Anregung gem. § 24 GO NRW; hier: Antrag von Herrn Adolf Raible - Verlagerung des Wochenmarktes vom Marktplatz in die Horster Straße -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0428 behandelt eine Anregung gemäß § 24 GO NRW zur Verlagerung des Wochenmarktes vom Marktplatz in die Horster Straße. Ein Antragsteller empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat einer auf zwölf Monate befristeten Testphase für diese Verlagerung zuzustimmen. Zudem wird vorgeschlagen, während dieses Testzeitraums keine zusätzliche Parkplatzausweitung auf dem Marktplatz zuzulassen.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Thematik der Teilverlagerung der Marktstände in die südliche Fußgängerzone sowie die Schaffung zusätzlicher Parkflächen bereits mehrfach in politischen Gremien erörtert wurde. Während der Haupt- und Finanzausschuss im Oktober 2007 die Konzentration des Marktes auf dem Marktplatz unterstützte, gab es infolge der Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts neue Initiativen von Kaufleuten und Markthändlern. Der Rat bekräftigte im September 2008 zunächst die Beibehaltung des Marktes auf dem Marktplatz.
Im Rahmen des „Runden Tisches Horster Straße“ äußerten Vertreter der Markthändler und Innenstadtkaufleute die Auffassung, dass eine Verlagerung die Attraktivität der Ladenlokale und des Marktes steigern würde. Die Verwaltung empfiehlt daher, dem Antrag zuzustimmen. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Antrag zustimmt und dem Rat die befristete Verlagerung sowie das Verbot einer Parkplatzausweitung empfiehlt. Finanzielle Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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