Sitzung des Integrationsrates
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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Integrationsrates
- 4Martin-Luther-Forum RuhrZur Vorlage · 11/0157 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0157 des Amts für Integration und Sport sieht vor, dass ein Vertreter des Martin-Luther-Forums Ruhr in der Sitzung des Integrationsrates am 6. April 2011 begrüßt wird. Ziel ist eine kurze Vorstellung der Einrichtung und ihrer Tätigkeiten. Im Anschluss an die Sitzung ist eine Besichtigung der Ausstellung vorgesehen.
Das Martin-Luther-Forum Ruhr ist in den ehemaligen Gemeinderäumen der evangelischen Markuskirche in Gladbeck-Ost untergebracht. Die Räumlichkeiten umfassen einen großen sowie einen kleinen Saal sowie eine Ausstellungsfläche von über 200 Quadratmetern. Das Forum versteht sich als Kulturzentrum, das sich mit dem kulturellen Erbe der Reformation sowie Themen wie deutscher Geschichte, Sprachentwicklung, religiösem Dialog, politischer und Wirtschaftsethik sowie Pädagogik befasst. Das Programm umfasst Symposien, Talkrunden, Vorträge, Seminare, Konzerte und künstlerische Darbietungen. Ergänzt wird das Angebot durch eine Dauerausstellung zum Thema „Reformation und Ruhrgebiet“ sowie wechselnde thematische Ausstellungen.
Der Betrieb des Forums basiert auf dem Engagement von etwa 160 ehrenamtlichen Mitarbeitern. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich über Spenden, Sponsorengelder und Fördermittel. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.
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- 5Förderanträge zur Bezuschussung von Projekten und Veranstaltungen in der Migrations- und Integrationsarbeit in Gladbeck MittelbewilligungZur Vorlage · 11/0158 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 11/0158 des Amts für Integration und Sport befasst sich mit der Bewilligung von Fördermitteln für Projekte und Veranstaltungen im Bereich der Migrations- und Integrationsarbeit in Gladbeck. Grundlage für die Mittelvergabe sind die entsprechenden Richtlinien des Integrationsrates, für die im Jahr 2011 ein Gesamtbudget von 15.000 Euro zur Verfügung steht.
Die Verwaltung legt eine Liste von Förderanträgen vor, die bis zum Stichtag 31. Januar 2011 eingegangen sind. Im Beschlussentwurf wird die Gewährung von Zuschüssen für verschiedene Projekte vorgesehen. Zu den bewilligten Vorhaben gehören unter anderem eine Lesung des Alevitischen Kulturvereins Gladbeck, ein Kabarettprojekt, sowie kulturelle Angebote wie klassische türkische Musik, ein zweisprachiges Theater und ein Schattenspieltheater. Zudem werden Projekte zur Förderung von Kindern im Vorschulbereich, Computerkurse für Frauen mit Migrationshintergrund, interkulturelles Theater, ein Musical sowie ein Mentoring-Projekt sowie Sportkurse und ein Kinderfest unterstützt. Auch die Elternbildung im Kindergartenalter sowie ein Musikprojekt einer Gesamtschule sind Teil der beabsichtigten Förderung.
Gleichzeitig informiert die Vorlage über Anträge, die nicht förderfähig sind. Dies betrifft den Türkisch-Islamischen Kulturverein Gladbeck e. V., da dieser nicht als Träger von Integrationskursen fungiert, sowie den Sozialdienst katholischer Frauen Gladbeck e. V., da die Förderkriterien nicht erfüllt waren. Ein Antrag einer Einzelperson wurde abgelehnt, da Kooperationsprojekte mit politischen Parteien nicht förderfähig sind.
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Hauptdokument|20110330155253|20110330155326|20110330155330|20110330155439|20110330155442|20110330155445|20110330155448|20110330155451|20110330155455|20110330155459|20110330155503|20110330155257|20110330155507|20110330155511|20110330155300|20110330155304|20110330155308|20110330155312|20110330155316|20110330155320|20110330155323
- 6Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates als beratende Mitglieder in die Fachausschüsse des Rates der Stadt GladbeckZur Vorlage · 11/0159 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 11/0159 des Amts für Integration und Sport regelt die Entsendung von Mitgliedern des Integrationsrates in die Fachausschüsse des Rates der Stadt Gladbeck. Grundlage hierfür ist eine Änderung der Hauptsatzung, die durch den Rat am 10. Februar 2011 beschlossen wurde. Gemäß der ergänzten Bestimmung in § 17 a Absatz 6 der Hauptsatzung können direkt gewählte Migrantenvertreter in die Sitzungen der Fachausschüsse entsandt werden. In Angelegenheiten, welche die besonderen Interessen ausländischer Bürger berühren, wird diesen Vertretern eine beratende Stimme eingeräumt.
Diese Entsendungsberechtigung gilt für alle Fachausschüsse des Rates, mit Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses, des Rechnungsprüfungsausschusses sowie des Wirtschaftsförderungs- und Gründstücksausschusses. Die Vorlage sieht vor, für acht spezifische Ausschüsse jeweils ein beratendes Mitglied und ein stellvertretendes beratendes Mitglied zu benennen. Hierzu zählen unter anderem die Ausschüsse für integrierte Innenstadtentwicklung, Soziales, Gesundheit und Senioren, Umwelt, Jugendhilfe, Kultur, Schule, Sport sowie Stadtplanung und Bau.
Sollten für bestimmte Ausschüsse mehrere Bewerber aus dem Integrationsrat zur Verfügung stehen, ist ein Wahlverfahren gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Von den gewählten Vertretern wird eine regelmäßige Teilnahme an den Sitzungen sowie die Berichterstattung an den Integrationsrat über relevante Beratungen erwartet. Die benannten Mitglieder werden in die entsprechenden Verteiler aufgenommen, um die Sitzungsunterlagen vorab zu erhalten.
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- 7Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat
- 8Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
- 9Mitteilungen der Verwaltung