Im Rahmen der Vorlage 10/0032 des Organisations- und Personalamtes zur Sitzung des Wahlausschusses am 7. Januar 2010 wird über die Zulassung der Wahlvorschläge für die anstehende Wahl des Integrationsrates entschieden. Die rechtliche Grundlage bildet die IntegrationsratsWahlordnung der Stadt Gladbeck sowie die Kommunalwahlordnung.
Insgesamt wurden acht Wahlvorschläge eingereicht. Nach der Prüfung durch die zuständige Stelle wurde festgestellt, dass sieben dieser Vorschläge fristgerecht und formgerecht eingereicht wurden. Dies umfasst die Listenwahlvorschläge der Türkischen-Integrations-Liste, Sozial-Gerecht-Gemeinsam (SGG), LINKE internationale Liste, Halk Listesi sowie der Braucker-Integrationsbrücke (BIB) und zwei Einzelbewerber.
Der Wahlvorschlag „Birlik Listesi“ erfüllt die formalen Anforderungen nicht. Zwar wurde der Vorschlag am 30. Dezember 2009 beim Wahlbüro eingereicht, die erforderlichen Unterstützungsunterschriften wurden jedoch nicht innerhalb der Ausschlussfrist bis zum 4. Januar 2010 eingereicht. Die am 5. Januar 2010 nachgereichten Unterschriften konnten nicht berücksichtigt werden.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht daher vor, die sieben ordnungsgemäßen Wahlvorschläge zur Wahl am 7. Februar 2010 zuzulassen und den Wahlvorschlag „Birlik Listesi“ zurückzuweisen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Entscheidung ergeben sich nicht.