Gladbeck Transparent

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Beschlussvorlage

Satzung der Stadt Gladbeck nach § 3 Abs. 4 der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetztes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.10.1987 über die Festsetzung des Umfanges des beitragsfähigen Aufwandes, der anrechenbaren Breite und des Anliegeranteils für die Herstellung der verkehrsberuhigten Anlage Glatzer Straße von Görlitzer Straße bis Breslauer Straße

06/0326 23.08.2006 Rat

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