Abschluss eines Personalgestellungsvertrages mit dem Kreis Recklinghausen und der Arbeitsgemeinschaft zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II im Kreis Recklinghausen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 05/0057 des Organisations- und Personalamtes sieht den Abschluss eines Personalgestellungsvertrages zwischen der Stadt Gladbeck, dem Kreis Recklinghausen und der Arbeitsgemeinschaft zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II im Kreis Recklinghausen (ARGE) vor. Grundlage für diesen Vertrag ist ein bereits bestehender öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Kreis Recklinghausen und der Bundesagentur, der die Gründung der ARGE im Zuge der Hartz-IV-Gesetzgebung festlegte.
Nach dem aktuellen Verhandlungsstand sollen etwa 21,5 Stellen vonseiten der Stadt Gladbeck in die Bezirksstelle der ARGE eingebracht werden. Da die ARGE rechtlich nicht selbstständig ist, bleiben die bestehenden Arbeits- und Dienstverhältnisse sowie die Dienstvorgesetztenfunktion bei der Stadt Gladbeck bestehen. Die entsprechenden Stellen sollen im Stellenplan der Stadt ausgewiesen werden, wobei die Umsetzung bei Beamten von der Anwendung der Stellenobergrenzenverordnung abhängt.
Die ARGE verpflichtet sich zur Erstattung der tatsächlich anfallenden Personalkosten inklusive aller Nebenkosten, mit Ausnahme der Kosten für Personal, das für spezifische Aufgaben wie die Kosten der Unterkunft oder Heizkosten zur Verfügung gestellt wird. Für das Jahr 2005 wird eine Personalkostenerstattung für neun Planstellen in einer Größenordnung von 606.600 Euro erwartet. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit der ARGE und dem Kreis Recklinghausen auf Basis des Entwurfs zum Abschluss zu bringen. Die Zustimmung des Personalrates wurde beantragt.
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