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Beschlussvorlage

Ergänzungskräfte in Kindertagesstätten

09/0254 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0254 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Qualifizierung von Ergänzungskräften in Kindertageseinrichtungen. Hintergrund der Vorlage ist die Veränderung der Gruppenstrukturen infolge des Kinderbildungsgesetzes. Durch die Anpassung der Gruppentypen, die eine stärkere Betonung des Bildungsauftrags vorsehen, verändern sich die Anforderungen an das Qualifikationsprofil des Personals.

Mit der Einführung der neuen Gruppenformen I und II, die Kinder im Alter von zwei Jahren bis zum Schuleintritt sowie Kinder unter drei Jahren umfassen, verringert sich die Anzahl der Beschäftigungsmöglichkeiten für Kinderpfleger und andere Ergänzungskräfte. Bis zum 31. Juli 2011 laufen die bisherigen Beschäftigungsmöglichkeiten in diesen Gruppenformen aus. Eine Weiterbeschäftigung in diesen Bereichen setzt voraus, dass die Beschäftigten bis zu diesem Zeitpunkt mit einer Weiterqualifizierung zur sozialpädagogischen Fachkraft begonnen haben.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass nebenberufliche Qualifizierungen zur Erzieherin oder zum Erzieher derzeit nur über das Berufskolleg in Recklinghausen möglich sind. Der zeitliche Aufwand für diese Ausbildung beträgt je nach Modell zweieinhalb bis drei Jahre. Aktuell beschäftigt die Stadt Gladbeck neun Kinderpflegerinnen, die für eine solche Weiterqualifizierung in Betracht kommen, wobei sich bislang eine Mitarbeiterin für den Beginn der Qualifizierung entschieden hat. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Zwischenbericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 200 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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