Das neue Wohn- und Teilhabegesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0017 des Amts für Familie, Jugend und Soziales befasst sich mit dem am 12. November 2008 vom Landtag verabschiedeten Wohn- und Teilhabegesetz. Der Bericht dient dazu, den Sozialausschuss über die Inhalte und die Zielsetzungen dieser gesetzlichen Neuerung zu informieren.
Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Mitbestimmungsrechte von Bewohnern in stationären Einrichtungen auszubauen und ein Leben in Betreuungseinrichtungen an den Maßstäben eines privaten Wohnumfeldes auszurichten. Im Fokus stehen dabei der Schutz vor gesundheitlichen sowie finanziellen Schädigungen sowie die Förderung der Selbstbestimmung für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen.
Zu den zentralen Regelungsbereichen gehören die Stärkung der Bewohnerrechte durch mehr Mitbestimmung und die Ausrichtung der Betreuung auf den persönlichen Bedarf. Zudem sieht das Gesetz Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung, einen verstärkten Verbraucherschutz durch die Veröffentlichung von Überprüfungsergebnissen sowie die Erweiterung der Aufgaben des Fachpersonals um soziale Betreuungsleistungen vor. Auch die Wohnqualität soll künftig durch DIN-Normen geregelt werden.
Die Verwaltung stellt fest, dass durch die Kenntnisnahme des Berichts keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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