Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Kinder- und Jugendrat beim Bürgermeister der Stadt Gladbeck hier: RockmusikförderungZur Vorlage · 06/0267 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 06/0267 des Amts für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Förderung von Rockmusik im Rahmen der Jugendarbeit in Gladbeck. Der Jugendrat beim Bürgermeister setzt sich seit Dezember 2005 mit der Thematik auseinander, wobei insbesondere der Mangel an geeigneten Probe- und Veranstaltungsräumen für Nachwuchsbands im Fokus steht.
Im Rahmen dieser Auseinandersetzung wurde im April eines laufenden Jahres der Arbeitskreis „Rockmusikförderung“ ins Leben gerufen. Ziel dieses Gremiums ist es, den tatsächlichen Bedarf an Räumlichkeiten zu ermitteln, die verschiedenen Anbieter aufeinander abzustimmen und neue Nutzungsmöglichkeiten zu identifizieren. Parallel dazu wurde durch die Mitglieder des Jugendrates ein eigenes Musikveranstaltungskonzept entwickelt.
Die Vorlage beschreibt, dass die Bereitstellung von Proberäumen lediglich einen Teilaspekt der Gesamtthematik darstellt. Es wird eine konzeptionelle Überarbeitung des Bereichs angestrebt, um die zukünftige Ausrichtung umfassend zu gestalten. Dabei sollen alle lokal vertretenen Musikstile, einschließlich türkisch-orientalisch inspirierter Musik, berücksichtigt werden. Der Stadtjugendpfleger wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses über den aktuellen Stand der Bedarfsermittlung sowie über die weitere Vorgehensweise berichten. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 6Einschlungscreening und -kodierung zu Verhaltensauffälligkeiten bei Einschlungskindern der Stadt GladbeckZur Vorlage · 06/0264 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 06/0264 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit dem Thema Einschulungsscreening und der Kodierung von Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern in der Stadt Gladbeck. Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen wurde im Januar 2004 durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst ein neu konzipiertes Screeningverfahren angewendet.
Neben der Erfassung von Entwicklungsrückständen lag der Fokus des Verfahrens auf der Dokumentation von Verhaltensauffälligkeiten. Die daraus gewonnenen Ergebnisse sollen als Unterstützung in das Gladbecker Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft einfließen. Eine Ärztin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes des Kreisgesundheitsamtes Recklinghausen wird in der Sitzung mündlich zu den Inhalten berichten.
Mit der Vorlage wird beantragt, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch diese Maßnahme zu verzeichnen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 7Hilfe zur Erziehung im Haus für Kinder und Jugendliche hier: Ergebnisse des QualitätsdialogsZur Vorlage · 06/0265 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 06/0265 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit den Ergebnissen eines Qualitätsdialogs zwischen dem Amt für Familie, Jugend und Soziales der Stadt Gladbeck und dem Eduard-Michelis-Haus, einer Einrichtung für Kinder und Jugendliche. Ziel des Dialogs war es, die Einrichtung für eine orts- und familiennahe Versorgung zu erhalten sowie die Qualität der Arbeit und die Kooperation zwischen den Partnern strukturiert weiterzuentwickeln.
Der Prozess wurde vom Landesjugendamt moderiert und umfasste im Zeitraum vom 20. Januar 2003 bis zum 16. September 2004 insgesamt zehn Sitzungen. Im Rahmen dieser Zusammenkünfte wurde eine Basis für die künftige Zusammenarbeit erarbeitet sowie eine Struktur für die gemeinsame Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung vereinbart.
In der Sitzung des Ausschusses ist ein mündlicher Bericht durch Vertreterinnen des Landesjugendamtes, des Amtes für Familie, Jugend und Soziales sowie der Einrichtung vorgesehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Bündnis für Familie - Erziehung, Bildung, Zukunft hier: Statusbericht/ZwischenbilanzZur Vorlage · 06/0307 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0307 des Amts für Familie, Jugend und Soziales dient als Statusbericht und Zwischenbilanz für das „Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft“ in Gladbeck. Das Bündnis ist als kontinuierlicher Prozess angelegt, um präventive und nachhaltige Angebote für Familien zu entwickeln. Zu den Zielsetzungen gehören unter anderem die Stärkung der Attraktivität der Stadt für Familien, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Integration und der außerschulischen Bildung.
