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Beschlussvorlage

Interkommunale Kooperation in der Gewerbeflächenvermarktung

07/0422

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, der „Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit zur Vermittlung standortsuchender Unternehmen“ beizutreten. Diese Kooperation besteht bereits zwischen den Städten Essen, Gelsenkirchen und Bottrop, wobei die Stadt Herne ebenfalls die Voraussetzungen für einen Beitritt geschaffen hat. Ziel der Vereinbarung ist es, die Zusammenarbeit bei der Gewerbeflächenvermarktung im Bereich des Oberzentrums Essen zu intensivieren. Unternehmen, deren Anforderungen in der eigenen Kommune nicht erfüllt werden können, sollen gezielt an Partnerkommunitäten mit passenden Flächenangeboten vermittelt werden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung ist ein Kompensationsverfahren bezüglich der Gewerbesteuer. Um die Akquisitionsbemühungen der abgebenden Kommune zu honorieren, sieht das Modell vor, dass die Gemeinde, in der die Neuansiedlung letztlich erfolgt, 50 % der in den ersten fünf Jahren anfallenden Gewerbesteuer an die abgebende Stadt weiterleitet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die konkreten finanziellen Auswirkungen dieser Regelung zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bewertet werden können. Zudem sollen Ausgleichszahlungen aus Gründen des Steuergeheimnisses erst nach einer gewissen Anzahl an Fällen erfolgen.

Durch den Beitritt erhält die Stadt Gladbeck die Möglichkeit, an Standortanfragen der Wirtschaftsvermarktung in Essen zu partizipieren. Die Kooperation dient der Förderung der regionalen Wirtschaft und der Sicherung von Arbeitsplätzen durch einen verstärkten Marketingeffekt. Eine Teilnahme an ähnlichen Kooperationen im Kreis Recklinghausen bleibt für die Stadt weiterhin möglich.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 204 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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