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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Beschlusscontrolling 2. Halbjahr 2006Zur Vorlage · 07/0074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 07/0074 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales dient der Vorlage der Beschlusskontrollliste für das zweite Halbjahr 2006 im Jugendhilfeausschuss. Mit diesem Dokument wird der Status der Umsetzung und Überwachung von zuvor gefassten Beschlüssen im genannten Zeitraum dokumentiert.
Aus den Inhalten der Vorlage geht hervor, dass für die Durchführung der Beschlusskontrolle keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder einmalige noch jährliche Einnahmen oder Ausgaben in den Bereichen Personalkosten, Unterhaltungs- und Betriebskosten oder Finanzierungskosten zu verzeichnen. Die Vorlage wurde durch den Beigeordneten/Stadtkämmerer erstellt und ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27. Februar 2007 vorgesehen. Die entsprechende Liste der Beschlusskontrolle ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 6Jugendarbeitslosigkeit in Gladbeck -StatusberichtZur Vorlage · 07/0077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Jugendhilfeausschuss der Stadt Gladbeck wird im Rahmen der Sitzung am 27. Februar 2007 ein Statusbericht zur Jugendarbeitslosigkeit in der Stadt behandelt. Die Grundlage für diese Berichterstattung bildet ein Antrag der CDU-Fraktion, der bereits am 23. Oktober 2006 gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse gestellt wurde.
Der Bericht umfasst Informationen aus verschiedenen Quellen. Neben der zuständigen Fachabteilung des Amtes für Familie, Jugend und Soziales werden auch Vertreter der Vestischen Arbeit sowie die Sprecherin der Arbeitsgruppe Jugendberufshilfe zu der Thematik Stellung nehmen.
Die vorliegende Beschlussvorlage der Nummer 07/0077 sieht keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt vor. Die Federführung der Vorlage liegt beim Jugendhilfeausschuss.
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- 7Soziale Stadt Brauck; hier: StatusberichtZur Vorlage · 07/0055 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 07/0055 enthält einen Statusbericht zur „Sozialen Stadt Brauck“, der verschiedene Entwicklungen im Stadtteil dokumentiert. Das Stadtteilbüro nutzt seit Anfang 2005 neue Räumlichkeiten. Im Bereich der baulichen Maßnahmen ist das Fassadenprogramm für Brauck A bereits ausgeschöpft, wobei Mittel aus der Schulhofumgestaltung der Antonius-/Rosenhügelschule umverteilt wurden. Die bauliche Neugestaltung der Schiller-/Roßheideschule ist seit Februar 2006 im Gange, während für die Antoniusschule die Ausführungsplanung erstellt wird, wobei erste Teilmaßnahmen noch im laufenden Jahr beginnen sollen.
Im Bereich der sozialen Integration wurden das Internationale Mädchenzentrum sowie Sprachförderkurse für Mütter etabliert. Ein Projekt für haushaltsnahe Dienstleistungen betreut derzeit 75 Haushalte. Zur Gewaltprävention wurden 16 Schlüsselpersonen ausgebildet. Zudem wurde Mitte 2006 ein Förderantrag für die Umgestaltung des Bereichs Kortenkamp gestellt. Finanzielle Auswirkungen werden als nicht vorhanden angegeben.
Die Haushaltsmittel setzen sich aus Zuschüssen, Beiträgen Dritter, Personalkosten sowie Unterhalts-, Betriebs- und Finanzierungskosten zusammen, wobei zwischen verfügbaren und nicht verfügbaren Mitteln unterschieden wird. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde durch den Beigeordneten im Auftrag des Bürgermeisters erstellt. Eine Vorlage für die Beschlussfassung im Haupt- und Finanzausschuss des Rates ist vorgesehen.
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- 8Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder im VorschulalterZur Vorlage · 07/0075 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 07/0075 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für Kinder im Vorschulalter. Der Bericht dokumentiert die Entwicklung der Kinderzahlen in den Kernjahrgängen für die Zeiträume von 2006/07 bis 2009/10. Für das Stadtgebiet wird ein Rückgang der Kinderzahlen von 2.168 im Zeitraum 2006/07 auf prognostizierte 1.792 im Zeitraum 2009/10 ausgewiesen.
Die statistische Auswertung der Platzkapazitäten zeigt für die betrachteten Jahre eine Veränderung der Versorgungssituation. Für das Kindergartenjahr 2007/2008, Stand 1. August 2007, wurden 2.022 Kinder in den 3-Kernjahrgängen bei einer Platzzahl von 2.268 erfasst, was einer Unterversorgung von 286 Plätzen entspricht. Im Jahr 2008/2009 sank die Zahl der Kinder auf 1.940, während die Unterversorgung auf 367 Plätze anstieg. Für das Jahr 2009/2010 wird eine Anzahl von 1.792 Kindern bei einer Unterversorgung von 512 Plätzen ausgewiesen.
