Sitzung des Sozialausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5Arbeitsgemeinschaft Integration für Menschen mit Behinderung (AGI)Zur Vorlage · 08/0442 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0442 des Amts für Familie, Jugend und Soziales dient dazu, den Sozialausschuss über die Arbeitsgemeinschaft Integration für Menschen mit Behinderung (AGI) zu informieren. Die im Jahr 1987 gegründete Arbeitsgemeinschaft hat die Aufgabe, die Interessen von Menschen mit Behinderung sowie von Menschen, die von Behinderungen bedroht sind, in der Stadt Gladbeck zu vertreten. Zu den Zielen gehören die Wahrnehmung von Rechten, die Vermeidung von Ausgrenzung sowie die Förderung von Initiativen und der Dialog mit der älteren Bevölkerung. Die AGI berät in Behindertenfragen und leitet entsprechende Vorschläge nach entsprechender Beschlussfassung an die Ausschüsse der Stadt weiter.
Die Zusammensetzung der Arbeitsgemeinschaft umfasst Vertreter von Selbsthilfegruppen, Werkstätten, Betreuungsstellen sowie Verbände und Vereine, die im Bereich der Behindertenhilfe tätig sind. Der Vorstand, der alle drei Jahre neu gewählt wird, setzt sich aus einem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzern zusammen. Die Geschäftsführung obliegt der Stadtverwaltung.
Die Vorlage dokumentiert zudem die bisherige Arbeit der Arbeitsgemeinschaft und verweist auf eine Neufassung der Geschäftsordnung, die im September 2008 beschlossen wurde. Ein aktueller Vorsitzender wird in der Sitzung mündlich über die künftige Ausrichtung der Arbeitsgemeinschaft berichten. Mit der Vorlage wird beantragt, dass der Sozialausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 6Pflegeweiterentwicklungsgesetz hier: SituationsberichtZur Vorlage · 08/0471 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 08/0471 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales dient als Situationsbericht zum Pflegeweiterentwicklungsgesetz für die Sitzung des Sozialausschusses am 18. November 2008. Der Bericht knüpft an eine bereits erfolgte Information in der Sitzung des Sozialausschusses vom 1. April 2008 an.
Hinsichtlich der aktuellen Entwicklung der Thematik verweist die Verwaltung auf die Vorlage der 24. Sitzung der Kreispflegekonferenz vom 29. Oktober 2008. Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Sozialausschuss den Bericht über die Umsetzung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes zur Kenntnis nimmt.
Aus den finanziellen Auswirkungen der Vorlage gehen keine unmittelbaren Kosten oder Erträge hervor. Es sind keine Haushaltsmittel für diesen Vorgang erforderlich.
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- 7Seniorenbüro SüdZur Vorlage · 08/0443 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0443 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales sieht die Errichtung eines Seniorenbüros im südlichen Teil von Gladbeck vor. Ziel der Maßnahme ist es, ein umfassendes Beratungs- und Betreuungsangebot für die Stadtteile Brauck und Rosenhügel zu schaffen. Hintergrund der Initiative ist der demografische Wandel, der zu einer Zunahme älterer und hochbetagter Menschen sowie zu einem steigenden Bedarf an Unterstützung für alleinlebende Personen führt.
Das geplante Angebot soll neben der bestehenden Beratung des Beratungs- und Informationszentrums Pflege (BIP) auch Demenzberatung, Pflegeberatung sowie Unterstützung bei der Alltagsbewältigung umfassen. Zudem sollen die Vermittlung pflegerischer Leistungen, Dienste wie Essen auf Rädern oder Fahrdienste für Menschen mit Behinderungen sowie kulturelle und freizeitliche Angebote bereitgestellt werden. Die Einrichtung erfolgt in Kooperation mit der Arbeiterwohlfahrt, Unterbezirk Münsterland-Recklinghausen, und dem Caritasverband Gladbeck. Das Personal für das Seniorenbüro wird aus den vorhandenen Ressourcen der beteiligten Kooperationspartner bereitgestellt.
Für die Einrichtung des Büros sind im städtischen Haushalt für das Jahr 2008 Mittel in Höhe von 25.000 Euro vorgesehen. Der Entwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss die Verwaltung mit der Errichtung des Seniorenbüros beauftragt.
