Anregung gem. § 24 GO NRW Antrag der Partei DIE LINKE.Stadtverband Gladbeck - Erweiterung des Ermäßigungsbereichs der Gladbeck-Card um das Kommunale Kino -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Partei DIE LINKE. Stadtverband Gladbeck hat im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 GO NRW vorgeschlagen, den Ermäßigungsbereich der Gladbeck-Card auf das Kommunale Kino auszuweiten. Der Antrag sieht vor, die Eintrittspreise für Inhaber der Gladbeck-Card auf bestimmte Sätze für Erwachsene, 4er-Karten sowie das Kinderkino anzupassen.
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag Stellung und verweist auf einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 4. Februar 2008. In diesem Beschluss wurde eine Erweiterung des Berechtigtenkreises sowie die Erhöhung des Ermäßigungssatzes auf 75 Prozent festgelegt, was von den zuständigen Fachbereichen bereits in den jeweiligen Entgeltordnungen umgesetzt wird.
Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 2. Juni 2008 eine Änderung empfohlen, die eine Anwendung der Gladbeck-Card auf das Kommunale Kino vorsieht. Nach den vorliegenden Informationen der Verwaltung würden die Preise für Inhaber der Gladcard künftig bei 1,10 Euro pro Spielfilm und 3,75 Euro pro 4er-Karte liegen. Diese Regelung orientiert sich an dem bereits gefassten Grundbeschluss und bietet laut Verwaltung eine höhere Vergünstigung als der ursprüngliche Vorschlag der Antragstellerin. Die Änderung der Entgeltordnung soll zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Der Rat wird am 19. Juni 2008 über die Empfehlung des Kulturausschusses entscheiden. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.
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