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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Bezuschussung von Ferien-/Freizeitmaßnahmen freier Träger in 2009Zur Vorlage · 09/0179 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0179 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Bezuschussung von Ferien- und Freizeitmaßnahmen freier Träger für das Jahr 2009. Die Grundlage für die Entscheidung bilden die Satzung des Jugendamtes der Stadt Gladbeck sowie die entsprechenden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen für Aufgaben der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.
Für den Förderbereich stehen insgesamt 54.000,00 € zur Verfügung. Dieser Betrag unterteilt sich in zwei Budgetbereiche. Das Budget 1 umfasst 80 % der Mittel, also 43.200,00 €, welche die Zuschüsse für verschiedene Träger umfasst. Die Verteilung innerhalb dieses Budgets erfolgt auf Basis der prozentualen Anteile des Jahresergebnisses aus dem Jahr 2008. Zu den Empfängern gehören unter anderem Verbände evangelischer Kirchengemeinden, der BDKJ, der Caritasverband, die AWO sowie die Falken UB RE und die Falken Süd-West. Das Budget 2 umfasst die verbleibenden 20 % mit einem Betrag von 10.800,00 € und dient der Förderung von Maßnahmen anderer freier Träger, wie etwa Sportvereine.
Die Förderung umfasst unter anderem Jugendbildungs- und Schulungsmaßnahmen, Ferienspiele, Tagesausflüge, Stadtranderholungen sowie Kinder- und Jugenderholungsmaßnahmen. Als Berechnungsgrundlage für die Bezuschussung wird ein Betrag von 3,50 € pro Tag und Teilnehmer vorgeschlagen. Die Verwaltung unterstützt diesen Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Jugend. Der Entwurf sieht vor, die Auszahlung des Budgets 1 zum 15.06.2009 vorzunehmen.
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- 6Förderung offener Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hier: a) Umwidmung von Zuschussmitteln b) Bezuschussung der Träger der freien Jugendhilfe aus Landes- und KommunalmittelnZur Vorlage · 09/0186 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0186 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Förderung offener Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit für das Jahr 2009. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Umwidmung von Zuschussmitteln. Aufgrund der Aufgabe des Standorts Markuskirche sowie der Auflösung des Jugendtreffs in der Pauluskirche wird beantragt, den Zuschuss für den Jugendtreff Markuskirche auf den Jugendtreff Söllerstraße umzuwidmen. Zudem soll der frei werdende Zuschuss aus der Pauluskirche dem Alevitischen Kulturverein für die Räumlichkeiten der Kinder- und Jugendarbeit zugewiesen werden. Dieser Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft Jugend wird von der Verwaltung unterstützt.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die Bezuschussung der Träger der freien Jugendhilfe durch Landes- und Kommunalmittel. Nach der endgültigen Zuweisung der Landesmittel für 2009 ist die Gesamtförderung für Angebote der Spielplatzarbeit im Vergleich zum Vorjahr um 7.398 Euro auf 271.595 Euro gestiegen. Die Zuweisung umfasst sowohl Landesmittel als auch kommunale Mittel. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Förderung der freien Träger gemäß der vorliegenden Verteilungstabelle zu gewähren. Die Auszahlung der Restmittel soll nach dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses in drei Raten erfolgen, wobei die weiteren Termine auf den 15. Juli und den 15. Oktober 2009 festgesetzt sind.
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- 7Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, ZukunftZur Vorlage · 09/0202 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0202 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der finanziellen Unterstützung verschiedener Projekte des Bündnisses für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft. Basierend auf den Beratungen der Werkstätten für Familienbildung und Integration wird dem Ausschuss empfohlen, die Verwaltung mit der Umsetzung von vier spezifischen Projektanträgen zu beauftragen.
Die beantragten Mittel umfassen die virtuelle Darstellung von Angeboten im Bereich der Familienbildung in Höhe von 25.000 Euro für das Jahr 2009 sowie die Förderung des Projekts Opstapje mit einem Betrag von 15.000 Euro für das Jahr 2009. Des Weiteren ist ein Zuschuss von 3.708 Euro für die Beratung von Eltern mit Migrationshintergrund vorgesehen. Ein vierter Antrag betrifft die Einrichtung einer Kontaktstelle für alkoholkonsumierende Jugendliche, wofür für das Jahr 2009 ein Betrag von 3.566 Euro beantragt wird. Die Gesamtkosten für dieses Projekt belaufen sich über die dreijährige Projektlaufzeit auf 10.700 Euro.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die Mittel für diese vier Projekte in einer Gesamthöhe von 52.274 Euro freizugeben. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für diese Vorhaben zur Verfügung.
