Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW; Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben gem. §§ 81 und 82 GO NRW im Haushaltsjahr 2005 hier: Außerplanmäßiger Bedarf bei HSt. 1.75000.000.585000 - Abführung von Friedhofsgebühren an die Kirchengemeinde
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0212 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung sowie der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2005. Gegenstand der Vorlage ist die Bereitstellung von Mitteln für die Abführung von Friedhofsgebühren an die Kirchengemeinde St. Lamberti.
Nach Angaben der Verwaltung hat das Standamt der Stadt Gladbeck im Bereich des Bestattungswesens Gebühren für die Kirchengemeinde St. Lamberti erhoben und diese in einem zweimonatlichen Rhythmus abgerechnet. Seit dem 1. Dezember 2004 wurde der Kassenverkehr des Bestattungswesens auf den Zentralen Belegungsplan überführt. Aus der Endabrechnung für die Monate Oktober und November 2004 ergibt sich ein ausstehender Anspruch der Kirchengemeinde in Höhe von 19.326,58 Euro. Da eine Verrechnung mit laufenden Gebühren nach der Umstellung nicht möglich ist, muss dieser Betrag außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Dringlichkeitsentscheidung, die bereits am 19. April 2005 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen wurde, soll nun formal genehmigt werden. Der Beschluss sieht vor, für die Haushaltsstelle zur Abführung von Friedhofsgebühren an die Kirchengemeinde einen Betrag von 19.327 Euro außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung dieser Ausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen aus der Haushaltsstelle für Konzessionsabgaben der RWE in gleicher Höhe.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 52104100212
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Jahresabschluss 2004; hier: Bildung von Haushaltsresten 21.04.2005
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2004 21.04.2005
- Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Ausgaben -Liste 1 - gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2005 21.04.2005
- Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen gem. §§ 81 und 82 GO NRW für das Haushaltsjahr 2005 21.04.2005
- Korruptionsbekämpfungsgesetz hier: Offenbarungspflicht für Rats- und Ausschussmitglieder 22.04.2005
- Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse hier: Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen - Geplanter Ausbau der B224 zur A52 / Aussagen des Bürgermeisters anlässlich der Perspektivkonferenz in Gelsenkirchen 19.04.2005