Feststellung des Sprachstands 2 Jahre vor der Einschulung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 07/0115 des Amtes für Schule und Sport befasst sich mit der Feststellung des Sprachstands von Kindern zwei Jahre vor der Einschulung. Grundlage hierfür ist § 36 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW, welcher vorsieht, dass Kinder, deren Sprachkompetenz nicht altersgemäß entwickelt ist, eine gezielte Sprachförderung zum Erlernen der deutschen Sprache erhalten sollen.
Im Rahmen eines entsprechenden Verfahrens werden die individuellen Förderbedarfe ermittelt. Die Durchführung dieser Sprachstandsfeststellung obliegt dem Schulamt im Schulbereich. Zur Information über die rechtlichen Grundlagen, die Verfahrensschritte sowie die Perspektiven der Sprachförderung fand am 21. Februar 2007 eine gemeinsame Veranstaltung des Amtes für Familie, Jugend und Soziales sowie des Schulamtes für den Kreis Recklinghausen statt, an der Kindertageseinrichtungen und Grundschulen teilnahmen.
In der Sitzung des Schulausschusses am 12. März 2007 wird die zuständige Schulrätin des Schulamtes für den Kreis Recklinghausen über das Sprachstandsfeststellungsverfahren in Gladbeck berichten. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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Dokumente
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Weitere Vorlagen: Schulausschuss
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