Errichtung von Windkraftanlagen auf der Halde in Gelsenkirchen-Scholven Vortrag des Windkraftbetreibers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0097 des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit der geplanten Errichtung von zwei Windkraftanlagen auf der Halde in Gelsenkirchen-Scholven. Das Vorhaben wird im Rahmen eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz durchgeführt. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Gelsenkirchen.
Obwohl für die Stadt Gladbeck keine formale Beteiligung an diesem Verfahren rechtlich vorgeschrieben ist, beabsichtigt die Stadt Gelsenkirchen, der Gladbecker Verwaltung die Ausfertigung der Antragsunterlagen vorzulegen. Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sind unter anderem die Prüfung von Gutachten zum Schattenwurf sowie zum Lärmschutz.
Um die Transparenz des Verfahrens für die Stadt Gladbeck zu gewährleisten, ist im Stadtplanungs- und Bauausschuss ein mündlicher Vortrag durch Vertreter des Windkraftbetreibers vorgesehen, in dem das Projekt vorgestellt wird. Der Entwurf sieht vor, dass der Ausschuss den Vortrag zur Kenntnis nimmt. Es entstehen durch das Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Gladbeck.
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