Erzieherischer Jugendschutz als Bestandteil der Jugendförderung in Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0112 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit dem Thema des erzieherischen Jugendschutzes als Bestandteil der Jugendförderung in Gladbeck. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung der Rechte sowie der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen durch die Förderung von Selbstverantwortung und den Schutz vor Gefährdungen. In diesem Zusammenhang arbeitet der Gladbecker Arbeitskreis Jugendschutz in einer Koordination zwischen dem Amt für öffentliche Ordnung, der Polizei sowie dem Amt für Jugend und Familie zusammen.
Der Bericht der Verwaltung führt statistische Daten zu Problematiken im Bereich der Suchterkrankungen an. Für den Kreis Recklinghausen wurden für das Jahr 2008 insgesamt 173 stationäre Behandlungen von Jugendlichen aufgrund alkoholbedingter Verhaltensstörungen dokumentiert. Im Jahr 2009 verzeichnete das Barbara-Hospital Gladbeck 26 Fälle von Alkoholtoxikation bei Personen bis zu einem Alter von 27 Jahren, wobei zwei Drittel der Betroffenen männlich waren. Die Jugendpflege erreicht aktuell über 40 Prozent der Kinder und Jugendlichen; in Gladbeck existieren zudem 120 sogenannte Notinseln.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Die Vorlage unterscheidet dabei zwischen einmaligen und jährlichen Vorgängen, die Zuschüsse oder Beiträge Dritter beinhalten können, sowie zwischen verfügbaren und nicht verfügbaren Haushaltsmitteln. Die Erstellung des Entwurfs erfolgte im Auftrag durch den ersten Beigeordneten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 101602100111
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Jugendhilfeausschuss
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