Benennung von Mitgliedern des Ausländerbeirates für die Teilnahme an Ausschusssitzungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage 05/0074 des Sozialamtes befasst sich mit der Benennung von Mitgliedern des Ausländerbeirates zur Teilnahme an Sitzungen der städtischen Ausschüsse. Grundlage der Vorlage ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach sich der Ausländerbeirat mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen kann. Auf Antrag des Beirats sind entsprechende Anregungen oder Stellungnahmen dem Rat oder einem Ausschuss vorzulegen, wobei der Vorsitzende des Beirates oder ein weiteres benanntes Mitglied berechtigt ist, an der Beratung teilzunehmen und auf Verlangen das Wort zu erhalten.
Die Verwaltung führt aus, dass die Benennung von Beiratsmitgliedern für spezifische Ausschüsse bereits seit längerer Zeit praktiziert wird. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Vorsitzenden des Ausländerbeirates zu entlasten und eine Interessenvertretung durch unterschiedliche Mitglieder des Beirates zu ermöglichen. Durch die vorab festgelegte Benennung werden die entsprechenden Personen in den Verteiler für Einladungen und Niederschriften aufgenommen, was eine frühzeitige Information gewährleistet.
Die Vorlage sieht die Benennung von Mitgliedern für acht verschiedene Ausschüsse vor: den Haupt- und Finanzausschuss, den Umweltausschuss, den Stadtplanungs- und Bauausschuss, den Sozialausschuss, den Kulturausschuss, den Sportausschuss, den Jugendhilfeausschuss sowie den Schulausschuss. Der vorliegende Beschlussentwurf ermöglicht es dem Ausländerbeirat, die jeweiligen Vertreter für diese Gremien festzulegen.
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