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Beschlussvorlage

Finanzierungs- und Kostenstruktur der Kindertagesstätten in Gladbeck a) Situationsbericht

08/0025 Jugendhilfeausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0025 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Anpassung der Finanzierungs- und Kostenstrukturen der Kindertagesstätten in Gladbeck infolge des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), welches zum 1. August 2008 in Kraft tritt. Das Gesetz löst die bisherige Regelung über Tageseinrichtungen für Kinder ab und führt neue Gruppenformen sowie veränderte Betreuungszeiten ein.

Zukünftig sind drei Gruppenformen vorgesehen: Die erste Form umfasst 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung, die zweite Form richtet sich an 10 Kinder unter drei Jahren, und die dritte Form umfasst 25 Kinder ab drei Jahren. Die wöchentliche Betreuungszeit wird in Varianten von 25, 35 oder 45 Stunden angeboten. Die Finanzierung der Personal- und Sachkosten erfolgt künftig auf Basis von Kindpauschalen, die nach Gruppenform, Altersgruppe und Betreuungsdauer gestaffelt sind.

Im Bereich der Finanzierungsanteile verringert sich der Eigenanteil kirchlicher Träger von 20 auf 12 Prozent. Die kommunalen Anteile bleiben bei 21 Prozent stabil. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die landesweit angestrebte Refinanzierungsquote durch Elternbeiträge von 19 Prozent in Gladbeck mit etwa 14 Prozent nicht erreicht wird. Die Einrichtungsträger erarbeiten derzeit Vorschläge für die neuen Angebotsformen, wobei die verbindliche Festlegung der Betreuungszeiten durch das Amt für Familie, Jugend und Soziales erfolgt. Der Jugendhilfeausschuss soll den Bericht zur Kenntnis nehmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 203 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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