Sitzung des Sozialausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Energiesperre auch bei Dauerfrost u.a., Hilfen für ObdachloseZur Vorlage · 09/0045 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0045 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales dient der Berichterstattung an den Sozialausschuss. Ein Schwerpunkt der Vorlage befasst sich mit dem Thema der Energiesperren. Hierzu hat die DKP-Fraktion eine Sondersitzung des Ausschusses beantragt, um das Mahnverfahren der Emscher-Lippe-Energie (ELE) zu thematisieren. Das Verfahren der Stromgrundversorgungsverordnung bildet die Grundlage für den Ablauf, der zu einer Sperrung der Stromzufuhr führen kann. Zur Erläuterung des Prozesses und zur Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder werden zwei Vertreter der ELE an der Sitzung teilnehmen.
Ein weiterer Teil der Vorlage behandelt die Situation in den Obdachloseneinrichtungen der Stadt Gladbeck an den Standorten „An der Boy“ und „Winkelstr. 122–126“. In der Einrichtung „An der Boy“ stehen 62 Zimmer sowie zwei zusätzliche Zimmer als Übernachtungsstelle für Notfälle zur Verfügung. Die Räumlichkeiten sind mit Zentralheizungen ausgestattet. Für Personen, die im Freien übernachten, wurden winterfeste Schlafsäcke bereitgestellt. Die Einrichtung in der Winkelstraße umfasst 18 beheizte Wohnungen. Laut Bericht der Verwaltung ist die Belegung der Unterkünfte derzeit gering; untergebracht sind zwei Einzelpersonen sowie eine dreiköpfige Familie. Die Suche nach alternativem Wohnraum gestaltet sich für diese Personen aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten als schwierig. Die Vorlage sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 6Beschlusscontrolling; 2. Halbjahr 2008Zur Vorlage · 09/0022 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Sozialausschusses am 17. Februar 2009 wurde die Beschlussliste für das zweite Halbjahr 2008 zur Kenntnis genommen. Die entsprechende Beschlussvorlage der Nummer 09/0022 wurde vom Amt für Familie, Jugend und Soziales vorgelegt.
Der Inhalt der Vorlage umfasst das Beschlusscontrolling für den genannten Zeitraum. Die Dokumentation der Beschlüsse aus dem zweiten Halbjahr 2008 ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Mit der Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden, sodass weder im Bereich der Ergebnisrechnung noch im investiven Finanzplan Einzahlungen oder Auszahlungen zu verzeichnen sind. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss die vorliegende Liste der Beschlüsse lediglich zur Kenntnis nimmt.
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- 7Das neue Wohn- und TeilhabegesetzZur Vorlage · 09/0017 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0017 des Amts für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit dem am 12. November 2008 vom Landtag verabschiedeten Wohn- und Teilhabegesetz. Der Bericht dient dazu, den Sozialausschuss über die Inhalte und die Zielsetzungen dieser gesetzlichen Neuerung zu informieren.
Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Mitbestimmungsrechte von Bewohnern in stationären Einrichtungen auszubauen und ein Leben in Betreuungseinrichtungen an den Maßstäben eines privaten Wohnumfeldes auszurichten. Im Fokus stehen dabei der Schutz vor gesundheitlichen sowie finanziellen Schädigungen sowie die Förderung der Selbstbestimmung für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen.
Zu den zentralen Regelungsbereichen gehören die Stärkung der Bewohnerrechte durch mehr Mitbestimmung und die Ausrichtung der Betreuung auf den persönlichen Bedarf. Zudem sieht das Gesetz Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung, einen verstärkten Verbraucherschutz durch die Veröffentlichung von Überprüfungsergebnissen sowie die Erweiterung der Aufgaben des Fachpersonals um soziale Betreuungsleistungen vor. Auch die Wohnqualität soll künftig durch DIN-Normen geregelt werden.
Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Kenntnisnahme des Berichts keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 8Seniorenbeirat hier: StatusberichtZur Vorlage · 09/0024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0024 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales dient als Statusbericht über die Arbeit des Seniorenbeirats für den Sozialausschuss. Der im Jahr 1979 gegründete Beirat verfolgt laut Geschäftsordnung das Ziel, die Interessen älterer Menschen in Gladbeck zu wahren, die Einhaltung ihrer Rechte zu überwachen und die Bekämpfung von Ausgrenzung oder Abwertung zu fördern. Zudem unterstützt der Beirat Initiativen zur Förderung des generationenübergreifenden Dialogs und der Solidarität.
Die Zusammensetzung des Gremiums erfolgt durch Vertreter der Träger von Senioren-Begegnungsstätten, Vertreter verschiedener Arbeitskreise sowie durch Kandidaten aus einer Zufallswahl. Die Leitung des Beirats obliegt einem Vorstand, bestehend aus einem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern und fünf Beisitzern. In der jüngeren Vergangenheit hat die Beteiligung des Beirats an Entscheidungsprozessen in Gremien wie dem Sozial-, Kultur- und Bauausschuss sowie im Stadtrat zugenommen.
Zu den aktuellen Projektschwerpunkten des Seniorenbeirats gehören die Schaffung einer barrierefreien Stadt, der Umbau des Bahnhofs Gladbeck-West, Befragungen im Stadtteil Gladbeck-Süd sowie die Förderung der Partizipation im Alter. Weitere Schwerpunkte bilden der Projektbeirat „Zukunft gestalten – aktiv und gesund älter werden in Gladbeck“ sowie das Projekt „Schulwegbegleiter“. Der Entwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 9Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 10Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 11Mitteilungen des Dezernenten