Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Förderprogramm 'Lernen vor Ort' Bildungshaus Albert Schweitzer und BildungsbüroZur Vorlage · 10/0104 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0104 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit dem Programm „Lernen vor Ort“, welches die Konzeption und den Aufbau eines Bildungshauses im Stadtteil Gladbeck-Ellinghorst zum Gegenstand hat. Das geplante Bildungshaus soll verschiedene Bildungsbereiche abdecken und Angebote für alle Lebensphasen, von der Kleinkindphase bis zum Seniorenalter, bereitstellen. Ein Ziel des Projekts ist die Optimierung von Übergängen zwischen verschiedenen Lebensphasen und Institutionen durch ein professionelles Übergangsmanagement.
Parallel zum Ausbau des Bildungshauses Albert Schweitzer ist die Einrichtung eines Büros für Bildungsberatung in der Stadtmitte vorgesehen. Dieses Büro agiert als Koordinierungsstelle und ist mit dem regionalen Bildungsbüro auf Kreisebene sowie dem Bildungshaus vernetzt. Die Funktion des Büros umfasst eine Lotsenrolle, um Informationen zu Bildungsangeboten in Gladbeck und dem Kreis Recklinghausen bereitzustellen und Menschen in die entsprechenden Bildungsbereiche zu vermitteln. Zudem sollen die Bildungsberater den Fortbildungsbedarf von Bildungsinstitutionen abfragen und koordinieren.
Der offizielle Programmstart erfolgte am 1. September 2009, und die geförderten Personalstellen wurden bereits besetzt. Die Mitarbeiter des Bildungsbüros sowie des Bildungshauses werden im Rahmen der Sitzung erste Konzeptideen erläutern. Laut der Vorlage entstehen durch die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6Ergebnisse der Befragung von Mädchen durch die AG MädchenZur Vorlage · 10/0203 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck wird im Rahmen der Sitzung am 4. Mai 2010 ein Bericht zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Vorlage 10/0203 ist die Vorstellung der Ergebnisse einer Befragung, die durch die Arbeitsgemeinschaft Mädchen nach § 78 SGB VIII durchgeführt wurde.
Die Untersuchung konzentrierte sich auf die Freizeitgestaltung von Schülerinnen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren an den Schulen in Gladbeck. Die Dokumentation der Befragung dient als Grundlage für den Bericht in der Ausschusssitzung. Aus der Beschlussvorlage des Amtes für Jugend und Familie geht hervor, dass durch die Information über die Ergebnisse keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den vorliegenden Bericht der Arbeitsgemeinschaft Mädchen lediglich zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Bezuschussung von Ferien-/Freizeitmaßnahmen freier Träger in 2010Zur Vorlage · 10/0202 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck wird über die Bezuschussung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen freier Träger für das Jahr 2010 beraten. Die Vorlage des Amtes für Jugend und Familie sieht ein Gesamtbudget in Höhe von 54.000,00 € vor. Dieser Betrag unterteilt sich in zwei Bereiche: 80 Prozent, entsprechend 43.200,00 €, sind für das sogenannte Budget 1 vorgesehen, während die verbleibenden 20 Prozent, also 10.800,00 €, dem Budget 2 zugeordnet sind.
Das Budget 1 dient der Förderung von Jugendbildungs- und Schulungsmaßnahmen, örtlichen Ferienspielen, Tagesausflügen, Stadtranderholungen sowie Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen. Die Verteilung der Mittel innerhalb dieses Budgets soll auf Basis der prozentualen Anteile des Jahresergebnisses aus dem Jahr 2009 erfolgen. Zu den Empfängern gehören unter anderem verschiedene Kirchengemeinden, der BDKJ, der Caritasverband, die AWO sowie die Falken UB RE und die Falken Süd-West.
