Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Weisser Ring e.V. Bericht über die Schwerpunkte und Entwicklung der Arbeit zur Unterstützung von Kiminalitätsopfern und zur Verhütung von StraftatenZur Vorlage · 10/0444 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit am 16. November 2010 liegt die Beschlussvorlage 10/0444 vor. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht des Vereins Weißer Ring e.V. über die Schwerpunkte und die Entwicklung der Arbeit zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern sowie zur Verhütung von Straftaten.
Der Verein fungiert als bundesweite Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und deren Familien. Neben der Einzelfallhilfe setzt sich die Organisation für die Interessen der Betroffenen ein und verfolgt Präventionsziele. Für den Bereich Gladbeck und Bottrop besteht seit dem Jahr 1986 eine Außenstelle.
In der Sitzung soll der Leiter der Außenstelle über die Aufgaben des Vereins sowie über die Tätigkeit der fünf für den Bereich Gladbeck und Bottrop zuständigen Mitglieder berichten. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses den Bericht des Leiters der Außenstelle zur Kenntnis nehmen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt entstehen.
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- 6Partizipation im Alter (PIA) Abschlussbericht und AusblickZur Vorlage · 10/0445 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0445 des Sozialamtes befasst sich mit dem Abschlussbericht sowie dem Ausblick zum Projekt „Partizipation im Alter“ (PiA 1). Das Projekt wurde über einen Zeitraum von drei Jahren im Stadtteil Gladbeck Zweckel durchgeführt, um Partizipationspotenziale älterer Menschen zu identifizieren und zu fördern. Die Durchführung erfolgte in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Gladbeck, dem Seniorenbeirat, freien Trägern sowie Bürgerinnen und Bürgern. Gefördert wurde das Vorhaben durch das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, während das Forschungsinstitut FoGera aus Witten die wissenschaftliche Begleitung übernahm.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit am 16. November 2010 werden die Ergebnisse des abgeschlossenen Projektes sowie die Planung für die Fortführung vorgestellt. Um die entstandenen Strukturen im Stadtteil nachhaltig zu verankern, wurde das Folgeprojekt „Selbstbestimmt – Mein Quartier gewinnt“ (PiA 2) initiiert. Die Stadt Gladbeck wird an diesem neuen Projekt mit einer Laufzeit von drei Jahren erneut teilnehmen und dabei wieder Unterstützung durch das Land erhalten. Die wissenschaftliche Begleitung wird weiterhin durch das Institut FoGera sichergestellt. Für die Umsetzung des Folgeprojekts sind jährliche Aufwendungen in Höhe von 1.000 Euro in der Ergebnisrechnung vorgesehen. Der Entwurf sieht vor, dass die Mitglieder des Ausschusses den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen.
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- 7Fachdienst behinderte Menschen im Beruf TätigkeitsberichtZur Vorlage · 10/0447 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 10/0447 des Sozialamtes dient der Kenntnisnahme eines Tätigkeitsberichts der Fachstelle für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben. Der Bericht bezieht sich auf die Arbeit des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und dessen Leistungen im Bereich der beruflichen Eingliederung im Jahr 2009.
Der LWL unterstützte im Berichtsjahr 6.700 Fälle von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben, wobei 336 behinderungsgerechte Arbeits- und Ausbildungsplätze neu geschaffen wurden. Zudem wurden 2.500 Arbeitsplätze bei örtlichen Trägern mit technischen Hilfsmitteln ausgestattet. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgte über die Ausgleichsabgabe, die von Betrieben mit einer Unterbelegung an schwerbehinderten Menschen zu leisten ist. Das LWL-Integrationsamt förderte zudem 800 Personen in 83 Integrationsprojekten mit 4,6 Millionen Euro.
Weitere Leistungen umfassten persönliche finanzielle Hilfen für 1.086 Personen, etwa für Fortbildungen oder Arbeitsassistenz, sowie die Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen für Arbeitgeber in 2.020 Fällen. Im Bereich des Kündigungsschutzes prüfte das Integrationsamt 3.790 Anträge auf Zustimmung zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen, wobei in 48,2 Prozent der strittigen Fälle der Erhalt des Arbeitsplatzes ermöglicht wurde.
Die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe beliefen sich für das Integrationsamt auf 47,16 Millionen Euro. Davon wurden 18,6 Millionen Euro für die berufliche Eingliederung sowie Mittel für Werkstätten für behinderte Menschen und Integrationsfachdienste verwendet. Die zuständige Fachstelle wird in der Sitzung über die spezifischen Tätigkeiten in Gladbeck berichten.
