Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0452 des Zentralen Betriebshofs sieht für das Jahr 2007 eine Senkung der Friedhofsgebühren vor. Der Gebührenbedarf für das Bestattungswesen wird auf 1.537.352,00 € festgesetzt, was einem Rückgang von etwa 4,7 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. In der Folge können mit Ausnahme der Tarife für Leichenzellen und Feierräume alle übrigen Benutzungsgebühren reduziert werden.
Als Ursachen für den verminderten Bedarf werden der Abschluss größerer Sanierungsmaßnahmen, wie etwa am Dach der Trauerhalle Rentfort, sowie der Wegfall von Kostenunterdeckungen aus vergangenen Jahren angeführt. Eine Inanspruchnahme der Gebührenausgleichsrücklage ist nicht erforderlich; der Bestand soll zur Stabilisierung bei künftigen Kostensteigerungen unangetastet bleiben. Die Prognose der Nutzungszahlen für die Friedhöfe wird als weitgehend stabil eingestuft.
Im Bereich der Grabmale wird für eine Übergangszeit Anfang 2007 sowohl der bisherige Bestand als auch ein neu ausgeschriebener Typ zur Verfügung stehen. Ein überörtlicher Vergleich zeigt, dass die Gebühren in Gladbeck für verschiedene Bestattungsarten unter dem Durchschnitt nordrhein-westfälischer Städte liegen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die Gebührenbedarfsberechnung 2007 zur Kenntnis nimmt und die beigefügte Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschließt.