Beauftragung einer ergänzenden Untersuchung der Auswirkungen des geplanten Baus der BAB A52 auf das Stadtgebiet Gladbeck hier: Aufhebung des Freigabevorbehaltes bei der Haushaltsstelle 1.61000.000.656300 und Deckung von benötigten Mehrausgaben durch Einsparung bei der Haushaltsstelle 1.61000.000.60000 (allgemeine Planungskosten)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 06/0286 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Beauftragung einer ergänzenden Untersuchung vor, um die Auswirkungen der geplanten Trassenvarianten der Bundesautobahn A52 auf das Stadtgebiet von Gladbeck zu bewerten. Ziel der Untersuchung ist es, die städtebaulichen und verkehrlichen Wirkungen auf kleinräumiger Ebene zu analysieren sowie Möglichkeiten zur Optimierung der Trassen im Hinblick auf die städtische Erschließungsfunktion und den nicht motorisierten Verkehr zu prüfen. Die Ergebnisse sollen in den laufenden Abwägungs- und Auswahlprozess einfließen.
Für die Durchführung des Gutachtens ist die Aufhebung eines Freigabevorbehaltes bei der Haushaltsstelle 1.61000.000.656300 vorgesehen. Da die bisher verfügbaren Haushaltsmittel in Höhe von 12.500 Euro für die Beauftragung nicht ausreichen, wird eine Deckung des entstehenden Mehrbedarfs vorgeschlagen. Hierfür soll eine Teilposition der Haushaltsstelle 1.61000.000.60000 für allgemeine Planungskosten in Höhe von 9.000 Euro, die für den Anschluss der Hegestraße an die A31 vorgesehen ist, in Anspruch genommen werden.
Zwei Planungsbüros haben bereits erste Angebote für die Untersuchung eingereicht, wobei noch Nachverhandlungen erforderlich sind. Die genaue Höhe der benötigten Mittel kann erst nach Vorliegen der überarbeiteten Angebote und der Entscheidung für ein beauftragtes Büro final bestimmt werden.
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