Jahren angeboten.
Die Maßnahmen umfassten unter anderem Angebote der Freizeittreffs Karo, Rentfort, Kotten Nie und Brauck. Diese reichten von Spielaktionen wie „Trommelwirbel & Budenzauber“ über Kindercamps bis hin zu sportlichen Aktivitäten wie einer Fußballsommerliga im Stadion Gladbeck oder einer Tennisfreizeit. Die Teilnehmerzahlen variierten je nach Angebot, wobei beispielsweise bei der Aktion im Freizeittreff Karo zeitweise über 120 Kinder erreicht wurden.
Zusätzlich zu den städtischen Angeboten wurden die Ferienmaßnahmen der freien Träger dokumentiert. Dazu gehörten Freizeitangebote der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde, der Falken, des Caritasverbandes, des Internationalen Mädchenzentrums sowie der DPSG und der KJG. Diese Programme umfassten sowohl lokale Aktivitäten als auch Reisen in Regionen wie Dänemark, Schweden, Griechenland und Italien. Auch die Angebote der Lebenshilfe für Kinder mit geistiger oder körperlicher Behinderung wurden im Bericht aufgeführt. Der Bericht dient der Kenntnisnahme durch den Ausschuss; finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 7Gladbecker Kinder- und Jugendförderplan 2010 - 2014Zur Vorlage · 12/0034 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0034 des Amts für Jugend und Familie dient der Zustimmung zum Gladbecker Kinder- und Jugendförderplan für den Zeitraum 2010 bis 2014. Die Vorlage basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des Kinder- und Jugendfördergesetzes in Nordrhein-Westfalen sowie des Sozialgesetzbuches VIII. Diese Regelungen verpflichten die Kommune, auf Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan für eine gesamte Wahlperiode des Rates zu erstellen.
Der Plan legt den Rahmen fest, um die gesetzlichen Aufgaben zur Förderung der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes zu erfüllen. Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist die Stadt verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit die Bereitstellung geeigneter Einrichtungen, Dienste, Veranstaltungen und Fachkräfte sowie die erforderlichen Haushaltsmittel zu gewährleisten.
Die finanziellen Auswirkungen des Plans belaufen sich auf einen jährlichen Aufwand sowie jährliche Auszahlungen in Höhe von 1.884.721 Euro. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss dem Kinder- und Jugendförderplan 2010–2014 zustimmt. Die Grundzüge des Plans wurden dem Ausschuss bereits in den Sitzungen im September und November 2011 mündlich vorgestellt.
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- 8Modellvorhaben 'Kommunale Präventionsketten'Zur Vorlage · 12/0014 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0014 des Amts für Jugend und Familie dient der Information des Jugendhilfeausschusses über die Teilnahme der Stadt Gladbeck am Modellvorhaben „Kommunale Präventionsketten“. Nachdem der Rat der Stadt Gladbeck in seiner Sitzung am 13. Oktober 2011 beschlossen hatte, eine Interessensbekundung für dieses Projekt abzugeben, wurde der aktuelle Stand der Bewerbung dargelegt.
Das Modellvorhaben verfolgt das Ziel, einen präventiven, sozialräumlichen Ansatz mit Unterstützung der Landesregierung zu entwickeln. Die Schwerpunkte liegen auf der frühzeitigen Hilfe für Kinder und Jugendliche im Sozialraum, der Förderung von Chancengleichheit sowie der Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit. Durch die Vernetzung vorhandener Angebote sollen soziale Folgekosten vermindert und neue, sozialräumliche Konzepte entwickelt werden. Ein wesentlicher Bestandteil des Projekts ist die wissenschaftliche Begleitung zur fachlichen und finanzwirtschaftlichen Evaluation der Maßnahmen.
Für die Teilnahme an dem Modellversuch sieht das Programm einen Festkostenzuschuss zur Deckung des zusätzlichen Personal- und Sachaufwands vor. Für den ersten Teilabschnitt des Projekts, der vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2014 reicht, würde die Stadt Gladbeck einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 48.000 Euro erhalten. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 9Umsetzung des Integrationskonzeptes im Rahmen des Projektes Soziale Stadt Brauck a) Integrationsbüro b) JungenprojektZur Vorlage · 12/0023 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17. Januar 2012 liegt eine Beschlussvorlage zur Umsetzung des Integrationskonzeptes im Projekt „Soziale Stadt Brauck“ vor. Die Vorlage umfasst die Berichterstattung über zwei zentrale Teilbereiche: das Integrationsbüro sowie ein Jungenprojekt.
Das Integrationsbüro Brauck hat die Aufgabe, das zuvor erarbeitete Integrationskonzept in die Praxis umzusetzen. Aus dem Konzept sind elf Einzelprojekte hervorgegangen, die Angebote für Eltern und Kinder sowie Initiativen zur nachbarschaftlichen Hilfe und zum ehrenamtlichen Engagement umfassen. Die Koordination der Projekte erfolgt durch zwei Mitarbeiter des Integrationsbüros in Zusammenarbeit mit dem Amt für Integration und Sport, dem Stadtteilbüro Brauck sowie den Räumen der Allgemeinen Arbeit (RAA).
Parallel dazu wird das Projekt zur Entwicklung von Jungenpädagogik vorgestellt. Ziel ist es, durch qualifizierte Jungenarbeit die Situation von Jungen im Stadtteil zu verbessern und Bildungsbenachteiligungen vorzubeugen. Das Vorhaben sieht die Entwicklung eines trägerübergreifenden Netzwerks sowie die Qualifizierung von Fachkräften vor. Die Begleitung erfolgt durch das Amt für Jugend und Familie sowie das Stadtteilbüro Brauck.
Beide Projekte sind auf eine Dauer von zwei Jahren angelegt. Es wird angestrebt, die Ansätze nach Ablauf des Projektzeitraums nachhaltig im Stadtteil weiterzuführen und die Ergebnisse auf andere Stadtteile zu übertragen. Der Jugendhilfeausschuss soll die Berichte zu beiden Vorhaben zur Kenntnis nehmen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 10Beschlusscontrolling 2. Halbjahr 2011Zur Vorlage · 11/0504 · Beschlussvorlage
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Im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck wird die Beschlussvorlage 11/0504 zur Vorlage. Gegenstand der Vorlage ist das Beschlusscontrolling für das zweite Halbjahr 2011.
Die Verwaltung legt hiermit die Liste der getroffenen Beschlüsse für den genannten Zeitraum vor. Mit der Vorlage wird beantragt, dass der Jugendhilfeausschuss den entsprechenden Bericht zur Kenntnis nimmt. Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan zu verzeichnen. Die Vorlage wurde durch den Ersten Beigeordneten erstellt und dient der Information des Ausschusses über die im zweiten Halbjahr 2011 gefassten Entscheidungen.
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- 11Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 12Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 13Mitteilungen des Dezernenten