Städtetag Nordrhein-Westfalen - Konferenz der Ratsmitglieder/Benennung von Vertretern der Stadt Gladbeck -
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0330 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Benennung von Vertretern der Stadt Gladbeck für die neu eingerichtete Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen hat im April 2006 beschlossen, dieses Gremium als beratendes Organ zu etablieren. Ziel der Konferenz ist es, die Perspektiven ehrenamtlicher Mandatsträger in die Meinungsbildung des Städtetages einzubinden.
Die erste Sitzung dieser Konferenz ist für den 11. Dezember 2006 in Köln angesetzt. Gemäß der Vorgaben des Städtetages stehen jeder Mitgliedstadt drei Sitze zur Verfügung. Die Besetzung dieser Delegierten muss durch Ratsmitglieder der jeweiligen Stadt erfolgen, wobei die Auswahl der Stadt obliegt. Bei der Besetzung soll das politische Kräfteverhältnis im Rat berücksichtigt werden.
Die inhaltlichen Schwerpunkte der Konferenz umfassen die Planung des Jahresarbeitsprogramms des Städtetages Nordrhein-Westfalen sowie die Beratung aktueller kommunalpolitischer Themen. Die Vorbereitung der Sitzungen erfolgt durch die Geschäftsstelle, während die Leitung beim Vorsitzenden des Städtetages liegt. Es ist von einem jährlichen Sitzungsrhythmus auszugehen. Für die Teilnahme der Vertreter sind Reisekosten als jährliche Ausgaben im Haushalt vorgesehen, wobei hierfür entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Die Vorlage dient dazu, die drei Vertreter der Stadt Gladbeck offiziell zu benennen.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion - Sachstandsbericht Familien- und Sozialbericht der Stadt Gladbeck 25.08.2006
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Antrag der DKP-Ratsfraktion - Lernmittelhilfe für Kinder von 'Hartz IV Empfängern' 25.08.2006
- Satzung der Stadt Gladbeck nach § 3 Abs. 4 der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.10.1987 über die Festsetzung des Umfanges des beitragsfähigen Aufwandes, der anrechenbaren Breite und des Anliegeranteils für die Herstellung der verkehrsberuhigten Anlage Glatzer Straße von Görlitzer Straße bis Breslauer Straße 23.08.2006
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2006 29.08.2006
- Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses für Grundstückswerte zusammen mit den Städten Dorsten und Marl 17.08.2006
- Vorschlag gem § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse; hier: Vereinfachter Informationszugang für BürgerInnen über das Internet - 16.08.2006