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Beschlussvorlage

Sozialmedizinische Nachsorge nach § 43 Abs. 2 SGB V; hier: Vorstellung des Konzeptes des Caritasverbandes 'Sozialmedizinische Nachsorge' durch den Caritasverband

07/0169

✦ KI-Zusammenfassung

Der Caritasverband stellt dem Sozialausschuss ein Konzept für die sozialmedizinische Nachsorge vor. Das Projekt zielt darauf ab, Familien von Kindern und Jugendlichen mit chronischen, onkologischen oder schweren Erkrankungen sowie Behinderungen beim Übergang von der stationären Versorgung in den häuslichen Alltag zu unterstützen.

Der Nachsorgeprozess beginnt mit der Kontaktaufnahme unmittelbar nach der Diagnose im Krankenhaus, um eine Krisenintervention zu ermöglichen. In der darauffolgenden Phase der Entlassungsvorbereitung werden der Bedarf an ergänzenden Hilfen wie ambulanter Pflege, Frühförderung oder Therapie ermittelt und die Organisation dieser Leistungen koordiniert. Nach der Entlassung liegt der Schwerpunkt auf der psychosozialen Begleitung sowie der Unterstützung bei sozialrechtlichen Fragen. Der Prozess endet mit einer Überprüfung der familiären Stabilität nach drei oder sechs Monaten.

Das interdisziplinäre Team besteht aus Fachkräften des Caritasverbandes sowie medizinischem Personal der Kinderklinik des Marienhospitals Bottrop. Die Arbeit findet in den Büroräumen des Gertrud-Luckner-Hauses, in der Kinderklinik sowie im häuslichen Umfeld der Familien statt. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt durch die jeweiligen Krankenkassen gemäß § 43 Abs. 2 SGB V. Für die Stadt Gladbeck entstehen durch das Projekt keine finanziellen Auswirkungen. Der Sozialausschuss nimmt das Konzept zur Kenntnis.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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