Die Daten enthalten detaillierte Aufschlüsselungen nach verschiedenen Wohnbereichen und Stadtteilen, darunter Mitte, Zweckel, Butendorf, Brauck, Schultendorf, Alt-Rentfort, Rentfort-Nord, Ellinghorst und Rosenhügel. Die Auswertung umfasst zudem Angaben zur Auslastung der 98-Prozent-Quote sowie zum Hineinwachsen der Jahrgänge. In der vorliegenden Vorlage sind keine konkreten Beschlussvorschläge, finanziellen Auswirkungen oder inhaltlichen Festlegungen für die Beschlussfassung durch den Bürgermeister bzw. den Beigeordneten enthalten.
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- 9Zukunft der Horte in GladbeckZur Vorlage · 07/0076 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 07/0076 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der zukünftigen Finanzierung und dem Fortbestand der Hortgruppen in Gladbeck. Aufgrund einer Neuregelung durch das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Förderung von Hortgruppen aus Landesmitteln ab dem Jahr 2008 eingeschränkt. Das Land strebt den Ausbau der Offenen Ganztagsschule an, wodurch die langfristige Notwendigkeit von Hortgruppen reduziert werden soll. Für Gladbeck bedeutet dies, dass nach 2008 grundsätzlich nur noch eine Gruppe mit 20 Plätzen unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden kann.
Derzeit unterhält die Stadt fünf Hortgruppen mit insgesamt 100 Plätzen in katholischer Trägerschaft, was einen jährlichen Nettoaufwand der Kommune von etwa 260.000 Euro verursacht. Während die Finanzierung des Kinderhortes Terebinthe bis 2008 gesichert ist und die Hortgruppe des Kindergartens St. Elisabeth in Ellinghorst zum Ende des Schuljahres geschlossen wird, besteht beim Kinderhort St. Marien Handlungsbedarf. Die kirchliche Finanzierung dort ist nur bis Sommer 2007 gesichert. Um die Versorgung bis zum Abschluss baulicher Maßnahmen für die Offene Ganztagsschule im Süden der Stadt zu gewährleisten, wird die Übernahme des kirchlichen Eigenanteils in Höhe von rund 20.000 Euro durch die Stadt beantragt. Damit soll die Fortführung einer Gruppe des Kinderhortes St. Marien bis zum Sommer 2008 ermöglicht werden.
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- 10Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan 2006 - 2009 der Stadt GladbeckZur Vorlage · 07/0024 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 07/0024 des Amts für Familie, Jugend und Soziales sieht die Verabschiedung des Kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2006 bis 2009 für die Stadt Gladbeck vor. Die Erstellung des Plans erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Landes, wonach der Träger der öffentlichen Jugendhilfe einen solchen Förderplan vorlegen muss, um die Voraussetzung für weitere Förderungen durch das Land zu erfüllen.
Die Verwaltung hat den Plan unter Einbeziehung der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sowie des Jugendrates erstellt. Grundlage der Planung bilden das Rahmenkonzept zur stadtteilorientierten Arbeit mit Mädchen und Jungen sowie die entsprechenden Richtlinien über die Gewährung von Betriebs- und Personalkostenzuschüssen, die bereits seit Anfang 2003 in Kraft sind. Die Förderhöhe orientiert sich bei den Personalkosten an der anerkannten Personalausstattung und den aktuellen Empfehlungen der KGST. Die Zuschüsse zu den Betriebskosten werden auf Basis der Personalkosten als pauschale Zuweisung berechnet.
Mit dem Beschlussentwurf wird die Annahme des Förderplans für den Zeitraum bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode im Jahr 2009 beantragt. Zudem wird die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2007 sowie die jährliche Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Jahre 2008 und 2009 zur Förderung der öffentlichen und freien Jugendarbeit vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 11Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Schreiben der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.2.07 Soziale FrühwarnsystemeZur Vorlage · 07/0085 · Mitteilungsvorlage
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Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat beantragt, das Thema der sozialen Frühwarnsysteme auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zu setzen. Grundlage der Anfrage ist die Information, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Ausbau solcher Systeme finanziell fördern möchte und für die erste Phase der Projektkoordination eine Anschubfinanzierung in Aussicht gestellt hat.
Hintergrund des Antrags ist ein Pilotprojekt des Landes zwischen 2001 und 2004, bei dem an sechs Modellstandorten untersucht wurde, inwieweit Frühwarnsysteme mit geringem Aufwand nachhaltige Verbesserungen erzielen können. Zur Unterstützung bei der Entwicklung solcher Systeme wurde durch die Landesregierung eine Service-Stelle beim Institut für soziale Arbeit in Münster eingerichtet.
Da der Aufbau eines solchen Systems zeit- und personalintensiv ist, fordert die Ratsfraktion eine politische Klärung über die Notwendigkeit und die mögliche Zielgruppe eines Frühwarnsystems in Gladbeck. Die Antragsteller fordern für eine der kommenden Sitzungen einen Bericht der Verwaltung. Dieser soll die verschiedenen Systeme der bisherigen Modellstandorte, wie beispielsweise in Herne, vorstellen und die Ergebnisse den örtlichen Gegebenheiten gegenüberstellen.
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- 12Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 13Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 14Mitteilungen des Dezernenten