Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Schule und Sport sieht eine Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Entgelten für den Besuch der Musikschule vor. Ziel der Anpassung ist es, die Entgelte den steigenden Aufwendungen und Kosten anzupassen und dem Zuwachs des Zuschussbedarfs der Musikschule entgegenzuwirken.
Die Verwaltung schlägt vor, die Tarife zum 1. Januar 2005 um durchschnittlich 1,3 % zu erhöhen. Durch diese Anpassung der Entgeltsätze werden jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa 5.000 Euro erwartet.
Zudem sollen die Angebote Klassenmusizieren mit Bläsern sowie Klassenmusizieren mit Streichern dauerhaft in die Entgeltordnung aufgenommen werden. Diese Unterrichtseinheiten wurden zuvor im Rahmen von Kooperationsprojekten mit der Ingeborg-Drewitz-Geschule und dem Heisenberg-Gymnasium erprobt. Die Entgelte für diese neuen Bestandteile der Entgeltordnung sollen, um sie an das Schuljahr der allgemeinbildenden Schulen auszurichten, zum 1. August 2005 angepasst werden.
Der Entwurf sieht vor, die als Anlage zur Vorlage beigefügte Ordnung zur Änderung der Entgeltordnung vom 12. Dezember 1997 zu beschließen.