Sitzung des Umweltausschusses
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- 1Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen/BürgerZur Vorlage · 09/0417 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nummer 09/0417 des Bürgermeisterbüros der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger. Das Dokument ist als Vorlage für die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses vorgesehen, die am 23. November 2009 stattfinden soll.
Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf die formale Ankündigung des Gegenstands, der die Verpflichtung der sachkundigen Bürger betrifft. Eine weiterführende Begründung oder detaillierte inhaltliche Ausführungen zu den Einzelheiten der Verpflichtung sind in dem vorliegenden Dokument nicht enthalten. Die Vorlage dient als Grundlage für die anstehende Beratung im Ausschuss, wobei die Struktur der Vorlage die Vorbereitung eines Beschlusses in den entsprechenden Gremien vorsieht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 2Bestellung einer Schriftführerin und einer stellv. Schriftführerin für die Fertigung der Niederschrift über die Sitzungen des UmweltausschussesZur Vorlage · 09/0432 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0432 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Bestellung von Personal für die Protokollführung im Umweltausschuss. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist vorgeschrieben, dass über die Beschlüsse der Ausschüsse Niederschriften aufzunehmen sind. Diese Dokumente müssen vom Ausschussvorsitzenden sowie von einer vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin oder einem Schriftführer unterzeichnet werden.
Im Rahmen der Vorlage wird vorgeschlagen, eine Person als Schriftführerin und eine weitere Person als stellvertretende Schriftführerin für die Fertigung der Niederschriften über die Sitzungen des Umweltausschusses zu bestellen. Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Bestellung entstehen laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung oder den investiven Finanzplan der Stadt. Der Entwurf sieht die offizielle Bestellung der genannten Personen für die genannten Aufgabenbereiche vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 3Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 4Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 5Genehmigung der Tagesordnung
- 6Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Ausschusses am
- 7Energiebericht 2009Zur Vorlage · 09/0440 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0440 des Amtes für Immobilienwirtschaft legt die Einführung eines regelmäßigen schriftlichen Energieberichts für den Umweltausschuss fest. Während die zuständige Fachverwaltung die Ämter der Stadtverwaltung bereits seit zwei Jahrzehnten über die Entwicklung der Energieverbräuche in städtischen Gebäuden informiert, erfolgte eine Berichterstattung im Umweltausschuss bislang nur sporadisch in mündlicher Form.
Der neue schriftliche Bericht umfasst die Auswertung aktueller Verbräuche sowie eine objektbezogene Auflistung energetischer Maßnahmen, die in den letzten drei Jahren durchgeführt wurden oder sich derzeit in der Ausführung befinden. Zudem sieht das Dokument eine energetische Bewertung von Immobilien mit einer beheizten Nettogrundfläche von mehr als 1.000 Quadratmetern auf Basis der letzten drei Abrechnungsperioden vor. Ein weiterer Bestandteil des Berichts ist die Konkretisierung von Zielen und Maßnahmen im Rahmen des Energiemanagements.
Mit dem Beschlussentwurf wird die Verwaltung beauftragt, ab dem Jahr 2010 jährlich nach Auswertung einer Abrechnungsperiode zu berichten. Die Berichterstattung soll jeweils in der ersten Sitzung des Umweltausschusses nach den Sommerferien erfolgen. Finanzielle Auswirkungen durch diese Maßnahme werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 8Klimaschutz in der Stadt GladbeckZur Vorlage · 09/0414 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0414 des Bürgermeisterbüros informiert den Umweltausschuss über den aktuellen Stand der Klimaschutzaktivitäten in Gladbeck. Als Grundlage dient ein bereits bestehendes, kommunales Energiemanagement für städtische Gebäude, das seit 1978 durchgeführt wird und zu Einsparungen bei CO2-Emissionen sowie Energiekosten geführt hat.
Die Verwaltung hat ein Handlungskonzept erstellt, das in sechs Bereiche unterteilt ist: Entwicklungsplanung und Raumordnung, kommunale Gebäude und Anlagen, Versorgung und Entsorgung, Mobilität, interne Organisation sowie Sonstiges. Dieses Konzept dient als Zwischenbericht und umfasst Erläuterungen zu den Maßnahmen, die zuständigen Fachbereiche sowie die jeweiligen Ziele.
