Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 5Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 615 Jahre Förderung von Solarkollektoren-Anlagen durch die Stadt GladbeckZur Vorlage · 11/0320 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0320 befasst sich mit der Beendigung der städtischen Solarkollektoren-Förderung in Gladbeck sowie der Neuausrichtung der bereitgestellten Mittel. Seit 1997 unterstützt die Stadt den Bau von Solaranlagen auf privaten Altbauten durch finanzielle Zuschüsse. Die Förderhöhe wurde im Laufe der Jahre von 300 DM pro Quadratmeter auf zuletzt 120 Euro pro Quadratmeter, begrenzt auf maximal 800 Euro, angepasst. Bis Ende 2010 wurden 2lag 216 Anlagen mit einer Gesamtsumme von rund 189.251 Euro gefördert.
Die Verwaltung schlägt vor, die Förderung zum 1. Oktober 2011 einzustellen und die bestehenden Förderrichtlinien aufzuheben. Bereits erteilte Förderbescheide behalten ihre Wirksamkeit und werden nach Abschluss der Anlagen nach den bisherigen Regelungen abgerechnet. Für bereits seit 2008 bewilligte Anträge wird ein Bedarf von etwa 7.500 Euro veranschlagt.
Der jährliche Haushaltsansatz in Höhe von 17.500 Euro soll für andere Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts umgewidmet werden. Ein Teil der Mittel soll zur Deckung der Kompensationskosten für die Stelle des Klimaschutzmanagers verwendet werden, wobei eine 95-prozentige Förderung durch den Projektträger Jülich für einen Zeitraum von drei Jahren vorliegt. Als alternative Finanzierungsmöglichkeit für Bürger wird auf die Bundesförderung durch die BAFA verwiesen. Eine Beratung über die konkrete Umsetzung der Maßnahmen für das Jahr 2012 ist für Ende 2011 vorgesehen.
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- 7Integriertes KlimaschutzkonzeptZur Vorlage · 11/0403 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0403 behandelt den Sachstand der Maßnahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts der Stadt Gladbeck für die Jahre 2011 und 2012. Im Bereich der kommunalen Gebäude ist ein Haushaltstitel von 100.000 Euro für Energiesparmaßnahmen vorgesehen, zudem wird ein Anteil von 30 Prozent Ökostrom in öffentlichen Gebäuden ausgewiesen. Für Schulprojekte zur Energieeinsparung ist eine Halteprämie in Höhe von 3 Prozent der Energiekosten bei Einhaltung der Verbrauchswerte vorgesehen; ein Neustart des Projekts ist nach Beratung im Umweltausschuss geplant.
Im Bereich der erneuerbaren Energien wird die Fortführung der Solarförderung sowie die Errichtung von Bürgersolaranlagen durch die SL Bürgerenergie Gladbeck thematisiert. Die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Klimaschutz erfolgt durch Bundesförderung mit einer Kostenübernahme von 95 Prozent für einen Zeitraum von drei Jahren. Während das interkommunale Projekt ÖKOPROFIT im Jahr 2011 endet, wird eine Fortführung für 2012 bei Verfügbarkeit von Landesmitteln angestrebt.
Die Verwaltung berichtet zudem über die Entwicklung der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“, bei der die Teilnehmerzahlen von 107 im Jahr 2008 auf 55 im Jahr 2010 gesunken sind. Im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur wurden Radwege und Schutzstreifen in der Horster Straße, der Frentroper Straße und der Schultenstraße angelegt; weitere Maßnahmen im fünften Bauabschnitt sind vorgesehen. Für das Jahr 2012 ist die Fortsetzung der Maßnahmen in den Bereichen Gebäude, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Mobilität geplant, ergänzt durch neue Projekte wie eine Bauberatung und ein Mietradsystem. Der Umweltausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen, den Handlungsrahmen 2012 beschließen und die Verwaltung mit der Vorlage eines Handlungsrahmens für 2013 beauftragen.
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- 8Änderung der FriedhofsatzungZur Vorlage · 11/0439 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0439 des Ingenieuramtes sieht eine Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Gladbeck vor. Die aktuelle Fassung der Satzung ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft, wobei die letzte Anpassung am 27. Januar 2010 erfolgte.
Grundlage für die Neufassung der Gestaltungsvorschriften ist ein Verwaltungsstreitverfahren vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. In diesem Verfahren wurde die Entfernung von Grabschmuck, wie etwa Engelsfiguren, Vasen und Gestecken aus Seidenblumen, rechtlich geprüft. Das Gericht stellte fest, dass ein generelles Verbot von figürlichen Dekorationen nicht gerechtfertigt ist, da nicht jede Figur eine verunstaltende Wirkung auf die Grabstätte hat. Gleichzeitig wurde festgehalten, dass die Stadtverwaltung berechtigt ist, differenzierte Gestaltungsmaßstäbe für unterschiedliche Friedhofsbereiche festzulegen.
Die Änderung der Satzung soll den Anforderungen des Gerichtsurteils sowie Anliegen aus der Bürgerschaft Rechnung tragen, die sich gegen die derzeitigen Einschränkungen bei der Verwendung von Grabschmuck, insbesondere bei Kunststoffmaterialien und figürlichen Dekorationen, gewendet haben. Durch die vorgeschlagene Änderungssatzung sollen die Gestaltungsvorschriften entsprechend angepasst werden. Die Verwaltung gibt an, dass durch die Umsetzung der Änderung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der beigefügten Änderungssatzung vor.
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- 9Entwässerungsgebührensätze 2012Zur Vorlage · 11/0417 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 11/0417 des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2012 vor. Die Gesamtaufwendungen der Einrichtung Stadtentwässerung steigen im Vergleich zum Vorjahr um 6,2 Prozent, was einem Betrag von 704.912 Euro entspricht. Wesentliche Kostenfaktoren sind erhöhte Umlage- und Beitragsverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft aufgrund des Umbaus des Emschersystems sowie eine gestiegene Abwasserabgabe. Zudem verzeichnet die Kalkulation Mehraufwendungen bei den kalkulatorischen Abschreibungen, der Verzinsung des Anlagekapitals sowie bei den Personalaufwendungen.
Trotz der Kostensteigerungen ist eine Erhöhung der Gebührentarife um 2,9 Prozent vorgesehen, da ein systembedingt erhöhter Gesamtwasserverbrauch die Aufwandssteigerungen teilweise kompensiert. Die Schmutzwassergebühr für allgemeine Tarifnehmer steigt von 2,00 Euro auf 2,04 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Die Niederschlagswassergebühr erhöht sich von 0,79 Euro auf 0,84 Euro pro Quadratmeter angeschlossener befestigter Grundstücksfläche. Für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen wird der Tarif von 71,59 Euro auf 72,15 Euro festgesetzt.
Die durchschnittliche jährliche Gebührenbelastung für einen vierköpfigen Haushalt in einem Einfamilienhaus steigt nach der Berechnung von 502,70 Euro auf 517,20 Euro. Im überregionalen Vergleich der Gebühren für Nordrhein-Westfalen liegt Gladbeck mit Platz 342 von 396 Gemeinden weiterhin unter dem Landesdurchschnitt von 683,27 Euro. Die Vorlage umfasst die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung 2012 sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung.
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Hauptdokument|20111031092411|20111031092416|20111031092420|20111031092425|20111031092429
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