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Hauptdokument|20090416110402|20090416110441|20090416110457|20090416110514
- 8Kindertageseinrichtungen hier: Sonderfinanzierung freier TrägerZur Vorlage · 09/0182 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Sicherstellung der Finanzierung für Kindertageseinrichtungen freier Träger in Gladbeck für das Kindergartenjahr 2009/2010. Da die Träger nicht in der Lage sind, die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile vollständig zu erbringen, wird die Gewährung von Sonderfördermitteln beantragt.
Der Entwurf sieht eine Gesamtsumme von 433.289 € an Sonderförderung vor. Die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen soll eine Sonderförderung in Höhe von 107.248 € erhalten, was einem Zuschuss von 9 Prozent auf die Summe der Kindpauschalen entspricht. Die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Gladbeck soll mit 264.220 € gefördert werden. Hierbei wird ein reduzierter Eigenanteil von 8 Prozent vorgesehen, um das Platzangebot für evangelisch getaufte sowie nicht-evangelische Kinder aufrechtzuerhalten.
Für den Sozialdienst katholische Frauen Gladbeck e. V. ist eine Förderung von 61.821 € vorgesehen. Diese Summe umfasst die Unterstützung der Einrichtung „Arche“ mit einem Eigenanteil von 7 Prozent sowie die Förderung der Einrichtungen „Oase“ und „Terebinthe“ mit einem Anteil von 9 Prozent. Die Finanzierung der entsprechenden Leistungen soll aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln erfolgen.
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- 9Elternbeiträge für den Besuch von KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 09/0183 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0183 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Fortführung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen in Gladbeck. Da der Rat der Stadt Gladbeck die bisherige Beitragsstaffelung im Dezember 2007 befristet hatte, ist eine Entscheidung über die Weiterführung der Regelungen über den 31. Juli 2009 hinaus erforderlich.
Die Verwaltung berichtet, dass sich die aktuelle Beitragsstaffelung in der praktischen Anwendung bewährt habe. Durch die eng gestuften Einkommensklassen konnte eine Beitragsgerechtigkeit erzielt werden, von der auch Eltern niedrigerer Einkommensstufen profitieren konnten. Zudem soll die bestehende Geschwisterkindregelung künftig einheitlich auf alle drei Betreuungsformen – Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule – ausgeweitet werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen geht die Verwaltung davon aus, dass die Einnahmen aus den Elternbeiträgen stabil bleiben oder allenfalls geringfügig steigen. Eine Auswertung der Entwicklung nach Einführung des KiBiz im August 2008 stützt diese Einschätzung. Die vorliegende Elternbeitragstabelle soll daher ab dem 1. August 2009 unverändert übernommen werden. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der Elternbeitragssatzung vom 28. April 2009 vor.
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- 10Kindertagespflege hier: Verabschiedung von Förderrichtlinien und ElternbeitragssatzungZur Vorlage · 09/0191 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Förderrichtlinien sowie die Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege mit Wirkung zum 1. August 2009 neu zu fassen. Hintergrund der Neuregelung ist die Anpassung an das seit Januar 2009 geltende Kinderbildungsgesetz sowie die veränderte steuerliche und sozialversicherungspflichtige Behandlung der Einkünfte von Tagespflegepersonen.
Im Bereich der Satzung werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen, um die Beitragsermäßigung zu erweitern. Künftig können Elternbeiträge neben der Kombination von Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen auch mit der offenen Ganztagsschule verrechnet werden. Dabei werden die Betreuungsstunden addiert, wobei die Beitragstabelle der Kindertagespflege auf die Wochenstundenzahlen der offenen Ganztagsschule sowie der Kindertageseinrichtungen abgestimmt ist. Zudem wird die bestehende Geschwisterregelung auf die offene Ganztagsschule ausgeweitet.
Die Förderrichtlinien sehen eine Erhöhung des Stundensatzes in der zweiten Vergütungsstufe für Tagespflegepersonen von 4,00 Euro auf 5,20 Euro vor. Diese Maßnahme dient dazu, die durch die neue Steuer- und Sozialversicherungspflicht entstandenen finanziellen Belastungen für die Tagespflegepersonen auszugleichen und Anreize zur Qualifizierung zu setzen.
Die Verwaltung gibt an, dass für die Umsetzung der Änderungen im Jahr 2009 keine außerplanmäßigen haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen zu erwarten sind, da die notwendigen Mittel bereits im Haushalt eingestellt wurden.
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Hauptdokument|20090409151636|20090409151648|20090409161921|20090421100447
- 11Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 12Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 13Mitteilungen des Dezernenten