Hinsichtlich der Ressourcen wurde im März 2005 durch den Haupt- und Finanzausschuss ein Fonds in Höhe von 615.000 Euro eingerichtet. Davon wurden 215.000 Euro für Renovierungsmaßnahmen an Schulen verwendet, während 400.000 Euro dem Bündnis für Projekte zur Verfügung standen. Im Jahr 2006 wurden weitere 150.000 Euro bereitgestellt. Von den für 2005 und 2006 verfügbaren Mitteln in Höhe von 550.000 Euro sind bislang etwa 247.000 Euro verplant, sodass ein Restbudget von rund 300.000 Euro für weitere Angebote zur Verfügung steht. Die Umsetzung erfolgt durch Personalressourcen der Stadtverwaltung sowie unter Beteiligung von Wohlfahrtsverbänden und Institutionen.
Die inhaltliche Arbeit ist in fünf Werkstätten unterteilt, die Themen wie Schule, Jugendhilfe, Gesundheit, Familienbildung, Lernendes Gladbeck und Integration abdecken. In diesen Werkstätten arbeiten Vertreter der Stadtverwaltung, der Wohlfahrtsverbände, der Polizei, der Schulen, der Wirtschaft sowie religiöser Gemeinschaften zusammen. Bis zum 30. Juni 2006 fanden im Jahr 2005 sechzehn und im Jahr 2006 bereits siebzehn Arbeitstreffen statt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Familienbildung/Elternschule hier: Gestaltung des ProgrammsZur Vorlage · 06/0269 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 06/0269 des Amts für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Gestaltung des Programms zur Familienbildung und Elternschule in Gladbeck. Ziel der Vorlage ist die Entwicklung eines Trägerverbunds, um die Familienbildung bedarfsgerecht auszubauen.
Die geplante erste Ausbaustufe umfasst verschiedene Angebote unterschiedlicher Träger. Der Ev. Dienst für Erziehungshilfe sieht ein monatliches, zweistündiges Elternforum sowie Entlastungsangebote für Alleinerziehende mit Kindern unter zehn Jahren in Form von Ferienangeboten und Gesprächskreisen vor. Der Caritasverband e. V. plant ein Projekt zur Unterstützung von Vätern nach Trennungen, während der Familienunterstützende Dienst des Caritasverbandes Kompetenzen in der Haushaltsführung zur Stabilisierung des häuslichen Umfelds fördert. Die Arbeiterwohlfahrt (Unterbezirk Recklinghausen) stellt eine Elternwerkstatt mit 20 Bausteinen zur Förderung elterlicher Kompetenz bereit. Zudem bietet der Kinderschutzbund Elternkurse des Typs „Starke Eltern – starke Kinder“ an, wobei der Kinderschutzbund gemeinsam mit dem Sozialdienst Kath. Frauen auch die frühkindliche Förderung übernimmt.
Das Programm verfolgt das Ziel, die Eltern-Kind-Beziehung zu stärken, das Erziehungshandeln zu unterstützen und soziale Isolation durch neue Kontakte zu vermeiden. Ergänzend bietet das Amt für Familie, Jugend und Soziales Familienfreizeiten für neun Familien über einen Zeitraum von drei Tagen an. Laut Vorlage entstehen durch diese Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 10Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW; Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 06/0255 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0255 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Neuregelung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen. Hintergrund ist eine Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder durch den Landtag Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2006. Diese Änderung ermächtigt die örtlichen Träger der Jugendhilfe, die Erhebung der Elternbeiträge eigenständig zu gestalten, und hebt die bisherige Beitragstabelle auf. Zudem entfällt die Beteiligung des Landes am Ausgleich des Elternbeitragsdefizits, was zu einem jährlichen Rückgang der Landeszuweisungen um etwa 240.000 Euro führt.
Um eine Erhöhung der Elternbeiträge um 16 Prozent aus sozialpolitischen Gründen zu vermeiden, sieht die Vorlage vor, die ausfallenden Landesmittel durch Minderausgaben im Budget des Amtes für Familie, Jugend und Soziales zu kompensieren. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der kommunalaufsichtlichen Stellungnahme zum Nothaushaltsrecht.