Das Budget 2 ist für die Förderung von Maßnahmen anderer freier Träger, wie beispielsweise Sportvereine, bestimmt. Die Arbeitsgemeinschaft „Jugend“ empfiehlt, den Förderbetrag für beide Budgets einheitlich auf 3,50 € pro Tag und Teilnehmer festzusetzen. Die Verwaltung unterstützt diesen Vorschlag. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Auszahlung des Budgets 1 gemäß der im Dokument dargestellten Verteilung vorzunehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Erzieherischer Jugendschutz als Bestandteil der Jugendförderung in GladbeckZur Vorlage · 10/0112 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0112 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit dem Thema des erzieherischen Jugendschutzes als Bestandteil der Jugendförderung in Gladbeck. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der Rechte sowie der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch die Förderung von Selbstverantwortung und den Schutz vor Gefährdungen. In diesem Zusammenhang arbeitet der Gladbecker Arbeitskreis Jugendschutz in einer Koordination zwischen dem Amt für öffentliche Ordnung, der Polizei sowie dem Amt für Jugend und Familie zusammen.
Der Bericht der Verwaltung führt statistische Daten zu Problematiken im Bereich der Suchterkrankungen an. Für den Kreis Recklinghausen wurden für das Jahr 2008 insgesamt 173 stationäre Behandlungen von Jugendlichen aufgrund alkoholbedingter Verhaltensstörungen dokumentiert. Im Jahr 2009 verzeichnete das Barbara-Hospital Gladbeck 26 Fälle von Alkoholtoxikation bei Personen bis zu einem Alter von 27 Jahren, wobei zwei Drittel der Betroffenen männlich waren. Die Jugendpflege erreicht aktuell über 40 Prozent der Kinder und Jugendlichen; in Gladbeck existieren zudem 120 sogenannte Notinseln.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage unterscheidet dabei zwischen einmaligen und jährlichen Vorgängen, die Zuschüsse oder Beiträge Dritter beinhalten können, sowie zwischen verfügbaren und nicht verfügbaren Haushaltsmitteln. Die Erstellung des Entwurfs erfolgte im Auftrag durch den ersten Beigeordneten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Sprachförderung in den Gladbecker KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 10/0199 · Mitteilungsvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 10/0199 des Amts für Jugend und Familie befasst sich mit der Sprachstandsfeststellung und der Sprachförderung in den Gladbecker Kindertageseinrichtungen. Grundlage der Untersuchung ist das DELFIN-4-Verfahren, bei dem Kinder zwei Jahre vor der Einschulung getestet werden. Für Kinder mit entsprechendem Förderbedarf stellt das Land im Rahmen des KiBiz einen Zuschuss von aktuell 345 Euro pro Kind und Kindergartenjahr bereit.
Die Auswertung der Sprachstandsfeststellungen zeigt einen Anstieg des Sprachförderbedarfs von 21,9 Prozent im Zeitraum 2006/2007 auf 32,9 Prozent in 2008/2009. Ergänzende Daten des Kreisgesundheitsamtes zu Schuleingangsuntersuchungen belegen für den Zeitraum zwischen 2006 und 2008, dass durchschnittlich 63 Prozent der untersuchten Kinder Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache aufwiesen. Dabei zeigen sich stadtteilbezogene Unterschiede, etwa zwischen Brauck mit 78,4 Prozent und Alt-Rentfort mit 43,4 Prozent.
Die Sprachförderung wird durch Fach- und Ergänzungskräfte sowie durch Fortbildungen des Kita-Zweckverbandes im Bistum Essen durchgeführt. Verschiedene Träger setzen unterschiedliche Maßnahmen um; so ist der SKF e. V. seit Sommer 2009 zertifiziert, während die Arbeiterwohlfahrt und die Ev.-Lutherische Kirchengemeinde interne sowie externe Fortbildungen anbieten. Fachkräfte städtischer Einrichtungen werden zudem durch das Konzept „Sprache – Schlüssel zur Welt“ geschult. Zur Entwicklung stadtweiter Anforderungen an die Sprachbildung wurde im Februar 2010 eine Ad-hoc-Gruppe der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII eingerichtet. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt, wobei keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20100415162450|20100422111241|20100422111304|20100422111335|20100422111406|20100422111439|20100422142403
- 10Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 11Mitteilungen des Dezernenten