Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0423 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Kenntnisnahme einer neuen Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung durch den Rat. Der Bürgermeister hat diese Dienstanweisung auf Grundlage von § 31 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erlassen, um eine ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben innerhalb der Finanzbuchhaltung sicherzustellen.
Der Entwurf der Dienstanweisung wurde in Anlehnung an eine Muster-Dienstanweisung entwickelt, die vom Fachverband der Kommunalkassenverwalter in Zusammenarbeit mit der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) und der Vereinigung der Rechnungsprüfungsämter (VERPA) veröffentlicht wurde. Vor der Vorlage im Rat erfolgte zudem eine Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt. Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 der GemHVO ist die Information des Rates über diesen Erlass vorgesehen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Dienstanweisung zur Kenntnis nimmt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 80810100425
- Anlage 1 als DOC öffnen ↗ 20081016091346
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Vorlage des Entwurfs der Haushatlssatzung 2009 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW 06.10.2008
- Jahresabschluss 2007 13.10.2008
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben - Liste 7 - gem. §§ 82 und 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2007 13.10.2008
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2008 13.10.2008
- Entwässerungsgebührensätze 2009 16.10.2008
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der SPD-Ratsfraktion - Novellierung des Sparkassengesetzes - 16.10.2008