Beschluss-Controlling für das 2. Halbjahr 2005
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 06/0070 des Kulturamtes dient der Information des Kulturausschusses über das Beschluss-Controlling für das zweite Halbjahr 2005. Die Vorlage basiert auf einer Regelung, die der Haupt- und Finanzausschuss am 15. September 1997 gemäß § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse vorgeschlagen hat.
Ziel dieser Maßnahme ist es, eine stichwortartige Kontrolle der gefassten Beschlüsse zweimal jährlich als festen Bestandteil des Berichtswesens für den Rat und die Fachausschüsse zu etablieren. Die entsprechende Beschlussliste für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2005 ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Aus der Mitteilung geht hervor, dass durch die Vorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Kulturamt.
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