Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Ärztlicher Notdienst - ErfahrungsberichtZur Vorlage · 12/0090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0090 des Sozialamtes sieht für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit am 28. Februar 2012 eine Berichterstattung über den ärztlichen Notdienst vor. Gegenstand der Vorlage ist ein Erfahrungsbericht zum ersten Jahr der Reform der Notfallpraxen in Westfalen-Lippe, welche seit dem 1. Februar 2011 durch die Kassenärztliche Vereinigung umgesetzt wurde.
Im Rahmen der Sitzung sollen der zuständige Koordinator des Notdienstes für die Stadt Gladbeck sowie der Vorsitzende des Ärztevereins Gladbeck über die Erfahrungen nach dem ersten Jahr der Neustrukturierung berichten. Diese Berichterstattung erfolgt gemäß einer vorherigen Vereinbarung aus einer Sitzung des Ausschusses im März 2011.
Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Berichterstattung keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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- 6Ausländische Flüchtlinge in Gladbeck hier: wirtschaftliche und soziale LageZur Vorlage · 12/0096 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Sozialamtes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage ausländischer Flüchtlinge in Gladbeck informiert über die aktuelle Verteilung und Höhe der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Derzeit beziehen 186 Personen in Gladbeck Grundleistungen nach § 3 AsylbLG, die den Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung sowie Gesundheitsversorgung abdecken. Die monatlichen Beträge orientieren sich an der Anzahl der haushaltsangehörigen Personen und variieren je nach Alter. Zusätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Weitere 132 Personen erhalten Leistungen nach § 2 AsylbLG, die nach einer Aufenthaltsdauer von 48 Monaten Analogleistungen nach dem SGB XII entsprechen und etwa 35 Prozent über den Grundleistungen liegen.
Hinsichtlich der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) wird darauf hingewiesen, dass für Kinder aus Haushalten mit Leistungsbezug nach § 2 AsylbLG uneingeschränkte Ansprüche bestehen. Für die Gruppe der Grundleistungsbeziechter nach § 3 AsylbLG erfolgt die Gewährung über sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG oder über den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“. Die vorliegende Antragslage umfasst insgesamt 132 Anträge auf Schulbedarf, Klassenfahrten und Mittagsverpflegung.
Die Vorlage thematisiert zudem die rechtliche Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen im AsylbLG sowie die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, die zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht vorgelegt wurde. Der Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 7Haushalt 2012 hier: Teilbudget des SozialamtesZur Vorlage · 12/0092 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0092 des Sozialamtes legt den Haushaltsplan für das Jahr 2012 für das Teilbudget des Sozialamtes dar. Der Entwurf umfasst zehn Produkte, die verschiedene Bereiche wie Sozialversicherungsangelegenheiten, Leistungen nach dem SGB XII, das Asylbewerberleistungsgesetz sowie Wohngeld und die Verwaltung von Unterkünften abdecken.
Im Vergleich zum Vorjahr verringert sich der Gesamtzuschuss für das Jahr 2012 um 37.909 Euro, was einer Reduktion von 0,82 Prozent entspricht. Gleichzeitig verbessert sich der Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit um 64.525 Euro. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch die Einführung der Optionskommune zum 1. Januar 2012 das Produkt für das Jobcenter Gladbeck nicht mehr Teil des Sozialamtsbudgets ist. Zudem führten Anpassungen bei der Verteilung der Miet- und Nebenkosten für das Gebäude in der Wilhelmstraße zu Verschiebungen zwischen den einzelnen Produkten.
Inhaltliche Veränderungen zeigen sich bei spezifischen Kostenstellen: Bei den Leistungen nach dem SGB XII erhöht sich der Defizitansatz um etwa 40.000 Euro, bedingt durch höhere Personalkosten, während das Ende eines Projektes zur Energieberatung zu geringeren Transferleistungen führt. Bei den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz steigt der Defizitansatz um rund 140.000 Euro aufgrund steigender Transferaufwendungen für Krankenhilfe. Im Bereich der sonstigen sozialen Leistungen verringert sich das Defizit um etwa 110.000 Euro infolge reduzierter Personalaufwendungen. Der Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 8Gladbeck-CardZur Vorlage · 12/0097 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0097 des Sozialamtes dient der Information des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit über die Entwicklung der Gladbeck-Card. Das vom Amt für öffentliche Ordnung ausgestellte Programm besteht seit dem 31. März 2000.
Der Bericht umfasst eine statistische Übersicht der Jahre 2009 bis 2011. Darin werden die Entwicklung der Ausgabenzahlen sowie die geldwerten Vorteile in den verschiedenen Bereichen der Card dokumentiert. Aus den Angaben zur finanziellen Auswirkung geht hervor, dass durch die vorliegende Information keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde durch den Ersten Beigeordneten erstellt.
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- 9SozialticketZur Vorlage · 12/0091 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 12/0091 des Sozialamtes befasst sich mit der Einführung und der aktuellen Situation des Sozialtickets im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Grundlage für die Einführung dieses Angebots war ein Beschluss des VRR vom 19. Juli 2011, welcher auf der Entscheidung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen basiert, die Einführung eines solchen Tickets durch finanzielle Zuwendungen zu unterstützen.
Das Sozialticket wurde zum 1. November 2011 im VRV-Gebiet eingeführt, wobei die aktuelle Pilotphase bis zum 31. Dezember 2012 befristet ist. Die Vorlage verweist auf vorangegangene Beratungen im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit aus den Jahren 2008 und 2011.
Zur Bewertung der Situation liegen Tabellen vor, welche die Akzeptanz des Angebots in der Stadt Gladbeck sowie im Kreisverlauf darstellen. Dabei erfolgt ein Vergleich mit den Nachbarstädten Bottrop und Gelsenkirchen. Aus den finanziellen Angaben der Vorlage geht hervor, dass durch die vorliegende Information keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für den Haushalt entstehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit den Bericht zur Kenntnis nimmt.
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- 10Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 11Mitteilungen des Dezernenten
- 12Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden