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Beschlussvorlage

U-Untersuchungsteilnahmeverordnung des Landes NRW

09/0121 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0121 des Amtes für Familie, Jugend und Soziales dient der Information des Jugendhilfeausschusses über die Umsetzung der U-Untersuchungsteilnahmeverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel der Verordnung ist es, die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder im Alter von sechs Monaten bis zu fünfundfünfhalb Jahren zu fördern, um gesundheitliche Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu identifizieren.

Durch die Einführung einer Meldepflicht für Kinderärzte in Nordrhein-Westfalen wurde ein Datenaustausch ermöglicht, der es den Gesundheits- und Jugendbehörden erlaubt, die Teilnahme an den Untersuchungen zu überprüfen. Eltern, die die regelmäßigen Untersuchungen nicht wahrnehmen lassen, sollen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gemeldet werden, um notwendige Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls einleiten zu können. Die Verwaltung verweist dabei auf die Entwicklungen der Arbeitsgruppe des Landesjugendamtes Westfalen, welche Verfahrensstandards für die Umsetzung in den Kommunen sowie für den Aufbau eines Berichtswesens erarbeitet hat.

Für die Umsetzung der Maßnahmen sind jährliche Aufwendungen in Höhe von 35.000 Euro in der Ergebnisrechnung vorgesehen, wovon 32.500 Euro auf den Personalaufwand und 2.500 Euro auf Sach- und Dienstleistungen entfallen. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Der Entwurf sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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