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- 8Zuschüsse 2010Zur Vorlage · 10/0448 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0448 des Sozialamtes befasst sich mit der Verteilung von Zuschüssen für das Jahr 2010. Im Rahmen des Ergebnisplans der Stadt Gladbeck sind im Produkt 05.02.01, welches die Beratung, Betreuung und Service für Menschen in besonderen Lebenslagen umfasst, Mittel in Gesamthöhe von 47.295 Euro ausgewiesen. Über die Verteilung dieser Mittel entscheidet der Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit.
Die Mittelverteilung erfolgt nach festgelegten Kriterien. Die Höhe der Zuschüsse für Begegnungsstätten für Senioren und Seniinnen berechnet sich nach der Art und Anzahl der unterhaltenen Einrichtungen aller Träger. Die Bezuschussung für Stadtranderholungsmaßnahmen für Senioren und Seniinnen orientiert sich an der Anzahl der Erholungstage sowie der Teilnehmerzahlen der Vorjahresveranstaltungen.
Der Entwurf sieht vor, die Aufteilung der Mittel im gleichen prozentualen Verhältnis wie in den Vorjahren vorzunehmen. Ein Teilbetrag von 43.695 Euro ist als allgemeine Zuschüsse an die Verbände der freien Wohlfahrtspflege vorgesehen. Davon entfallen 41.379 Euro auf Begegnungsstätten für Senioren und Seniinnen sowie 2.316 Euro auf die Stadtranderholung für Senioren und Seniinnen. Ein weiterer Betrag von 3.600 Euro ist als Zuschüsse an anerkannte Sozialverbände vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für diese Auszahlungen zur Verfügung.
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- 9Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz SituationsberichtZur Vorlage · 10/0449 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Sozialamtes bietet einen Situationsbericht über die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Gladbeck. Das Gesetz dient der Sicherung des Kindesunterhalts, wenn der andere Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt, nicht leistungsfähig ist oder verstorben ist. Die Leistungen werden als Mindestunterhalt gewährt und sind auf eine Dauer von bis zu 72 Monaten begrenzt. Da die Leistungen gegenüber Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII vorrangig sind, erfolgt eine Anrechnung, was laut Verwaltung zu einem hohen bürokratischen Aufwand bei den beteiligten Ämtern und den Antragstellenden führt.
Im Zeitraum von Januar bis September 2010 wurden durchschnittlich 540 Kinder mit Unterhaltsvorschuss versorgt. Die monatlichen Beträge belaufen sich seit Januar 2010 auf 133 Euro für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und 180 Euro für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr. Die finanzielle Situation der betreuenden Elternteile ist durch eine hohe Quote von 89 Prozent geprägt, die Leistungen nach dem SGB II beziehen. Bei den Unterhaltspflichtigen sind 46 Prozent Empfänger von SGB II-Leistungen, während in 11 Prozent der Fälle der Vater unbekannt ist.
Durch die Erhöhung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages im Jahr 2010 ergaben sich Mehrkosten für die Kommune in Höhe von etwa 123.120 Euro. Die Stadt Gladbeck trägt dabei einen Anteil von 53,33 Prozent der Kosten, während Bund und Land den Rest übernehmen. Die Refinanzierungsquote durch Rückforderungen lag im betrachteten Zeitraum bei 10,38 Prozent. Die Verwaltung empfiehlt zudem eine Reform des Gesetzes zur Entbürokratisierung und zur besseren Integration der Familienförderung. Der Ausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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- 10Gezielte Arbeitsangebote für junge Eltern a) Antrag nach § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der Fraktion Soziale Liste b) Bericht der VerwaltungZur Vorlage · 10/0471 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit am 16. November 2010 wurde eine Beschlussvorlage des Sozialamtes behandelt. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der Fraktion Soziale Liste, der gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse gestellt wurde.
Der Antrag befasst sich mit der Einrichtung gezielter Arbeitsangebote für junge Eltern. Die Vorlage umfasst neben dem Antrag der Fraktion auch einen entsprechenden Bericht der Verwaltung. Aus den Dokumenten geht hervor, dass für die Umsetzung der Maßnahmen keine finanziellen Auswirkungen im Haushalt zu verzeichnen sind. Es sind weder einmalige noch jährliche Aufwendungen oder Erträge in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan ausgewiesen. Die Vorlage dient der parlamentarischen Beratung im zuständigen Ausschuss.
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- 11Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 12Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 13Mitteilungen des Dezernenten