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Beschlussvorlage

Gesetz zur Regelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende hier: Inhalt des Gesetzentwurfs / Verfahrensstand

09/0095

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 09/0095 befasst sich mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Ziel der Vorlage ist die rechtliche Umgestaltung der Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen. Dabei sollen die bestehenden Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) in Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) als Anstalten des öffentlichen Rechts überführt werden.

Hinsichtlich der Finanzierung sieht der Entwurf vor, dass der Bund 87,4 Prozent der Verwaltungskosten der ZAG übernimmt, während der kommunale Anteil bei 12,6 Prozent liegt. Die ZAG sollen über eigene Haushalte und Personal verfügen, wobei bestehende Mitarbeitende zunächst für eine Dauer von fünf Jahren abgeordnet werden. Die Trägerschaft sowie die Finanzierung der Leistungen bleiben unverändert. Zudem wird die Zulassung bisheriger kommunaler Träger über den 31. Dezember 2010 hinaus verlängert. Das Gesetz soll in der laufenden Legislaturperiode verkündet werden, um zum 1. Januar 2011 in Kraft zu treten.

Zusätzlich wird die Notwendigkeit betont, kurzfristig Klarheit über die dauerhaften Strukturen der Jobcenter und die Zukunft der Optionskommunen zu schaffen. Dies dient der Sicherstellung einer nahtlosen Fortführung der Zusammenarbeit sowie eines reibungslosen Übergangs bis zum Ende des Jahres 2010 gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Eine Einbeziehung der Kommunen in den Reformprozess ist vorgesehen, um die Qualität der Betreuung und Vermittlung zu erhalten. Der Entwurf sieht vor, dass der Sozialausschuss den Bericht zum Gesetzesentwurf sowie den aktuellen Verfahrensstand zur Kenntnis nimmt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht verzeichnet.

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