Da eine ordnungsgemäße Beratung im Jugendhilfeausschuss und im Rat vor dem 1. August 2006 aufgrund der späten Gesetzesverabschiedung und der Sommerpause nicht mehr möglich war, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß der Gemeindeordnung getroffen. Dabei wurde die beigefügte Satzung mit den bisher geltenden Beitragssätzen beschlossen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, diese Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Förderung des Begegnungszentrums AKU aus kommunalen Mitteln im Haushaltsjahr 2006Zur Vorlage · 06/0297 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0297 des Amts für Familie, Jugend und Soziales sieht die Gewährung eines kommunalen Zuschusses in Höhe von 11.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2006 vor. Gegenstand des Antrags ist die Förderung des Begegnungszentrums AKU, welches von der Lebenshilfe e.V. betrieben wird. Das Zentrum bietet Bildungs-, Sport- und Freizeitangebote mit den Schwerpunkten Gleichstellung, Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung an.
Die Lebenshilfe e.V. erhält bereits seit dem Jahr 2004 eine kommunale Unterstützung in dieser Höhe, wobei die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel für das Vorjahr nachgewiesen wurde. Laut Finanzierungsplan für 2006 belaufen sich die voraussichtlichen Ausgaben auf 94.000,00 Euro. Während Eigenmittel und sonstige Einnahmen einen Großteil abdecken, verbleibt eine Finanzierungslücke von 11.000,00 Euro.
Obwohl die entsprechenden Mittel im Haushaltsplan 2006 bereitgestellt wurden, ist die Position mit einem Sperrvermerk versehen. Dies macht eine Beratung und Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss erforderlich, bevor eine Auszahlung erfolgen kann. Seitens der Jugendhilfe wird die Förderung befürwortet, da die Schwerpunkte der Arbeit des Zentrums als pflichtige Aufgaben im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung eingestuft werden. Der Entwurf sieht vor, dem Verein den beantragten Zuschuss für den Betrieb des Begegnungszentrums im Jahr 2006 zu gewähren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12Beschlusscontrolling: 1. Halbjahr 2006Zur Vorlage · 06/0268 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 06/0268 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales dient der Berichterstattung über das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2006. Grundlage für diese Berichterstattung ist eine im September 1997 im Haupt- und Finanzausschuss getroffene Entscheidung gemäß der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seiner Ausschüsse. Diese Regelung sieht vor, dass für den Rat sowie für alle Fachausschüsse zweimal jährlich eine stichwortartige Kontrolle der gefassten Beschlüsse vorgelegt wird.
Im Rahmen dieser Vorlage wird die Beschlusskontrollliste für das erste Halbjahr 2006 vorgelegt, in welchem der Jugendhilfeausschuss acht Beschlüsse gefasst hat. Die entsprechende Liste ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Aus der Beschlussvorlage geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage wurde durch den Beigeordneten/Stadtkämmerer erstellt und ist für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 22. August 2006 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 13Förderung offener Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit hier: Bezuschussung der Träger der freien Jugendhilfe aus Landes- und KommunalmittelnZur Vorlage · 06/0298 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 06/0298 des Amts für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit der Bezuschussung der Träger der freien Jugendhilfe für das Jahr 2006. Gegenstand der Vorlage ist die Förderung offener Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Angebote der Spielplatzarbeit.
Nachdem der Jugendhilfeausschuss in einer vorangegangenen Sitzung Abschläge für die ersten beiden Quartale des Jahres 2006 beschlossen hatte, liegt nun der endgültige Bescheid des Landesjugendamtes vor. Die Landesmittel für das Haushaltsjahr 2006 wurden im Vergleich zum Vorjahr um rund 11 Prozent erhöht. Konkret steigt die Gesamtzuweisung von 237.77<0xC2>77 Euro im Jahr 2005 auf 264.196 Euro im Jahr 2006. Davon entfallen 172.441 Euro auf die freien Träger und 91.755 Euro auf städtische Einrichtungen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Gesamtfördermittel aus Landes- und Kommunalmitteln gemäß einer beigefügten Tabelle auf die Träger der freien Jugendhilfe zu verteilen. Durch die Erhöhung der Landesmittel ist eine Förderung im Rahmen der geltenden Richtlinien realisierbar. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Mittel unter Berücksichtigung der bereits gezahlten Abschläge in zwei gleichen Teilbeträgen zum 1. September und 15. Oktober 2006 auszuzahlen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 14Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 15Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 16Mitteilungen des Dezernenten