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Beschlussvorlage

Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung

08/0423 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 08/0423 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Kenntnisnahme einer neuen Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung durch den Rat. Der Bürgermeister hat diese Dienstanweisung auf Grundlage von § 31 Abs. 1 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) erlassen, um eine ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben innerhalb der Finanzbuchhaltung sicherzustellen.

Der Entwurf der Dienstanweisung wurde in Anlehnung an eine Muster-Dienstanweisung entwickelt, die vom Fachverband der Kommunalkassenverwalter in Zusammenarbeit mit der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) und der Vereinigung der Rechnungsprüfungsämter (VERPA) veröffentlicht wurde. Vor der Vorlage im Rat erfolgte zudem eine Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsamt. Gemäß § 31 Abs. 1 Satz 3 der GemHVO ist die Information des Rates über diesen Erlass vorgesehen. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Dienstanweisung zur Kenntnis nimmt.

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