Finanzielle Auswirkung von Hartz IV/SGB II im Haushaltsjahr 2005
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für kommunale Finanzen legt die finanziellen Auswirkungen der Einführung von Hartz IV bzw. des SGB II auf den Haushalt der Stadt Gladbeck für das Jahr 2005 dar. Die Auswirkungen ergeben sich dabei aus verschiedenen Quellen, wobei die Stadt als Anteilseigner der Kreisumlage mittelbar belastet wird.
Durch die Veranschlagung von Leistungen nach dem SGB II im Kreishaushalt des Kreises Recklinghausen steigt die allgemeine Kreisumlage. Für Gladbeck resultiert daraus eine Mehrbelastung von rund 6,925 Millionen Euro. Dem gegenüber steht eine Entlastung von etwa 5,95 Millionen Euro durch den Wegfall des örtlichen Anteils an den Sozialhilfeausgaben, da die Stadt nicht mehr für alle Fälle im Rahmen des SGB II aufkommt.
Weitere finanzielle Faktoren betreffen die Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Hier werden Personalkosten in Höhe von etwa 428.000 Euro erstattet, wobei eine mögliche Sachkostenerstattung von rund 120.000 Euro die Belastung erhöhen könnte. Zudem führt die Unterbringung der ARGE in der Wilhelmstraße zu einer Mietentlastung von 16.000 Euro.
Ein Einnahmerückgang von 88.000 Euro resultiert aus dem Wegfall pauschalierter Wohngeldzahlungen im Asylbereich. Dem steht die Weiterleitung einer Wohngelderstattung des Kreises in Höhe von 1,231 Millionen Euro gegenüber. In der Gesamtdarstellung ergibt sich für den Haushalt 2005 eine Belastung von 451.000 Euro, sofern die Sachkostenerstattung noch nicht berücksichtigt ist, was den Betrag auf etwa 571.000 Euro erhöhen würde.
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