Zur Erweiterung der Planungsgrundlage wurde die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes durch ein externes Gutachterbüro beauftragt. Die Umsetzung wird durch einen Bundeszuschuss in Höhe von 80 Prozent gefördert, wobei die Förderzusage des Projektträgers Jülich bereits vorliegt. Im Zentrum der Arbeiten stehen die Ermittlung einer gesamtstädtischen CO2-Bilanz, die Identifizierung von Minderungspotenzialen in verschiedenen Sektoren sowie die Erarbeitung eines Maßnahmenkatalogs unter Einbeziehung externer Akteure aus Industrie, Gewerbe, privaten Haushalten und der Energieversorgung. Ziel ist die Untersuchung der Umsetzbarkeit weiterer Maßnahmen, etwa in den Bereichen Gebäudesanierung, Effizienzsteigerung von Heizungsanlagen, Nutzung regenerativer Energien und Optimierung des Verkehrssektors. Die Arbeiten am Gutachten sind bereits angelaufen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 9Entwässerungsgebührensätze 2010Zur Vorlage · 09/0434 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2010 vor. Der Gebührenbedarf der Einrichtung Stadtentwässerung ist im Vergleich zum Vorjahr um 428.065 € gestiegen. Wesentliche Gründe hierfür sind ein Anstieg der Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft um 302.400 €, höhere Aufwendungen für den Betrieb der Kläranlagen sowie ein Zuwachs bei den kalkulatorischen Abschreibungen um 125.471 €.
Trotz des gestiegenen Bedarfs wird eine moderate Anpassung der Tarifsätze vorgeschlagen. Ein Sondereffekt bei der Wassermenge, der sich aus geänderten Abrechnungszeiträumen ergibt, wirkt der Kostensteigerung entgegen. Ohne diesen Effekt wäre eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 6 Cent pro Kubikmeter notwendig gewesen.
Die vorgeschlagenen neuen Sätze für allgemeine Tarifnehmer belaufen sich ab dem 1. Januar 2010 auf 1,81 € pro Kubikmeter Schmutzwasser und 0,76 € pro Quadratmeter Niederschlagswasser. Für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen soll der Satz auf 69,40 € festgesetzt werden. Durch diese Anpassung steigt die jährliche Belastung für eine Musterfamilie von 454,90 € auf 460,80 €. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gebührenbelastung in Gladbeck im Vergleich zum Landesdurchschnitt sowie zu anderen kreisangehörigen Gemeinden weiterhin die niedrigste im Kreisgebiet darstellt. Der Entwurf sieht die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung vor.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Hauptdokument|20091105104639|20091105104926|20091105105003|20091105105123
- 10Änderung der FriedhofssatzungZur Vorlage · 09/0439 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Friedhofssatzung vorgelegt, um die städtischen Regelungen an die Vorgaben der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der geänderten Gewerbeordnung anzupassen. Hintergrund der Anpassung ist die rechtliche Unterscheidung zwischen Gewerbetreibenden mit einer Niederlassung im Inland und solchen, die aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) nur vorübergehend in Deutschland tätig werden.
Die vorgeschlagene Änderung der Satzung umfasst wesentliche Anpassungen der Paragrafen 6 und 7. In Paragraph 6 wird das Verbot gewerblicher Tätigkeiten präzisiert. Neben dem Verbot des Warenverkaufs wird nun auch das Anbieten von Dienstleistungen untersagt. Zudem wird das Verbot der gewerblichen Erstellung und Verwertung von Aufnahmen um Film-, Ton- und Videoaufnahmen erweitert, während private Aufnahmen weiterhin zulässig bleiben.
In Paragraph 7 wird die Genehmigungspflicht für Gewerbetreibende mit einer Niederlassung in der Bundesrepublik beibehalten. Für Dienstleister aus dem EU- und EWR-Raum, die nur vorübergehend tätig sind, wird hingegen eine Anzeigepflicht eingeführt. Diese müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Friedhofsverwaltung anzeigen und für ihre Mitarbeiter Erlaubnisscheine beantragen, die dem Personal auf Verlangen vorzuweisen sind. Die Regelungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bleiben bestehen. Mit der Umsetzung der Änderung ist eine Mitteilung an das zuständige Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen verbunden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 11Beschlusscontrolling Beschlussliste 1. Halbjahr 2009Zur Vorlage · 09/0285 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0285 des Bürgermeisterbüros dient der Vorlage der Beschlussliste für das erste Halbjahr 2009 im Umweltausschuss. Mit diesem Dokument wird die Dokumentation der im betreffenden Zeitraum getroffenen Entscheidungen zur Kenntnis gebracht.
Aus den Inhalten der Vorlage geht hervor, dass die entsprechende Liste als Anlage zum Dokument beigefügt ist. Es sind keine finanziellen Auswirkungen durch die Vorlage zu verzeichnen, sodass weder Erträge noch Aufwendungen in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan entstehen. Es stehen hierfür keine Haushaltsmittel zur Verfügung, da die Vorlage rein informativen Charakter im Rahmen des Beschlusscontrollings hat. Der Entwurf zur Beschlussfassung wurde im Auftrag des Ersten Beigeordneten erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 12Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 13Mitteilungen des Dezernenten