Ausländische Flüchtlinge in Gladbeck hier: wirtschaftliche und soziale Lage
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Sozialamtes zur wirtschaftlichen und sozialen Lage ausländischer Flüchtlinge in Gladbeck informiert über die aktuelle Verteilung und Höhe der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Derzeit beziehen 186 Personen in Gladbeck Grundleistungen nach § 3 AsylbLG, die den Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung sowie Gesundheitsversorgung abdecken. Die monatlichen Beträge orientieren sich an der Anzahl der haushaltsangehörigen Personen und variieren je nach Alter. Zusätzlich werden die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Weitere 132 Personen erhalten Leistungen nach § 2 AsylbLG, die nach einer Aufenthaltsdauer von 48 Monaten Analogleistungen nach dem SGB XII entsprechen und etwa 35 Prozent über den Grundleistungen liegen.
Hinsichtlich der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) wird darauf hingewiesen, dass für Kinder aus Haushalten mit Leistungsbezug nach § 2 AsylbLG uneingeschränkte Ansprüche bestehen. Für die Gruppe der Grundleistungsbeziechter nach § 3 AsylbLG erfolgt die Gewährung über sonstige Leistungen nach § 6 AsylbLG oder über den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“. Die vorliegende Antragslage umfasst insgesamt 132 Anträge auf Schulbedarf, Klassenfahrten und Mittagsverpflegung.
Die Vorlage thematisiert zudem die rechtliche Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen im AsylbLG sowie die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, die zur Klärung an das Bundesverfassungsgericht vorgelegt wurde. Der Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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