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- 8Stromsperrungen in Privathaushalten hier: Verfahren bei der ELEZur Vorlage · 08/0444 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0444 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales dient der Information des Sozialausschusses über die Verfahrensabläufe bei Stromsperrungen in Privathaushalten durch die Emscher-Lippe-Energie (E.L.E.). Der Hintergrund der Vorlage ist ein Auftrag aus der Sitzung des Sozialausschusses vom 24. September 2008, wonach die Verwaltung Recherchen zum Prozess der Stromunterbrechung durch den Energieversorger durchzuführen hatte.
Der Inhalt der Vorlage umfasst die Korrespondenz zwischen der Verwaltung und der E.L.E. aus dem Oktober 2008 sowie eine grafische Darstellung des Verfahrensablaufs. In der Begründung führt die Verwaltung an, dass im Jahr 2007 in 846 Haushalten in Gladbeck Stromsperrungen vorgenommen werden mussten. Bezogen auf die damalige Anzahl von etwa 35.900 Haushalten entspricht dies einem Anteil von 2,35 %.
Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden für diesen Vorgang nicht ausgewiesen.
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- 9Einführung eines SozialticketsZur Vorlage · 08/0446 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0446 befasst sich mit der Einführung eines Sozialtickets für den öffentlichen Personennahverkehr in Gladbeck, das primär für Inhaber der Gladbeck Card vorgesehen ist. Die Verwaltung geht von einer potenziellen Nutzergruppe von etwa 8.500 Personen aus, wobei basierend auf Erfahrungswerten aus Dortmund mit einer tatsächlichen Anzahl von rund 2.500 Erwerbern gerechnet wird.
Ziel ist ein Rabatt von 15 % auf die Angebote des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR). Die Kalkulation führt verschiedene Szenarien für den Eigenanteil der Nutzer auf, beispielsweise bei einem Ticket 1000 Abo der Preisstufe A. Bei einem Eigenanteil von 15 € und einer Nutzerzahl von 2.500 Personen werden jährliche Kosten in Höhe von 769.800 € veranschlagt. Die Vorlage berücksichtigt zudem mögliche Mehreinnahmen für den VRR durch Neukunden sowie potenzielle Mindereinnahmen durch Abowechsel.
Es wird prognostiziert, dass die Gladbeck Card durch die Verknüpfung mit dem Sozialticket an Attraktivität gewinnen könnte. Ein dadurch möglicher Mitnahmeeffekt könnte zu einer verstärkten Nutzung kommunaler Einrichtungen führen, was weitere Einnahmeausfälle für den Haushalt der Stadt Gladbeck zur Folge haben könnte. Im Bereich der finanziellen Auswirkungen sind keine konkreten Beträge für Erträge, Aufwendungen oder Haushaltsmittel ausgewiesen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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- 10Haushalt 2009Zur Vorlage · 08/0477 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 08/0477 erläutert den Haushalt 2009 für den Geschäftsbereich des Amtes für Familie, Jugend und Soziales der Stadt Gladbeck. Die Budgetplanung folgt doppischen Grundsätzen und ist produktorientiert strukturiert. Von insgesamt 109 städtischen Produkten entfallen 21 auf diesen Bereich, wobei die Wohnraumüberwachung als neues Produkt in die Planung aufgenommen wurde.
Das prognostizierte Gesamtergebnis für das Jahr 2009 beläuft sich auf ein Defizit von 21.903.287 Euro. Dies entspricht einer Verringerung des Zuschusses um 6.648 Euro im Vergleich zum Vorjahr 2008. Der Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit weist ein Ergebnis von -21.252.077 Euro auf, was einer Veränderung von 0,64 Prozent entspricht. Die Teilfinanzpläne zeigen für das Jahr 2009 ein Ergebnis von -151.500 Euro aus.
Als wesentliche Ursachen für Abweichungen werden die Übernahme von Kindertageseinrichtungen sowie die Reduzierung von Transferaufwendungen im Bereich der Asylbewerberleistungen angeführt. Zudem sind einmalige Maßnahmen im Haushalt enthalten, wie etwa der Grunderwerb eines Stadtteilprojekts in Höhe von 250.000 Euro. Der Bericht der Verwaltung wird dem Sozialausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Ein entsprechender Beschluss wurde im Rahmen einer nicht-öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Rates gefasst.
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- 11Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 12Mitteilungen der Ausschussvorsitzenden
- 13Mitteilungen des Dezernenten