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Beschlussvorlage

4.1. Änderung des Flächennutzungsplanes Bereich: Schulstraße hier: Ergebnis der Offenlegung und Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Gladbeck

06/0005 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0005 des Amtes für Stadtplanung und Bauaufsicht behandelt die 4.1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Schulstraße. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Gladbeck, die Änderung in der Entwurfsfassung vom 09.08.2005 zusammen mit dem zugehörigen Erläuterungsbericht zu beschließen.

Das Verfahren umfasst die bereits durchgeführte Beteiligung der Bürger sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Während die Hinweise des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, des Kommunalverbandes Ruhrgebiet, des Staatlichen Umweltamtes sowie der Unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen im Rahmen des Verfahrens behandelt und ausgeräumt wurden, liegen weiterhin Bedenken der E.ON-Kraftwerke vor. Das Unternehmen äußert Vorbehalte hinsichtlich der Nähe der geplanten Wohnbebauung zum Kraftwerk Scholven und verweist auf mögliche immissionsschutzrechtliche Folgen sowie die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit des Standorts.

Die Verwaltung teilt diese Bedenken nicht. Sie führt aus, dass die geplante Erweiterung im Einwirkungsbereich des Kraftwerks zwar stattfindet, jedoch keine Verschlechterung gegenüber der bestehenden Altbebauung darstelle. Zudem wird auf eine frühere Stellungnahme der VEBA Kraftwerke Ruhr AG verwiesen, die eine Ausweisung von Wohnbauflächen in ähnlicher Entfernung zum Kraftwerksstandort unterstützte. Die Stadtverwaltung hält an der Änderung fest und weist darauf hin, dass die detaillierte Prüfung der Umweltbelange im Rahmen des späteren Bebauungsplanverfahrens und des Scopingverfahrens erfolgen wird. Nach einem Beschluss des Rates wird die Änderung der Bezirksregierung Münster zur Genehmigung vorgelegt.

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