Sitzung des Umweltausschusses
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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 5FSC Zertifizierung der städtischen WälderZur Vorlage · 11/0319 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 11/0319 des Ingenieuramtes befasst sich mit der FSC-Zertifizierung der städtischen Wälder in Gladbeck. Nachdem die Zertifizierung bereits im Rahmen der Sitzungen im Jahr 2010 beauftragt wurde, hat die städtische Waldbewirtschaftung das entsprechende Zertifikat erhalten. Das Zertifizierungsverfahren wurde durch die GFA Consulting Group aus Hamburg durchgeführt, wobei ein Voraudit im Januar 2011 und das Hauptauditverfahren im März 2011 stattfanden. Über den Verlauf des Verfahrens wird der Berichterstatter in der Sitzung des Umweltausschusses am 19. September 2011 informieren.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind für das einmalige Verfahren Gesamtkosten in Höhe von etwa 6.000 Euro veranschlagt, wobei eine abschließende Schlussrechnung zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vorlag. Für die Durchführung der jährlichen Überbaudits sind Kosten in Höhe von 2.400 Euro vorgesehen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die Kosten des ZBG sind in der genannten Summe nicht enthalten.
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- 615 Jahre Förderung von Solarkollektoren-Anlagen durch die Stadt GladbeckZur Vorlage · 11/0320 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 11/0320 befasst sich mit der Beendigung der städtischen Solarkollektoren-Förderung in Gladbeck sowie der Neuausrichtung der bereitgestellten Mittel. Seit 1997 unterstützt die Stadt den Bau von Solaranlagen auf privaten Altbauten durch finanzielle Zuschüsse. Die Förderhöhe wurde im Laufe der Jahre von 300 DM pro Quadratmeter auf zuletzt 120 Euro pro Quadratmeter, begrenzt auf maximal 800 Euro, angepasst. Bis Ende 2010 wurden 2lag 216 Anlagen mit einer Gesamtsumme von rund 189.251 Euro gefördert.
Die Verwaltung schlägt vor, die Förderung zum 1. Oktober 2011 einzustellen und die bestehenden Förderrichtlinien aufzuheben. Bereits erteilte Förderbescheide behalten ihre Wirksamkeit und werden nach Abschluss der Anlagen nach den bisherigen Regelungen abgerechnet. Für bereits seit 2008 bewilligte Anträge wird ein Bedarf von etwa 7.500 Euro veranschlagt.
Der jährliche Haushaltsansatz in Höhe von 17.500 Euro soll für andere Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzepts umgewidmet werden. Ein Teil der Mittel soll zur Deckung der Kompensationskosten für die Stelle des Klimaschutzmanagers verwendet werden, wobei eine 95-prozentige Förderung durch den Projektträger Jülich für einen Zeitraum von drei Jahren vorliegt. Als alternative Finanzierungsmöglichkeit für Bürger wird auf die Bundesförderung durch die BAFA verwiesen. Eine Beratung über die konkrete Umsetzung der Maßnahmen für das Jahr 2012 ist für Ende 2011 vorgesehen.
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- 7Luftreinhalteplan Ruhrgebiet-NordZur Vorlage · 11/0326 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 11/0326 befasst sich mit dem aktuellen Sachstand zur Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet-Nord. Nachdem bereits im Mai 2011 im Haupt- und Finanzausschuss beschlossen wurde, das gesamte Stadtgebiet Gladbeck sowie die Bundesstraße B 224 in die Umweltzone aufzunehmen und den Maßnahmenvorschlägen zuzustimmen, wurde zwischen dem 27. Juni und dem 26. Juli 2011 die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf durchgeführt. Der Teilplan lag hierfür bei den betroffenen Städten sowie der Bezirksregierung Münster aus und war zudem online einsehbar.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurde die Möglichkeit zur persönlichen Einsichtnahme in der Stadtverwaltung mehrfach genutzt. Einwendungen konnten bei der Bezirksregierung Münster erhoben werden. Die Stadtverwaltung hat gegenüber der Bezirksregierung Münster erneut Stellung bezogen und bekräftigt den Wunsch, das gesamte Stadtgebiet inklusive der B 224 in die übergeordnete Umweltzone einzubeziehen.
Nach der abschließenden Bewertung und Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wird die Bezirksregierung Münster den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilplan-Nord, veröffentlichen. Das Inkrafttreten des Gesamtplans ist für den 1. Oktober 2011 vorgesehen, während der Beginn der großen Umweltzone für den 1. Januar 2012 geplant ist. Für die vorliegende Vorlage sind keine finanziellen Auswirkungen verzeichnet.
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- 8Beschlusscontrolling 1. Halbjahr 2011Zur Vorlage · 11/0323 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 11/0323 des Bürgermeisterbüros dient der Information des Umweltausschusses über das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2011. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss die beigefügte Beschlussliste für den genannten Zeitraum zur Kenntnis nimmt.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass mit der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Es sind weder Erträge noch Aufwendungen in der Ergebnisrechnung oder Einzahlungen und Auszahlungen im investiven Finanzplan aufgeführt. Die Vorlage dient somit der rein administrativen Dokumentation der im ersten Halbjahr 2011 getroffenen Entscheidungen innerhalb des zuständigen Ausschusses.
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- 9Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 10Mitteilungen des Dezernenten