Vereinbarungen des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe und den freien Trägern der Jugendhilfe zum § 8 a Abs. 2 SGB VIII (Kindeswohlgefährdung)
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Familie, Jugend und Soziales legt dem Jugendhilfeausschuss eine Beschlussvorlage zur Regelung von Vereinbarungen zwischen dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe und den freien Trägern der Jugendhilfe vor. Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe des § 8 a Abs. 2 SGB VIII zum Thema Kindeswohlgefährdung. Die vorliegende Vereinbarung wurde in Arbeitsgemeinschaften mit den Wohlfahrtsverbänden sowie in Fachgremien abgestimmt und basiert auf den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Spitzenverbände aus dem Jahr 2007.
Die Umsetzung der Vereinbarungen ist in drei Phasen unterteilt. In der ersten Phase sollen im August 2007 Verträge mit verschiedenen freien Trägern der Jugendhilfe abgeschlossen werden, darunter die AWO, der BDKJ, die Lebenshilfe, der Caritasverband, die Falken, die Frauenberatungsstelle, das Diakonische Werk, der Deutsche Kinderschutzbund sowie weitere kirchliche und kulturelle Institutionen.
Die zweite Phase sieht den Abschluss von Vereinbarungen mit allen Gladbecker Schulen und den Trägern der Offenen Ganztagsschulen vor. Hierzu ist gemeinsam mit dem Amt für Schule und Sport eine Informationsveranstaltung für Schulleitungen und OGS-Träger geplant. In der dritten Phase sollen im ersten Halbjahr 2008 Akteure aus dem Gesundheitswesen, wie das Kreisgesundheitsamt, Kinderärzte, Hebammen und das Barbara Hospital, über die abgestimmten Handlungsschritte informiert und in entsprechende Vereinbarungen einbezogen werden. Durch die Umsetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Der Beschluss umfasst zudem die Organisation einer gemeinsamen Pressekonferenz zur Unterzeichnung der Vereinbarungen.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Jugendhilfeausschuss
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